AGBs & Hosting Service Vertrag
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: August 2021
1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Munich International Mining LLC beruhen ausschließlich auf den
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Jegliche Abweichungen,
zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn Munich International Mining
LLC nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebote
1. Alle Angebote der Munich International Mining LLC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von Munich International Mining LLC oder durch Ausführung (einschließlich Teillieferungen)
eines Auftrages des Kunden zustande. Mitarbeiter, der Außendienst und Vertreter von Munich International Mining LLC sind
nicht bevollmächtigt, Aufträge des Kunden mit bindender Wirkung für Munich International Mining LLC anzunehmen.
2. Alle Angaben zu Maßeinheiten, Gewichten, Qualität, Konstruktion und Material sind unter Berücksichtigung der jeweils
gültigen Normen und technischen Standards ermittelt, jedoch nur annähernd und nicht bindend für Munich International Mining
LLC. Dies gilt auch für die Angaben der Lieferanten der Munich International Mining LLC.
3. § 312i(1) Abs. 1, 2 und 312i(1) BGB, die bestimmte Rechtsfolgen für Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr
geschlossen werden, vorsehen, finden keine Anwendung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind ab Lager oder ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010), exklusive Verpackung, Fracht und anderen
Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Zölle. Preise sind abhängig von der vereinbarten Liefermenge,
Lieferzeit und Verfügbarkeit.
2. Falls nichts anderes vereinbart ist – dies Bedarf der Schriftform -, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur
Zahlung fällig und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug ist Munich
International Mining LLC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
fordern. Der Kunde haftet auch für alle Kosten, die Munich International Mining LLC infolge des Verzuges entstehen,
einschließlich der Kosten eines Mahnverfahrens. Unabhängig von den vom Kunden abweichenden Bestimmungen werden alle
Zahlungen zunächst auf die älteste Forderung angerechnet, und zwar auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den
Hauptsaldo.
3. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im vertraglichen Umfang oder aus anderen Gründen nicht
in der Lage, die Munich International Mining LLC zustehenden Zahlungsansprüche zu gewährleisten, und werden die Munich
International Mining LLC Zahlungsansprüche infolgedessen gefährdet, so ist Munich International Mining LLC berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, weitere Leistungen zu Voraussetzung der
Bereitstellung von Sicherheiten zu machen und/oder die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen
Zahlungsansprüche einzustellen.
4. Liefer- oder Leistungszeit
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Munich International Mining LLC schriftlich als verbindliche
Liefertermine bezeichnet sind, und wenn alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Alle Liefertermine, einschließlich verbindlicher Liefertermine, sind
von Munich International Mining LLC selbst, sowie vom jeweiligen Lieferanten von Munich International Mining
LLC abhängig. Munich International Mining LLC ist nicht verantwortlich für die von den Lieferanten von Munich International
Mining LLC zu erbringenden Lieferungen. Der Zeitpunkt des Übergangs des Risikos gemäß Ziffer 6 ist für die Einhaltung der
Liefertermine maßgebend.
2. Verzögerungen in der Lieferung und Leistung aufgrund von höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer, nicht
von Munich International Mining LLC zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung erheblich erschweren oder unmöglich
machen, insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material, bei Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Störungen
der Betriebsabläufe, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Zulieferern auftreten,
berechtigen Munich International Mining LLC zur Aussetzung der Lieferung oder Leistung über die Dauer der
Behinderung inklusive einer angemessenen Anlaufzeit. Munich International Mining LLC haftet für die vorstehenden Umstände
auch dann nicht, wenn diese während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Munich International Mining LLC wird den
Kunden über die Umstände der Behinderung sowie über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
3. Wenn nach Ziffer 4.2 ein Hindernis für drei Monate oder mehr andauert, ist Munich International Mining LLC berechtigt,
den Vertrag im Hinblick auf die unausgeführte Teilleistung zu kündigen.
4. Mit Ausnahme der fest vereinbarten Liefertermine ist Munich International Mining LLC nur in Verzug, wenn (i) der Kunde
eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist gesetzt hat und (ii) diese Frist nicht
eingehalten wurde.
5. Sollte Munich International Mining LLC in Verzug geraten, so ist seine Haftung für Schäden aus der Verletzung von
Pflichten, die nicht in einer leicht fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten bestehen, auf einen Betrag von 0,5% für jeden
vollen Kalendertag des Verzuges, höchstens jedoch auf einen Gesamtbetrag von 50% der Rechnungssumme der Lieferung, die
durch den Verzug betroffen ist, beschränkt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde ist berechtigt, nach einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verzuges vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug mehr als drei Monate gedauert hat.
6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
5. Übertragung des Risikos und Erhalt der Produkte
1. Das Risiko geht mit Übergabe der Sendung an den Transporteur oder, bei Eintreffen in ein Munich International Mining
LLC Data Center (Daten-/ Rechenzentrum) auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Waren durch einen Dritten (Lieferant
von Munich International Mining LLC) direkt an den Kunden geliefert werden. Liegen bei Lieferung durch Dritte Verzögerungen
oder Unmöglichkeiten aufgrund von Umständen vor, die Munich International Mining LLC nicht zu vertreten hat, so geht das
Risiko auf den Kunden über, sobald Munich International Mining LLC den Kunden über die Bereitschaft zum Versand informiert.
2. Die Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware im Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden und auf dessen Kosten.
3. Der Kunde hat jeden Mangel infolge des Transports und jede Abweichung in der Menge unverzüglich schriftlich
gegenüber Munich International Mining LLC zu rügen und die Mängelbeseitigung zu verlangen. Er hat alle zur Untermauerung
der Rüge geeigneten Beweismittel zu sichern.
4. Bei Mängeln von Produkten, die von Dritten hergestellt wurden und für die Munich International Mining LLC lediglich als
Vertreiber tätig ist, ist der Kunde verpflichtet, vorrangig Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller (insbesondere aufgrund
einer möglichen Herstellergarantie) geltend zu machen. Erst wenn die gegen den Hersteller des Produktes geltend gemachten
Ansprüche nicht erfolgreich sind und dieses Versagen nicht dem Kunden zuzurechnen ist, steht dem Kunden ein Anspruch aus
Mängeln der Kaufsache gegen Munich International Mining LLC zu. Ist die Verjährung des Kunden gegenüber dem Hersteller
des Produktes gehemmt, so gilt diese Hemmung auch für die Ansprüche zwischen dem Kunden und Munich International Mining
LLC.
6. Haftung
1. Munich International Mining LLC haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder einer Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Munich International Mining LLC oder bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde Person, die zur
Erfüllung des Vertrages bevollmächtigt ist.
2. Munich International Mining LLC haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung von
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, oder bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware
oder für die Eigenschaften des Materials nur, soweit die Pflichtverletzung oder der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung
von wesentlichen Vertragspflichten oder auf einer fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen beruht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
3. Bei den in Ziffer 6.2 genannten Fällen besteht keine Haftung für indirekten Schaden, Folgeschaden oder
Vermögensschaden.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz aus den in Ziffer 6.2 genannten Ereignissen beträgt
zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden oder der Gefahr des Schadens Kenntnis erlangt oder,
ungeachtet der Kenntnis, drei Jahre ab der schädigenden Handlung.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Munich International Mining LLC behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden („Reservierte Produkte“) vor.
8. Allgemeines
1. Erfüllungsort ist die Munich International Mining LLC in Tiflis, Georgien.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Munich
International Mining LLC in Tiflis, Georgien. Dies gilt nicht für die gerichtliche Zwangsvollstreckung und andere gerichtliche
Verfahren, die nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden können. Munich International Mining LLC ist auch
berechtigt, die Klage vor dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern keine andere Sprache vereinbart wird, ist für den Vertragsschluss die deutsche
Fassung maßgebend.
4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
anderer Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sich als unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sollen durch solche
ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen
HOSTING–SERVICE VERTRAG
zwischen
DIENSTLEISTER:
Munich International Mining LLC
ID Nr.: 402 190 696
Archil Kereselidze St. 9
0119 Tbilisi, Georgia
und
KUNDE:
Kundenname gemäß Bestellung im Webshop
Adresse gemäß Bestellung im Webshop
GEGENSTAND DES VERTRAGES
Hosting-Servicegebühr: Gemäß Bestellung im Webshop
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Erfüllungsort: Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop
Set-up Gebühr: 150 € pro Miner
Kaution (Hosting Deposit): 175 € pro Miner
Datum des Vertragsbeginns: Bei Abschluss der Bestellung im Webshop
- ÜBER DEN VERTRAG
- Diese Vereinbarung (nachfolgend als “Hosting-Vertrag” oder “Vertrag” bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend auch als “MIM”, “Dienstleister”, “wir”, “uns” oder “unser” bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend auch als “Du”, “Dein” oder “Kunde” bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als “Hosting-Service” bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
- Definitionen:
- Die Begriffe “Miner”, “Gerät” und “Kundenhardware” bezeichnen die ASIC-Geräte (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen), die von MIM gehostet werden und dem Kunden gehören.
- Der Begriff “Kunde” bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die Eigentümer der Miner ist und die Hosting-Services von MIM in Anspruch nimmt.
- Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIM-Dashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT oder BTC eingezahlt hat.
- Die “Hosting-Einrichtung” ist der Erfüllungsort, wie auf Seite eins unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem die Hosting-Services für die Kundenhardware gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden.
- Der “Hosting-Service” umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als “Hosting-Gebühr” bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service.
- Der Kunde beabsichtigt, die von MIM betriebenen Hosting-Dienstleistungen zu nutzen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Kunde MIM ausdrücklich, die ASIC-Miner des Kunden zu hosten und zu betreiben.
- Die Kundenhardware bzw. die Miner des Kunden, die von diesem Vertrag erfasst werden, sind in den Anhängen dieses Vertrags mit Modellnamen, Leistung (TH/s) und Stromverbrauch (Watt/h) gemäß Herstellerangaben aufgeführt. Zukünftige Ergänzungen der Miner werden in zusätzlichen Anhängen dokumentiert.
- LAUFZEIT DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG
- In diesem Vertrag ist die Vertragslaufzeit auf Seite 1 unter „Vertragslaufzeit” definiert. Die Vertragsdauer beginnt mit dem auf Seite 1 unter „Datum des Vertragsbeginn“ definierten Vertragsbeginn.
- Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres um weitere 12 Monate. Im Falle einer Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit.
- Eine außerordentliche Kündigung durch MIM muss schriftlich erfolgen und kann nur unter besonderen Umständen erfolgen. Besondere Umstände sind:
- Kündigung des Vertrages aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen beiden Parteien;
- Kündigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt, wie in Abschnitt 11 definiert;
- Kündigung des Vertrages aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Anforderungen. In solchen Fällen wird der Hosting-Service eingestellt;
- Bei einem 30-tägigen Zahlungsverzug des Kunden trotz schriftlicher Mahnung (Zahlungsverzug, nachdem die Kaution bereits aufgebraucht ist) hat MIM das Recht, den Vertrag unmittelbar zu kündigen;
- Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MIM möglich, und MIM ist nicht verpflichtet, solchen Anfragen stattzugeben. Bei Genehmigung der vorzeitigen Kündigung wird die Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Der Einbehalt der Kaution erfolgt zusätzlich zu allen ausstehenden Hosting-Gebühren, Reparaturkosten oder sonstigen bei Beendigung fälligen Forderungen an MIM.
- Beide Parteien behalten sich das Recht vor, diesen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder auszusetzen, um den geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften sowie behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zu entsprechen. Die kündigende Partei muss die andere Partei über solche Maßnahmen mittels schriftlicher oder elektronischer Kommunikation informieren. MIM haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die aus einer solchen Aussetzung oder Kündigung resultieren. Während einer von MIM aufgrund dieser Umstände eingeleiteten Aussetzung fallen keine Hosting-Gebühren an.
- Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Kunde innerhalb von 15 Tagen die Entfernung oder Rückführung seiner Miner zu beantragen, sofern keine ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MIM bestehen. Der Kunde kann MIM damit beauftragen, die Miner gegen eine Gebühr an eine vom Kunden gewählte Adresse zu versenden. Diese Gebühr umfasst sämtliche Aufwandsentschädigungen und tatsächlich angefallene Transportkosten. Jegliches Risiko in Bezug auf die Miner trägt der Kunde, sobald diese die Hosting-Einrichtung verlassen haben. Falls der Kunde innerhalb der 15 Tage nach Vertragsende keine Maßnahmen zur Entfernung oder zum Versand der Miner ergreift, behält sich MIM das Recht vor, bis zur Entfernung der Miner eine Gebühr von 1 € pro Miner pro Tag zu berechnen. Sollte der Kunde innerhalb von 45 Tagen nach Vertragsende keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen oder weiterhin offene Verbindlichkeiten gegenüber MIM haben, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwenden oder zu entsorgen.
- EINSCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN
- Der Kunde verpflichtet sich, MIM keine falschen Informationen zur Verfügung zu stellen oder sich anderweitig falsch darzustellen.
- Der Kunde ist für die Besteuerung der durch seine Miner generierten Kryptowährungen zuständig. MIM kann in keiner Weise für die Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der für den Kunden geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich gemacht werden.
- MIM übernimmt keine Gewährleistungen oder Garantien hinsichtlich der Rentabilität, Leistung oder des Ertrags der Miner des Kunden. Der Kunde versteht, dass die Mining-Erträge von Natur aus volatil sind und übernimmt alle damit verbundenen Risiken solcher Schwankungen.
- MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Kundenhardware zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Kundenhardware aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Kundenhardware (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.) und Fällen von höherer Gewalt.
- MINING-HOSTING-DIENSTLEISTUNG
- MIM übernimmt die Verantwortung und Durchführung des Hosting-Services der Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Hierfür wird dem Kunden von MIM eine Hosting-Gebühr in Rechnung gestellt, welche in Abschnitt 5 des Vertrages behandelt wird. Die Leistungen des Hosting-Services durch MIM umfassen:
- Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting-Einrichtung;
- 24×7- Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort-Personal) und kontinuierliche Wartung der Kundenhardware;
- Wartung von Software und Firmware;
- Kundensupport via E-Mail durch das MIM-Team;
- Geringfügige Reparaturen bis zu 50 €; Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, aber Transportkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die 50 € übersteigen oder außerhalb der Gewährleistung liegen, werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
- Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren.
- Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.2. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
- Der Kunde muss diese Option vorher schriftlich bei MIM per E-Mail beantragen.
- Der Kunde muss MIM rechtzeitig die Mining-Pool-Daten mitteilen, damit MIM die Kundenhardware entsprechend konfigurieren kann.
- Der Kunde ist jederzeit für die Auswahl des Mining-Pools sowie für die Überwachung der Pool-Performance verantwortlich. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Kunden, MIM anzuweisen, erforderliche Änderungen an den Mining-Pool-Einstellungen und/oder Konfigurationen vorzunehmen.
- Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Hosting-Guthaben bei MIM mindestens der erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren seiner Miner entspricht. Wenn das Hosting-Guthaben nicht ausreicht, wird die Dienstleistung gemäß Abschnitt 7 ausgesetzt. Die Summe der erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren lässt sich anhand folgender Formel berechnen:
- MIM übernimmt die Verantwortung und Durchführung des Hosting-Services der Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Hierfür wird dem Kunden von MIM eine Hosting-Gebühr in Rechnung gestellt, welche in Abschnitt 5 des Vertrages behandelt wird. Die Leistungen des Hosting-Services durch MIM umfassen:
Erwartete monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch (Herstellerangaben) x 24 Stunden x 30,4 Tage
- MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebs-bereitschaft von 95% erwartet. Ausgenommen hiervon sind bspw., Wartungsarbeiten am Stromnetz seitens des Stromversorgers oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Ausfälle der Kundenhardware oder Unterbrechungen aufgrund von Reparaturen an der Kundenhardware, Ausfälle der Hosting-Einrichtung oder des Stromnetzes aufgrund von höherer Gewalt. MIM kann keine Gewährleistung für Unterbrechungen des Hosting-Services übernehmen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit.
- Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter “Hosting-Servicegebühr” angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind.
- Die monatlichen Hosting-Gebühren werden auf Grundlage des tatsächlichen Stromverbrauchs der Miner berechnet und abhängig von der Mining-Pool-Konfiguration abgerechnet:
- Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.2.): Die monatlichen Hosting-Gebühren werden bis zum fünfzehnten Arbeitstag des folgenden Monats entweder von den Mining-Einnahmen des Kunden oder von dessen Hosting-Guthaben bei MIM abgezogen. Die Mining-Erträge des Kunden werden monatlich bis zum fünfzehnten Arbeitstag des Folgemonats von MIM an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse transferiert.
- Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die monatlichen Hosting-Gebühren werden dem Kunden bis zum fünfzehnten Arbeitstag des folgenden Monats in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird von MIM direkt vom Hosting-Guthaben des Kunden abgezogen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto-Transfers, Krypto-zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-Fiat-Überweisungen.
- MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung, die mindestens eine Woche im Voraus erfolgt, unter folgenden Bedingungen zu ändern:
- Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Strompreiserhöhungen, Anpassungen der Grundstücksmiete oder gestiegenen Nebenkosten resultieren, die direkt mit der Hosting-Einrichtung verbunden sind. Zusätzlich im Falle einer mehr als 7.5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM.
- Regulatorische Änderungen, wie bspw., jedoch nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Einschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen.
Auf Anfrage wird MIM Nachweise über Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit vorlegen.
- HOSTING KAUTION
- Die Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und ist auf Seite 1 unter „Kaution (Hosting Deposit)“ angegeben. Die Kaution muss mit der Bestellung der Miner des Kunden gezahlt werden und wird in derselben Rechnung enthalten sein.
- MIM behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung etwaiger unbezahlter Hosting-Gebühren oder Verbindlichkeiten zu verwenden. Wenn die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird, muss der Kunde die Kaution innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung von MIM wieder auf den ursprünglichen Betrag auffüllen. Unterbleibt dies, können weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.2 ergriffen werden.
- Nach Beendigung dieses Vertrags oder nach dem Verkauf der ASIC-Miner des Kunden wird MIM den ungenutzten Teil der Kaution innerhalb von dreißig (30) Tagen an den Kunden zurückerstatten, sofern keine ausstehenden Verbindlichkeiten bestehen.
- AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES UND REGELUNG BEI ZAHLUNGS-AUSFÄLLEN
- Im Falle der Nichtzahlung von Hosting-Gebühren oder anderen Verbindlichkeiten behält sich MIM das Recht vor, die Kaution des Kunden, wie in Abschnitt 6 beschrieben, zu verwenden, um ausstehende Beträge zu begleichen.
- Sollte das Hosting-Guthaben des Kunden nicht ausreichen, um die monatlichen Hosting-Gebühren zu decken, oder falls der Kunde die Kaution nicht wieder auffüllt, behält sich MIM das Recht vor, die Hosting-Dienste vorübergehend auszusetzen. MIM wird den Kunden schriftlich über die Aussetzung benachrichtigen. Die Hosting-Dienste werden erst dann wieder aufgenommen, wenn die ausstehenden Beträge vollständig bezahlt oder die Kaution wieder aufgefüllt wurde.
- Wenn der Kunde auf zwei schriftliche Benachrichtigungen bezüglich ausstehender Verbindlichkeiten innerhalb eines Zeitraums von vierzehn (14) Tagen nicht reagiert, kann MIM weitere Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Die Nutzung der ASIC-Miner des Kunden für Eigenmining, bis die ausstehenden Verbindlichkeiten beglichen sind, oder
- Die Übernahme des Eigentums an den ASIC-Minern zur Begleichung der Schulden.
- Während einer von dem Kunden initiierten Aussetzung der Hosting-Dienste oder aufgrund von Nichtzahlung behält sich MIM das Recht vor, eine Rack-Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu erheben. Die Rack-Mietgebühr wird weiterhin anfallen, bis entweder der ausstehende Betrag beglichen ist.
- STROMBEGRENZUNG UND NOTFÄLLE
- Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM möglicherweise verpflichtet ist, an einer Strombegrenzung (Power Curtailment) teilzunehmen, wie sie vom Energieversorger oder dem lokalen Netzbetreiber für den Erfüllungsort gefordert werden kann. Eine solche Strombegrenzung ermöglicht es dem lokalen Netzbetreiber, die Stromversorgung in einer Region zu reduzieren oder abzuschalten, um auf Notfallsituationen und Lastspitzen zu reagieren. MIM übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die infolge von Maßnahmen des lokalen Netzbetreibers im Rahmen der Strombegrenzung entstehen. Im Falle einer Abschaltung der Hosting-Einrichtung aufgrund einer solchen Strombegrenzung wird MIM den Kunden unverzüglich informieren.
- Im Falle eines nach MIMs Ermessen festgestellten Notfalls wird MIM den Kunden unverzüglich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, benachrichtigen. MIM und der Kunde werden in enger Zusammenarbeit geeignete Maßnahmen zur Behebung des Notfalls festlegen und umsetzen. Solche Maßnahmen können, vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, die Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung der Ausrüstung umfassen.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- MIM haftet in keiner Weise für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der Kontrolle von MIM liegt.
- MIM haftet nicht für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die für Kryptowährungen oder das Mining von Kryptowährungen gelten.
- MIM haftet nicht für Schäden an den Minern des Kunden, die durch Faktoren außerhalb der Kontrolle von MIM verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umweltbedingungen, Geräteausfälle, Stromspitzen oder unsachgemäße Handhabung durch den Kunden. MIM ist auch nicht verantwortlich für Schäden, die durch Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden verursacht werden. Der Kunde übernimmt das gesamte Risiko für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder eigenes Fehlmanagement seiner Ausrüstung entstehen.
- Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haften weder die eine noch die andere Vertragspartei für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäftsverluste; (III) Umsatzeinbußen; (IV) Datenverluste, -unterbrechungen oder den Ausfall der Nutzung von Kundengeräten; (V) jegliche Folgeschäden oder indirekte Schäden; oder (VI) die Kosten für Ersatzleistungen, zusätzliche, besondere, Vertrauens-, Muster- oder Strafschäden (sofern anwendbar), selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies gilt jedoch nicht für Verluste oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verhalten oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Vertragspartei zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Ansprüche und Klagegründe, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen.
- Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen leitende Angestellte, Manager, Partner, Gesellschafter, Mitglieder, Bevollmächtigte, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Rechtsanwälte, Erben, Nachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (i) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (ii) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Kundenhardware durch einen Fehler des Kunden; (iii) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (iv) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag.
- VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
- Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Alle Inhalte dieses Vertrags sowie jegliche Informationen, die den Parteien während der Vertragsunterzeichnung und Vertragslaufzeit bekannt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, gelten gemäß diesem Vertrag als vertraulich. Keine der beiden Parteien darf vertrauliche Informationen verwenden oder vervielfältigen, es sei denn, dies ist in begrenztem Umfang erforderlich, um die Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Vertrauliche Informationen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an Mitarbeiter, die für die Kenntnis der vertraulichen Informationen erforderlich sind. Beide Parteien sind verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen für vertrauliche und proprietäre Informationen zu ergreifen.
- Sollte eine der Parteien gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen, ist sie verpflichtet, alle entstandenen Schäden der anderen Partei zu ersetzen. Darüber hinaus behält sich die geschädigte Partei das Recht vor, in einem solchen Fall den Vertrag zu kündigen.
- Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen.
- HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist. Dies umfasst unter anderem: die Unfähigkeit lokaler Stromversorgungsunternehmen, die Hosting-Einrichtung mit ausreichend Strom zu versorgen, das Versagen von Internetanbietern, Netzwerkverbindungen bereitzustellen, Schäden an Minern aufgrund unzureichender oder unsachgemäßer Stromversorgung, Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, behördliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Mining oder des Stromverbrauchs) und alle Verzögerungen oder Unterlassungen durch staatliche Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze nicht vermieden werden können.
- RECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNGEN
- Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, zunächst in gutem Glauben Bemühungen zu unternehmen, das Problem durch Kommunikation und Verhandlungen zu lösen. Beide Parteien sollen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Feststellung des Streits eine schriftliche Zusammenfassung ihrer Positionen vorlegen und innerhalb von zehn (10) Werktagen danach ein Treffen oder eine Telefonkonferenz abhalten, um zu versuchen, die Angelegenheit zu lösen.
- Kann der Streit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden, kann jede Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Scheitern der Verhandlungen eine Mediation beantragen. Die Mediation wird von einem neutralen Mediator, auf den sich beide Parteien einigen, geleitet und soll innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach dem Antrag stattfinden. Die Mediation ist unverbindlich, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
- Sollte die Mediation erfolglos sein oder die Parteien sich nicht auf einen Mediator einigen können, kann jede Partei rechtliche Schritte einleiten. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass rechtliche Schritte nur als letztes Mittel ergriffen werden sollten, nachdem sowohl Verhandlungen als auch Mediation ausgeschöpft wurden.
- Sollte ein sofortiges rechtliches Vorgehen erforderlich sein, um materiellen Schaden zu verhindern, können die Parteien Verhandlungen und Mediation umgehen. Dies umfasst Situationen, in denen eine Verzögerung rechtlicher Schritte einer der Parteien erheblichen Nachteil zufügen würde.
- Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Georgien, und die Parteien stimmen der Zuständigkeit der Gerichte in Tiflis, Georgien, für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden rechtlichen Verfahren zu.
- SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.
- UNTERSCHRIFTEN
Dieser Hosting-Service-Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.
Anhang I: Zahlungs- und Kontaktinformationen
Munich International Mining LLC | |
Kontaktinformationen | |
Kundensupport | vip@mim.farm |
Accounting | info@mim.farm |
Bankinformationen | |
Zahlungen in EUR (SEPA) | |
Name der Bank | UAB Pervesk |
Adresse der Bank | Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Litauen |
IBAN | LT92 3550 0200 0001 9593 |
BIC/SWIFT | UAPELT22XXX |
Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) | |
Name der Bank | TBC Bank |
Adresse der Bank | 7 Marjanishvili St., 0102 Tiflis, Georgien |
IBAN | GE77 TB70 9403 6120 1000 09 |
BIC/SWIFT | TBCBGE22XXX |
Wichtige Hinweise:
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