AGBs & Hosting Service Vertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: März 2025
1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Munich International Mining LLC beruhen ausschließlich auf den
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Jegliche Abweichungen,
zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn Munich International Mining
LLC nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebote
1. Alle Angebote der Munich International Mining LLC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von Munich International Mining LLC oder durch Ausführung (einschließlich Teillieferungen)
eines Auftrages des Kunden zustande. Mitarbeiter, der Außendienst und Vertreter von Munich International Mining LLC sind
nicht bevollmächtigt, Aufträge des Kunden mit bindender Wirkung für Munich International Mining LLC anzunehmen.
2. Alle Angaben zu Maßeinheiten, Gewichten, Qualität, Konstruktion und Material sind unter Berücksichtigung der jeweils
gültigen Normen und technischen Standards ermittelt, jedoch nur annähernd und nicht bindend für Munich International Mining
LLC. Dies gilt auch für die Angaben der Lieferanten der Munich International Mining LLC.
3. § 312i(1) Abs. 1, 2 und 312i(1) BGB, die bestimmte Rechtsfolgen für Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr
geschlossen werden, vorsehen, finden keine Anwendung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind ab Lager oder ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010), exklusive Verpackung, Fracht und anderen
Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Zölle. Preise sind abhängig von der vereinbarten Liefermenge,
Lieferzeit und Verfügbarkeit.
2. Falls nichts anderes vereinbart ist – dies Bedarf der Schriftform -, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur
Zahlung fällig und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug ist Munich
International Mining LLC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
fordern. Der Kunde haftet auch für alle Kosten, die Munich International Mining LLC infolge des Verzuges entstehen,
einschließlich der Kosten eines Mahnverfahrens. Unabhängig von den vom Kunden abweichenden Bestimmungen werden alle
Zahlungen zunächst auf die älteste Forderung angerechnet, und zwar auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den
Hauptsaldo.
3. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im vertraglichen Umfang oder aus anderen Gründen nicht
in der Lage, die Munich International Mining LLC zustehenden Zahlungsansprüche zu gewährleisten, und werden die Munich
International Mining LLC Zahlungsansprüche infolgedessen gefährdet, so ist Munich International Mining LLC berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, weitere Leistungen zu Voraussetzung der
Bereitstellung von Sicherheiten zu machen und/oder die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen
Zahlungsansprüche einzustellen.
4. Liefer- oder Leistungszeit
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Munich International Mining LLC schriftlich als verbindliche
Liefertermine bezeichnet sind, und wenn alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Alle Liefertermine, einschließlich verbindlicher Liefertermine, sind
von Munich International Mining LLC selbst, sowie vom jeweiligen Lieferanten von Munich International Mining
LLC abhängig. Munich International Mining LLC ist nicht verantwortlich für die von den Lieferanten von Munich International
Mining LLC zu erbringenden Lieferungen. Der Zeitpunkt des Übergangs des Risikos gemäß Ziffer 6 ist für die Einhaltung der
Liefertermine maßgebend.
2. Verzögerungen in der Lieferung und Leistung aufgrund von höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer, nicht
von Munich International Mining LLC zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung erheblich erschweren oder unmöglich
machen, insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material, bei Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Störungen
der Betriebsabläufe, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Zulieferern auftreten,
berechtigen Munich International Mining LLC zur Aussetzung der Lieferung oder Leistung über die Dauer der
Behinderung inklusive einer angemessenen Anlaufzeit. Munich International Mining LLC haftet für die vorstehenden Umstände
auch dann nicht, wenn diese während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Munich International Mining LLC wird den
Kunden über die Umstände der Behinderung sowie über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
3. Wenn nach Ziffer 4.2 ein Hindernis für drei Monate oder mehr andauert, ist Munich International Mining LLC berechtigt,
den Vertrag im Hinblick auf die unausgeführte Teilleistung zu kündigen.
4. Mit Ausnahme der fest vereinbarten Liefertermine ist Munich International Mining LLC nur in Verzug, wenn (i) der Kunde
eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist gesetzt hat und (ii) diese Frist nicht
eingehalten wurde.
5. Sollte Munich International Mining LLC in Verzug geraten, so ist seine Haftung für Schäden aus der Verletzung von
Pflichten, die nicht in einer leicht fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten bestehen, auf einen Betrag von 0,5% für jeden
vollen Kalendertag des Verzuges, höchstens jedoch auf einen Gesamtbetrag von 50% der Rechnungssumme der Lieferung, die
durch den Verzug betroffen ist, beschränkt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde ist berechtigt, nach einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verzuges vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug mehr als drei Monate gedauert hat.
6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Übertragung des Risikos und Erhalt der Produkte
1. Das Risiko geht mit Übergabe der Sendung an den Transporteur oder, bei Eintreffen in ein Munich International Mining
LLC Data Center (Daten-/ Rechenzentrum) auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Waren durch einen Dritten (Lieferant
von Munich International Mining LLC) direkt an den Kunden geliefert werden. Liegen bei Lieferung durch Dritte Verzögerungen
oder Unmöglichkeiten aufgrund von Umständen vor, die Munich International Mining LLC nicht zu vertreten hat, so geht das
Risiko auf den Kunden über, sobald Munich International Mining LLC den Kunden über die Bereitschaft zum Versand informiert.
2. Die Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware im Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden und auf dessen Kosten.
3. Der Kunde hat jeden Mangel infolge des Transports und jede Abweichung in der Menge unverzüglich schriftlich
gegenüber Munich International Mining LLC zu rügen und die Mängelbeseitigung zu verlangen. Er hat alle zur Untermauerung
der Rüge geeigneten Beweismittel zu sichern.
4. Bei Mängeln von Produkten, die von Dritten hergestellt wurden und für die Munich International Mining LLC lediglich als
Vertreiber tätig ist, ist der Kunde verpflichtet, vorrangig Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller (insbesondere aufgrund
einer möglichen Herstellergarantie) geltend zu machen. Erst wenn die gegen den Hersteller des Produktes geltend gemachten
Ansprüche nicht erfolgreich sind und dieses Versagen nicht dem Kunden zuzurechnen ist, steht dem Kunden ein Anspruch aus
Mängeln der Kaufsache gegen Munich International Mining LLC zu. Ist die Verjährung des Kunden gegenüber dem Hersteller
des Produktes gehemmt, so gilt diese Hemmung auch für die Ansprüche zwischen dem Kunden und Munich International Mining
LLC.
6. Haftung
1. Munich International Mining LLC haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder einer Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Munich International Mining LLC oder bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde Person, die zur
Erfüllung des Vertrages bevollmächtigt ist.
2. Munich International Mining LLC haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung von
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, oder bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware
oder für die Eigenschaften des Materials nur, soweit die Pflichtverletzung oder der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung
von wesentlichen Vertragspflichten oder auf einer fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen beruht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
3. Bei den in Ziffer 6.2 genannten Fällen besteht keine Haftung für indirekten Schaden, Folgeschaden oder
Vermögensschaden.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz aus den in Ziffer 6.2 genannten Ereignissen beträgt
zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden oder der Gefahr des Schadens Kenntnis erlangt oder,
ungeachtet der Kenntnis, drei Jahre ab der schädigenden Handlung.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Munich International Mining LLC behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden („Reservierte Produkte“) vor.
8. Allgemeines
1. Erfüllungsort ist die Munich International Mining LLC in Tiflis, Georgien.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Munich
International Mining LLC in Tiflis, Georgien. Dies gilt nicht für die gerichtliche Zwangsvollstreckung und andere gerichtliche
Verfahren, die nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden können. Munich International Mining LLC ist auch
berechtigt, die Klage vor dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern keine andere Sprache vereinbart wird, ist für den Vertragsschluss die deutsche
Fassung maßgebend.
4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
anderer Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sich als unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sollen durch solche
ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen
HOSTING–SERVICE VERTRAG
zwischen
DIENSTLEISTER:
Munich International Mining LLC
ID Nr.: 402 190 696
Archil Kereselidze St. 9
0119 Tbilisi, Georgia
und
KUNDE:
Kundenname gemäß Bestellung im Webshop
Adresse gemäß Bestellung im Webshop
GEGENSTAND DES VERTRAGES
Hosting-Servicegebühr: Gemäß Bestellung im Webshop
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Erfüllungsort: Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop
Datum des Vertragsbeginns: Bei Abschluss der Bestellung im Webshop
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- 1.1. Diese Vereinbarung (nachfolgend als „Hosting-Vertrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend als „MIM“ oder „Dienstleister“ bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als „Hosting-Service“ bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
- 1.2. Definitionen:
- 1.2.1. Der Begriff „Miner“ bezieht sich auf die ASIC-Miner (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen) des Kunden, die von MIM im Rahmen des Vertrages betrieben werden.
- 1.2.2. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrages Hosting- Services von MIM in Anspruch nimmt.
- 1.2.3. Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIMDashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT, USDC oder BTC eingezahlt hat.
- 1.2.4. Die „Hosting-Einrichtung“ ist der Erfüllungsort, wie auf Seite 1 unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem die Hosting-Services für die Miner gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden.
- 1.2.5. Der „Hosting-Service“ umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als „Hosting-Gebühr“ bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service.
- 1.3. Der Kunde beabsichtigt, den von MIM betriebenen Hosting-Service zu nutzen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde MIM mit dem Hosting seiner Miner.
- LAUFZEIT DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG
- 2.1. Die Vertragslaufzeit ist auf Seite 1 unter „Vertragslaufzeit“ festgelegt und beginnt mit dem auf Seite 1 unter „Datum des Vertragsbeginn“ definierten Vertragsbeginn.
- 2.2. Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung verhindert die automatische Verlängerung des Vertrags, beendet jedoch nicht die bereits laufende Vertragsperiode. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch am 1. Januar um weitere zwölf (12) Monate.
- 2.3. MIM kann den Vertrag außerordentlich unverzüglich kündigen, wenn:
- 2.3.1. höhere Gewalt gemäß Abschnitt 11 vorliegt;
- 2.3.2. eine gesetzliche oder regulatorische Änderung eine Fortführung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar macht;
- 2.3.3. der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch MIM behebt;
- 2.3.4. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung zehn (10) Kalendertage im Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann MIM die Miner zurückbehalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Vertragsende, ist MIM berechtigt, die
Miner zu verwerten oder zu entsorgen. - 2.4. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIM, wobei MIM nicht verpflichtet ist, einer solchen Anfrage stattzugeben. Bei Genehmigung der vorzeitigen Kündigung wird die Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Im Falle einer genehmigten vorzeitigen Kündigung ist MIM berechtigt, die hinterlegte Kaution als Entschädigung einzubehalten. Der Einbehalt der Kaution erfolgt unbeschadet sämtlicher noch ausstehender Hosting- Gebühren, Reparaturkosten oder sonstiger zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung offener Forderungen gegenüber MIM.
- 2.5. Nach Vertragsende hat der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen die Entfernung seiner Miner aus der Hosting-Einrichtung zu veranlassen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Auf Wunsch organisiert MIM den Versand gegen eine Gebühr, die sämtliche Aufwands- und Transportkosten umfasst. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Miner die Hosting-Einrichtung verlassen. Befinden sich die Miner nach Ablauf der fünfzehn (15) Kalendertage weiterhin in der Hosting-Einrichtung, ist MIM berechtigt, eine Rack- Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu berechnen. Diese Gebühr fällt an, bis die Miner entweder entfernt oder durch MIM verwertet werden. Verbleiben die Miner nach Ablauf von fünfundvierzig (45) Kalendertagen weiterhin in der Hosting-Einrichtung oder wurden keine Maßnahmen zur Entfernung getroffen, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
- VERPFLICHTUNGEN
- 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und sich nicht in irreführender Weise gegenüber MIM darzustellen. Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann MIM den Vertrag außerordentlich kündigen.
- 3.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Deklaration und ordnungsgemäße Versteuerung der durch die Miner generierten Kryptowährungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. MIM übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche, regulatorische oder buchhalterische Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt MIM von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Strafen oder sonstigen Schäden frei, die aus einer Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch den Kunden oder aus behördlichen Forderungen in diesem Zusammenhang resultieren.
- 3.3. MIM ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte oder Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
- 3.4. MIM wird alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Miner zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Miner aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Miner (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.) und Fällen von höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11.
- HOSTING-SERVICE
- 4.1. MIM übernimmt die Bereitstellung und Durchführung des Hosting- Services für die Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Die hierfür anfallende Hosting-Gebühr wird in Abschnitt 5 geregelt. Der Hosting-Service umfasst:
- 4.1.1. Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting- Einrichtung;
- 4.1.2. Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort- Personal) und kontinuierliche Wartung der Miner;
- 4.1.3. Wartung und Aktualisierung von Software und Firmware;
- 4.1.4. Kundensupport via E-Mail durch das MIM-Team;
- 4.1.5. Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, aber Transportkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
- 4.2. Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren.
- 4.3. Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.2. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
- 4.3.1. Der Kunde muss diese Option schriftlich bei MIM per E-Mail
oder per Dashboard beantragen. - 4.3.2. Der Kunde muss die erforderlichen Mining-Pool-Daten für jeden Miner eigenständig im Dashboard eintragen und deren Richtigkeit sicherstellen. Zudem obliegt ihm die Auswahl des Mining-Pools sowie die kontinuierliche Überwachung der Pool- Performance.
- 4.3.3. MIM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben, die Funktionalität der hinterlegten Daten oder die Erreichbarkeit des Mining-Pools. Der Kunde trägt das volle Risiko für daraus resultierende Ertragsausfälle.
- 4.3.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung dieser Option eine Vorauszahlung in Höhe der monatlichen Hosting-Gebühr zu leisten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass sein Hosting-Guthaben vor Beginn eines jeden Abrechnungsmonats mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht. Andernfalls ist MIM berechtigt, die Hosting-Dienstleistung gemäß Abschnitt 7 mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die monatliche Hosting-Gebühr berechnet sich wie folgt: monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch x 24 Stunden x 30,4 Tage
4.3.5. Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden.
- 4.4. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebsbereitschaft von 95% angestrebt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MIM liegen. Hierzu gehören, jedoch nicht beschränkt auf Wartungsarbeiten am Stromnetz durch den Stromversorger, Strombegrenzungen (Power Curtailment), generelle Unfähigkeit des Stromversorgers, die Hosting- Einrichtung mit ausreichender Energie zu versorgen, Ausfälle oder Störungen der Internetverbindung, die auf das Versagen von Internetanbietern zurückzuführen, Unterbrechungen aufgrund von Reparaturen oder Ausfällen der Miner, Betriebsunterbrechungen der Hosting-Einrichtung oder des Stromnetzes infolge höherer Gewalt.
- 4.5. Falls Miner irreparabel defekt sind, wird MIM den Kunden schriftlich benachrichtigen. Falls der Kunde innerhalb von zehn (10) Kalendertagen keine Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise gibt, ist MIM berechtigt, die Geräte auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten.
- ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- 5.1. MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit.
- 5.2. Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter „Hosting-Servicegebühr“ angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind.
- 5.3. Die Hosting-Gebühren basieren auf dem tatsächlichen Stromverbrauch der Miner und werden entsprechend der gewählten Mining-Pool- Konfiguration abgerechnet:
- 5.3.1. Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.2.): Die Hosting-Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen. Falls dieses nicht ausreicht, erfolgt der Abzug aus den Mining-Einnahmen des Kunden.
- 5.3.2. Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die Hosting- Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
- 5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto- Transfers, Krypto zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-FiatÜberweisungen.
- 5.5. MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung unter folgenden Bedingungen zu ändern:
- 5.5.1. Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Strompreiserhöhungen, Anpassungen der Grundstücksmiete oder gestiegenen Nebenkosten resultieren, die direkt mit der Hosting-Einrichtung verbunden sind. Zusätzlich im Falle einer mehr als 7.5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM.
- 5.5.2. Regulatorische Änderungen, wie bspw., jedoch nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Einschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen. Auf Anfrage wird MIM Nachweise über Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit vorlegen.
- HOSTING KAUTION
- 6.1. Die Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und wird in den Rechnungen jeder Miner-Bestellung ausgewiesen, sofern von MIM verlangt.
- 6.2. MIM behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung offener Forderungen des Kunden zu verwenden. Wird die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung von MIM wieder aufzufüllen. Unterbleibt dies, können weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.4. ergriffen werden.
- 6.3. Nach Vertragsende wird MIM den ungenutzten Teil der Kaution innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen an den Kunden zurückerstatten, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Eine Rückerstattung der Kaution erfolgt nicht, wenn der Vertrag durch MIM aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden außerordentlich gekündigt wurde.
- ZAHLUNGSVERZUG UND AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES
- 7.1. MIM ist berechtigt, den Hosting-Service eines Kunden, dessen Miner auf einen von ihm ausgewählten Mining-Pool laufen (Abschnitt 4.3.), mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:
- 7.1.1. das Hosting-Guthaben vor Beginn eines Abrechnungsmonats nicht mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht, oder
- 7.1.2. das Hosting-Guthaben aufgebraucht oder negativ ist.
- 7.2. Eine Wiederaufnahme des Hosting-Services erfolgt erst, wenn sämtliche ausstehenden Hosting-Gebühren vollständig beglichen wurden und das Hosting-Guthaben mindestens den erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren entspricht.
- 7.3. Während einer Aussetzung des Hosting-Services ist MIM berechtigt, eine Rack-Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu erheben. Diese Gebühr fällt bis zur Wiederaufnahme des Hosting-Services an.
- 7.4. Verbleiben offene Forderungen trotz einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von MIM an den Kunden über einen Zeitraum von zehn (10) Kalendertagen unbeglichen, ist MIM berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen, jedoch nicht ausschließlich:
- 7.4.1. Ab Kalendertag 10: Die Nutzung der Miner des Kunden für Selfmining, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
- 7.4.2. Ab Kalendertag 30: Die Übernahme des Eigentums an den Minern zur Begleichung der offenen Forderungen.
- STROMBEGRENZUNG UND NOTFÄLLE
- 8.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM verpflichtet ist, an einer Strombegrenzung (Power Curtailment) teilzunehmen, wenn dies vom Energieversorger oder dem lokalen Netzbetreiber für den Erfüllungsort gefordert wird. Dadurch kann die Stromversorgung reduziert oder abgeschaltet werden, um auf Notfälle oder Lastspitzen zu reagieren. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden infolge solcher Maßnahmen. Bei einer Abschaltung der Hosting-Einrichtung informiert MIM den Kunden unverzüglich.
- 8.2. MIM kann Notfälle nach eigenem Ermessen feststellen und erforderliche Maßnahmen einleiten, wobei der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Maßnahmen wie Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung der Ausrüstung erfordern die schriftliche Zustimmung des Kunden. Falls dieser innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nicht reagiert, darf MIM eigenständig handeln, um die Infrastruktur und Miner zu sichern. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden durch Notfälle, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- 8.3. Nach Behebung eines Notfalls informiert MIM den Kunden über den Status der Hosting-Dienste. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind Sache des Kunden.
- 8.4. Falls MIM aufgrund behördlicher Anordnungen gezwungen ist, den Betrieb einzuschränken, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- 9.1. MIM übernimmt keine Garantie für die Rentabilität oder Leistung der Miner. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
- 9.2. MIM haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, regulatorische Änderungen sowie Fälle höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11. Dies gilt auch für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die Kryptowährungen oder das Mining betreffen.
- 9.3. MIM haftet nicht für Schäden oder Verluste der Miner durch Umweltbedingungen, Cyberangriffe, IT-Sicherheitsvorfälle, Geräteausfälle, unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Diebstahl, Transportschäden oder äußere Einflüsse, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von MIM zurückzuführen. Ebenfalls haftet MIM nicht für Schäden, die durch Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden verursacht werden.
- 9.4. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet MIM nicht für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäfts-, Umsatz- oder Produktionsverluste; (III) Datenverluste, -unterbrechungen oder den
Ausfall der Nutzung von Minern; (IV) den Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten; (V) Reputationsschäden oder den Verlust von Goodwill. - 9.5. Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen verbundene Personen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (I) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (II) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Miner durch einen Fehler des Kunden; (III) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (IV) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag
- VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
- 10.1. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Sämtliche Inhalte dieses Vertrags sowie alle während der Vertragsverhandlungen, bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit erlangten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen nutzen, vervielfältigen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dem für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Umfang ausdrücklich gestattet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist untersagt, es sei denn, sie erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder an Mitarbeiter und Beauftragte, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung des Vertrags benötigen. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Schutz proprietärer Informationen zu gewährleisten. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist. In diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich zu benachrichtigen und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.
- 10.2. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung berechtigt die geschädigte Partei zur Geltendmachung von Schadensersatz für direkt und indirekt entstandene Schäden. Darüber hinaus hat die geschädigte Partei das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- 10.3. Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Vertragsende sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von
zehn (10) Kalendertagen an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen
- HÖHERE GEWALT
- 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, allgemeine Stromausfälle, Streiks, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, behördliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Mining) und alle Verzögerungen oder Unterlassungen durch staatliche Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze nicht vermieden werden können.
- 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
- STREITBEILEGUNG UND ANSPRUCHSREGELUNG
- 12.1. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird durch das Fehlen schriftlicher Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Ende eines Monats bestätigt. Falls der Kunde Beanstandungen zur Qualität oder zum Umfang der erbrachten Leistungen geltend machen möchte, muss er diese ausschließlich schriftlich innerhalb dieser Frist mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig akzeptiert, und spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- 12.2. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunächst durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen.
- 12.3. Schriftliche Beanstandungen werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang geprüft. Falls für die Beurteilung externe Sachverständige oder technische Prüfungen erforderlich sind, kann die Frist entsprechend verlängert werden.
- 12.4. Falls sich im Zuge der Prüfung herausstellt, dass eine Beanstandung unbegründet ist, hat die einreichende Partei sämtliche tatsächlichen Kosten der Prüfung und Streitbeilegung zu tragen. Dies umfasst insbesondere Gutachterkosten, Anwaltsgebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Prüfung entstandene Ausgaben.
- 12.5. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Eingang der ersten schriftlichen Beanstandung durch Verhandlungen beigelegt werden können, wird sie durch ein bindendes Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Diese Regeln sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Der ausschließliche Schiedsort ist Tiflis, Georgien und die Verfahrenssprache ist Englisch.
- 12.6. Alle Bestimmungen dieses Vertrags und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind gemäß den Gesetzen Georgiens auszulegen.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- 13.1. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Absprachen, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden sowie sonstige Zusagen oder Erklärungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, sind unwirksam und haben keine rechtliche Gültigkeit.
- 13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
- 13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.
- 13.4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIM weder ganz noch
teilweise abtreten oder übertragen. MIM ist berechtigt, diesen Vertrag an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, die die Vertragsbedingungen einhalten. - 13.5. MIM ist berechtigt, sämtliche ihm gegen den Kunden aus diesem Vertrag Ansprüche mit Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag aufzurechnen.
- 13.6. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie alle zugehörigen Dokumente, Ergänzungen oder Änderungen elektronisch unterzeichnet werden können. Elektronische Unterschriften, einschließlich digitaler Signaturen, haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften.
- 13.7. Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.
- UNTERSCHRIFTEN
Dieser Hosting-Service-Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.
Anhang I: Zahlungs- und Kontaktinformationen
Munich International Mining LLC | |
Kontaktinformationen | |
Kundensupport: | vip@mim.farm |
Bankinformationen | |
Zahlungen in EUR (SEPA), USD (SWIFT) | |
Empfänger: | Munich International Mining LLC |
Name der Bank: | UAB Pervesk |
Adresse der Bank: | Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Litauen |
IBAN | LT92 3550 0200 0001 9593 |
BIC/SWIFT | UAPELT22XXX |
Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) | |
Empfänger: | Munich International Mining LLC |
Name der Bank: | TBC Bank |
Adresse der Bank: | 7 Marjanishvili St., 0102 Tiflis, Georgien |
IBAN | GE77 TB70 9403 6120 1000 09 |
BIC/SWIFT | TBCBGE22XXX |
Wichtige Hinweise:
- Bei Transaktionen mittels USDT oder BTC ist ein Nachweis über die Transaktion durch
Zusendung der Transaktion-ID (bspw. Screenshot) per E-Mail an MIM erforderlich, um die
Zahlung zuordnen zu können. - Bei größeren Transaktionen mittels USDT oder BTC empfehlen wir, zunächst eine TestÜberweisung
an die jeweilige Wallet-Adresse vorzunehmen.USDT/USDC-Adresse (ERC-20 Netzwerk):