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AGBs & Hosting Service Vertrag

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: August 2021

1. Geltungsbereich
Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Munich International Mining LLC beruhen ausschließlich auf den
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Jegliche Abweichungen,
zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn Munich International Mining
LLC nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote
1. Alle Angebote der Munich International Mining LLC sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von Munich International Mining LLC oder durch Ausführung (einschließlich Teillieferungen)
eines Auftrages des Kunden zustande. Mitarbeiter, der Außendienst und Vertreter von Munich International Mining LLC sind
nicht bevollmächtigt, Aufträge des Kunden mit bindender Wirkung für Munich International Mining LLC anzunehmen.
2. Alle Angaben zu Maßeinheiten, Gewichten, Qualität, Konstruktion und Material sind unter Berücksichtigung der jeweils
gültigen Normen und technischen Standards ermittelt, jedoch nur annähernd und nicht bindend für Munich International Mining
LLC. Dies gilt auch für die Angaben der Lieferanten der Munich International Mining LLC.
3. § 312i(1) Abs. 1, 2 und 312i(1) BGB, die bestimmte Rechtsfolgen für Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr
geschlossen werden, vorsehen, finden keine Anwendung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind ab Lager oder ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010), exklusive Verpackung, Fracht und anderen
Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Zölle. Preise sind abhängig von der vereinbarten Liefermenge,
Lieferzeit und Verfügbarkeit.
2. Falls nichts anderes vereinbart ist – dies Bedarf der Schriftform -, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur
Zahlung fällig und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Verzug ist Munich
International Mining LLC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
fordern. Der Kunde haftet auch für alle Kosten, die Munich International Mining LLC infolge des Verzuges entstehen,
einschließlich der Kosten eines Mahnverfahrens. Unabhängig von den vom Kunden abweichenden Bestimmungen werden alle
Zahlungen zunächst auf die älteste Forderung angerechnet, und zwar auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf den
Hauptsaldo.
3. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im vertraglichen Umfang oder aus anderen Gründen nicht
in der Lage, die Munich International Mining LLC zustehenden Zahlungsansprüche zu gewährleisten, und werden die Munich
International Mining LLC Zahlungsansprüche infolgedessen gefährdet, so ist Munich International Mining LLC berechtigt,
weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, weitere Leistungen zu Voraussetzung der
Bereitstellung von Sicherheiten zu machen und/oder die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen
Zahlungsansprüche einzustellen.

4. Liefer- oder Leistungszeit
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Munich International Mining LLC schriftlich als verbindliche
Liefertermine bezeichnet sind, und wenn alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Alle Liefertermine, einschließlich verbindlicher Liefertermine, sind
von Munich International Mining LLC selbst, sowie vom jeweiligen Lieferanten von Munich International Mining
LLC abhängig. Munich International Mining LLC ist nicht verantwortlich für die von den Lieferanten von Munich International
Mining LLC zu erbringenden Lieferungen. Der Zeitpunkt des Übergangs des Risikos gemäß Ziffer 6 ist für die Einhaltung der
Liefertermine maßgebend.
2. Verzögerungen in der Lieferung und Leistung aufgrund von höherer Gewalt oder sonst unvorhersehbarer, nicht
von Munich International Mining LLC zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung erheblich erschweren oder unmöglich
machen, insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material, bei Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Störungen
der Betriebsabläufe, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Zulieferern auftreten,
berechtigen Munich International Mining LLC zur Aussetzung der Lieferung oder Leistung über die Dauer der
Behinderung inklusive einer angemessenen Anlaufzeit. Munich International Mining LLC haftet für die vorstehenden Umstände
auch dann nicht, wenn diese während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Munich International Mining LLC wird den
Kunden über die Umstände der Behinderung sowie über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.
3. Wenn nach Ziffer 4.2 ein Hindernis für drei Monate oder mehr andauert, ist Munich International Mining LLC berechtigt,
den Vertrag im Hinblick auf die unausgeführte Teilleistung zu kündigen.
4. Mit Ausnahme der fest vereinbarten Liefertermine ist Munich International Mining LLC nur in Verzug, wenn (i) der Kunde
eine angemessene Nachfrist in schriftlicher Form nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist gesetzt hat und (ii) diese Frist nicht
eingehalten wurde.
5. Sollte Munich International Mining LLC in Verzug geraten, so ist seine Haftung für Schäden aus der Verletzung von
Pflichten, die nicht in einer leicht fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten bestehen, auf einen Betrag von 0,5% für jeden
vollen Kalendertag des Verzuges, höchstens jedoch auf einen Gesamtbetrag von 50% der Rechnungssumme der Lieferung, die
durch den Verzug betroffen ist, beschränkt. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde ist berechtigt, nach einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verzuges vom
Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug mehr als drei Monate gedauert hat.
6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

5. Übertragung des Risikos und Erhalt der Produkte
1. Das Risiko geht mit Übergabe der Sendung an den Transporteur oder, bei Eintreffen in ein Munich International Mining
LLC Data Center (Daten-/ Rechenzentrum) auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Waren durch einen Dritten (Lieferant
von Munich International Mining LLC) direkt an den Kunden geliefert werden. Liegen bei Lieferung durch Dritte Verzögerungen
oder Unmöglichkeiten aufgrund von Umständen vor, die Munich International Mining LLC nicht zu vertreten hat, so geht das
Risiko auf den Kunden über, sobald Munich International Mining LLC den Kunden über die Bereitschaft zum Versand informiert.
2. Die Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware im Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden und auf dessen Kosten.
3. Der Kunde hat jeden Mangel infolge des Transports und jede Abweichung in der Menge unverzüglich schriftlich
gegenüber Munich International Mining LLC zu rügen und die Mängelbeseitigung zu verlangen. Er hat alle zur Untermauerung
der Rüge geeigneten Beweismittel zu sichern.
4. Bei Mängeln von Produkten, die von Dritten hergestellt wurden und für die Munich International Mining LLC lediglich als
Vertreiber tätig ist, ist der Kunde verpflichtet, vorrangig Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller (insbesondere aufgrund
einer möglichen Herstellergarantie) geltend zu machen. Erst wenn die gegen den Hersteller des Produktes geltend gemachten
Ansprüche nicht erfolgreich sind und dieses Versagen nicht dem Kunden zuzurechnen ist, steht dem Kunden ein Anspruch aus
Mängeln der Kaufsache gegen Munich International Mining LLC zu. Ist die Verjährung des Kunden gegenüber dem Hersteller
des Produktes gehemmt, so gilt diese Hemmung auch für die Ansprüche zwischen dem Kunden und Munich International Mining
LLC.

6. Haftung
1. Munich International Mining LLC haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder einer Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, oder bei grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Munich International Mining LLC oder bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde Person, die zur
Erfüllung des Vertrages bevollmächtigt ist.
2. Munich International Mining LLC haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung von
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, oder bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware
oder für die Eigenschaften des Materials nur, soweit die Pflichtverletzung oder der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung
von wesentlichen Vertragspflichten oder auf einer fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen beruht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
3. Bei den in Ziffer 6.2 genannten Fällen besteht keine Haftung für indirekten Schaden, Folgeschaden oder
Vermögensschaden.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz aus den in Ziffer 6.2 genannten Ereignissen beträgt
zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden oder der Gefahr des Schadens Kenntnis erlangt oder,
ungeachtet der Kenntnis, drei Jahre ab der schädigenden Handlung.

7. Eigentumsvorbehalt
1. Munich International Mining LLC behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden („Reservierte Produkte“) vor.

8. Allgemeines
1. Erfüllungsort ist die Munich International Mining LLC in Tiflis, Georgien.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Munich
International Mining LLC in Tiflis, Georgien. Dies gilt nicht für die gerichtliche Zwangsvollstreckung und andere gerichtliche
Verfahren, die nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden können. Munich International Mining LLC ist auch
berechtigt, die Klage vor dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden zuständig ist.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern keine andere Sprache vereinbart wird, ist für den Vertragsschluss die deutsche
Fassung maßgebend.
4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
anderer Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sich als unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sollen durch solche
ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen

HOSTINGSERVICE VERTRAG

zwischen 

DIENSTLEISTER:  

Munich International Mining LLC 
ID Nr.: 402 190 696 
Archil Kereselidze St. 9 
0119 Tbilisi, Georgia   

und 

KUNDE: 
Kundenname gemäß Bestellung im Webshop 
Adresse gemäß Bestellung im Webshop 
 

 

GEGENSTAND DES VERTRAGES 

Hosting-Servicegebühr: Gemäß Bestellung im Webshop 

Vertragslaufzeit: 12 Monate 

Erfüllungsort: Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop 

Set-up Gebühr: 150 € pro Miner 

Kaution (Hosting Deposit): 175 € pro Miner 

Datum des Vertragsbeginns: Bei Abschluss der Bestellung im Webshop 

 

  1. ÜBER DEN VERTRAG 
  1. 1.1. Diese Vereinbarung (nachfolgend als “Hosting-Vertrag” oder “Vertrag” bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend auch als “MIM”, “Dienstleister”, “wir”, “uns” oder “unser” bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend auch als “Nutzer”, “Sie”, “Ihr” oder “Kunde” bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als “Hosting-Service” bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. 

  1. 1.2. Definitionen: 

  1. 1.2.1. Die Begriffe “Miner”, “Gerät” und “Kundenhardware” bezeichnen die ASIC-Geräte (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen), die von MIM gehostet werden und dem Kunden gehören. 

  1. 1.2.2. Der Begriff “Kunde” bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die Eigentümer der Miner ist und die Hosting-Services von MIM in Anspruch nimmt. 

  1. 1.2.3. Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIM-Dashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT oder BTC eingezahlt hat. 

  1. 1.2.4. Die “Hosting-Einrichtung” ist der Erfüllungsort, an dem die Hosting-Services für die Kundenhardware gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden. 

  1. 1.3. Der Kunde beabsichtigt, die von MIM betriebenen Hosting-Dienstleistungen zu nutzen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Kunde MIM ausdrücklich, die ASICMiner des Kunden zu hosten und zu betreiben. 

  1. 1.4. Der “Hosting-Service” umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als “Hosting-Gebühr” bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service. 

  1. 1.5. MIM kann keine genauen Angaben darüber machen, wie viele Bitcoin-, Litecoin– oder andere Kryptowährungseinheiten von einem Miner oder einer bestimmten Hashrate produziert werden. 

  1. 1.6. Die Kundenhardware bzw. die Miner des Kunden, die von diesem Vertrag erfasst werden, sind in den Anhängen dieses Vertrags mit Modellnamen, Leistung (TH/s) und Stromverbrauch (Watt/h) gemäß Herstellerangaben aufgeführt. Zukünftige Ergänzungen der Miner werden in zusätzlichen Anhängen dokumentiert. 

  2.  

  1. 2. LAUFZEIT DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG 

  1. 2.1. In diesem Vertrag ist die Vertragslaufzeit auf Seite 1 unter der Überschrift “GEGENSTAND DES VERTRAGS” definiert. 

  1. 2.2. Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres um weitere 12 Monate. Im Falle einer Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit. 

  1. 2.3. Eine außerordentliche Kündigung durch MIM muss schriftlich erfolgen und kann nur unter besonderen Umständen erfolgen. Besondere Umstände sind: 

  1. 2.3.1. Kündigung des Vertrages aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen beiden Parteien; 

  1. 2.3.2. Kündigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt; 

  1. 2.3.3. Kündigung des Vertrages aufgrund von Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Anforderungen. In solchen Fällen wird der Hosting-Service eingestellt; 

  1. 2.3.4. Bei einem 30-tägigen Zahlungsverzug des Kunden trotz schriftlicher Mahnung (Zahlungsverzug, nachdem die Kaution bereits aufgebraucht ist) hat MIM das Recht, den Vertrag unmittelbar zu kündigen; 

  1. 2.4. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, diesen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder auszusetzen, um den geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften sowie behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zu entsprechen. Die kündigende Partei wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die andere Partei über eine solche Kündigung oder Aussetzung mittels gängiger schriftlicher oder elektronischer Kommunikationsmittel zu informieren. Es wird vereinbart, dass MIM keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden für Schäden, Verluste, Ausgaben oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit den aufgeführten Kündigungen oder einer Aussetzung übernimmt. 

  1. 2.5. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Kunde innerhalb von 15 Tagen die Entfernung oder Rückführung seiner Miner zu beantragen, sofern keine ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MIM bestehen. Der Kunde kann MIM damit beauftragen, die Miner gegen eine Gebühr an eine vom Kunden gewählte Adresse zu versenden. Diese Gebühr umfasst sämtliche Aufwandsentschädigungen und tatsächlich angefallene Transportkosten. Jegliches Risiko in Bezug auf die Miner trägt der Kunde, sobald diese die Hosting-Einrichtung verlassen haben. Falls der Kunde innerhalb der 15 Tage nach Vertragsende keine Maßnahmen zur Entfernung oder zum Versand der Miner ergreift, behält sich MIM das Recht vor, bis zur Entfernung der Miner eine Gebühr von 1€ pro Miner pro Tag zu berechnen. Sollte der Kunde innerhalb von 45 Tagen nach Vertragsende keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen oder weiterhin offene Verbindlichkeiten gegenüber MIM haben, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwenden oder zu entsorgen. 

  2.  

  1. 3. EINSCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN 

  1. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, MIM keine falschen Informationen zur Verfügung zu stellen oder sich anderweitig falsch darzustellen. 

  1. 3.2. Der Kunde ist für die Besteuerung der durch seine Miner generierten Kryptowährungen zuständig. MIM kann in keiner Weise für die Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der für den Kunden geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich gemacht werden. 

  1. 3.3. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Kundenhardware zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Kundenhardware aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Kundenhardware (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.)  und Fällen von höherer Gewalt. 

  2.  

  1. 4. DURCHFÜHRUNG DER MINING-HOSTING-DIENSTLEISTUNGEN 

  1. 4.1. Der Kunde ist jederzeit Eigentümer der Miner. 

  1. 4.2. MIM übernimmt die Verantwortung und Durchführung des Hosting-Services der Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Hierfür wird dem Kunden von MIM eine Hosting-Gebühr in Rechnung gestellt, welche in Abschnitt 5 des Vertrages behandelt wird. Die Leistungen des Hosting-Services durch MIM umfassen: 

  1. 4.2.1 Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting-Einrichtung; 

  1. 4.2.2 24×7- Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort-Personal) und kontinuierliche Wartung der Kundenhardware; 

  1. 4.2.3. Wartung von Software und Firmware; 

  1. 4.2.4. Kundensupport via E-Mail durch das MIMTeam; 

  1. 4.2.5. Reparaturabwicklung (ausführlicher beschrieben in Abschnitt 4.6.) 

  2.  

  1. 4.3. Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren 

  1. 4.4. Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.3. Für diese Option gelten folgende Bedingungen: 

  1. 4.4.1. Der Kunde muss diese Option vorher schriftlich bei MIM per E-Mail beantragen. 

  1. 4.4.2. Der Kunde muss MIM rechtzeitig die Mining-Pool-Daten mitteilen, damit MIM die Kundenhardware entsprechend konfigurieren kann. 

  1. 4.4.3. Der Kunde ist jederzeit für die Auswahl des Mining-Pools sowie für die Überwachung der Pool-Performance verantwortlich. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Kunden, MIM anzuweisen, erforderliche Änderungen an den Mining-Pool-Einstellungen und/oder Konfigurationen vorzunehmen. 

  1. 4.4.4. Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden. 

  1. 4.4.5. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Hosting-Guthaben bei MIM mindestens der erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren seiner Miner entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird MIM die Miner des Kunden gemäß Abschnitt 4.3 auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool umkonfigurieren. Die Summe der erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren lässt sich anhand folgender Formel berechnen: 

  2. Erwartete monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch (Herstellerangaben) x 24 Stunden x 30,4 Tage 

  1. 4.5. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebsbereitschaft von 95% erwartet. Ausgenommen hiervon sind bspw., Wartungsarbeiten an der Infrastruktur und dem Stromnetz seitens des Stromversorgers. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: Ausfälle der Kundenhardware oder Störungen aufgrund von Reparaturen an der Kundenhardware, Ausfälle der Anlage oder des Stromnetzes aufgrund von höherer Gewalt. MIM kann keine Gewährleistung für Unterbrechungen des Hosting-Services übernehmen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. 

  1. 4.6. Im Folgenden werden drei Arten von Reparaturen unterschieden und erläutert, wie diese von MIM behandelt werden: 

  1. 4.6.1. Geringfügige Reparaturen unter 50€ (bspw. Austausch eines Lüfters) sind im Hosting-Service von MIM enthalten und werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. 

  1. 4.6.2. Garantiefälle – Neue Geräte haben i.d.R. eine Herstellergarantie von 6 bis 12 Monaten. Garantiefälle werden durch MIM logistisch abgewickelt und von einem entsprechenden Repair-Center für Garantiefälle durchgeführt. Hierbei fallen Kosten für den Transport an, welche von MIM an den Kunden in Rechnung gestellt werden können. 

  1. 4.6.3. Reparaturen außerhalb der Garantie über 50€ sind im Hosting-Service von MIM nicht enthalten. MIM wird nach Absprache mit dem Kunden, diese Reparaturen selbst durchführen oder über ein Repair-Center abwickeln lassen. Die entstandenen Kosten sowie eine Aufwandsentschädigung werden dem Kunden von MIM in Rechnung gestellt. 

  2.  

  1. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

  1. 5.1. MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Servicegebühren während der Vertragslaufzeit. 

  1. 5.2. Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter “GEGENSTAND DES VERTRAGS” angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind. 

  1. 5.3. Die monatlichen Hosting-Gebühren werden auf Grundlage des tatsächlichen Stromverbrauchs der Miner berechnet und abhängig von der Mining-Pool-Konfiguration abgerechnet: 

  1. 5.3.1. Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die monatlichen Hosting-Gebühren werden bis zum fünfzehnten Arbeitstag des folgenden Monats entweder von den Mining-Einnahmen des Kunden oder von dessen Hosting-Guthaben bei MIM abgezogen. Die Mining-Erträge des Kunden werden monatlich bis zum fünfzehnten Arbeitstag des Folgemonats von MIM an die vom Kunden angegebene Wallet-Adresse transferiert. 

  1. 5.3.2. Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.4.): Die monatlichen Hosting-Gebühren werden dem Kunden bis zum fünfzehnten Arbeitstag des folgenden Monats in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag wird von MIM direkt vom Hosting-Guthaben des Kunden abgezogen. 

  1. 5.4. Die Kaution, welche auf Seite 1 des Vertrags unter “GEGENSTAND DES VERTRAGS” angegeben ist, dient als Sicherheit für die vollständige und fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen seitens des Kunden. MIM behält sich das Recht vor, die Kaution des Kunden zur Begleichung ausstehender Hosting-Gebühren oder anderer Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MIM zu verwenden. Sollte MIM die Kaution ganz oder teilweise für diese Zwecke einsetzen, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von zehn (10) Tagen den entsprechenden Betrag zu zahlen, um die Kaution wieder auf den ursprünglich im Vertrag festgelegten Betrag zu bringen. Nach Beendigung dieses Vertrags wird MIM dem Kunden innerhalb von dreißig Tagen den Teil der Kaution erstatten, der nicht für unbezahlte Hosting-Servicegebühren oder andere Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber MIM verwendet wurde. 

  1. 5.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto-Transfers, Krypto-zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-Fiat-Überweisungen.  

  1. 5.6. MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren am Ende jedes Vertragszyklus mit einer schriftlichen Ankündigung, die mindestens eine Woche im Voraus erfolgt, unter folgenden Bedingungen zu ändern: 

  1. 5.6.1. Im Falle einer mehr als 5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM. 

  1. 5.6.2. Bei Erhöhung der Kosten für MIM im Zusammenhang mit dem Hosting-Service. 

  2.  

  1. 6. AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES UND REGELUNG BEI ZAHLUNGS-AUSFÄLLEN 

  1. 6.1. Bei Abschaltung der Miner auf Wunsch des Kunden wird der Hosting-Service vorübergehend ausgesetzt. Während dieser Zeit wird eine Rack-Mietgebühr von 1€ pro Miner pro Tag berechnet. 

  1. 6.2. Sollte der Kunde ausstehende Verbindlichkeiten (nach Inanspruchnahme der Kaution) gegenüber MIM haben und auf zwei schriftliche Kontaktversuche von MIM zur Zahlungslösung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht reagieren, behält sich MIM das Recht vor, ohne weitere Benachrichtigung entweder die Miner des Kunden zum Self-Mining zu nutzen, bis die Verbindlichkeiten ausgeglichen sind, oder die Miner zu übernehmen. 

  2.  

  1. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

  1. 7.1. MIM haftet in keiner Weise für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung durch ein Ereignis verursacht wird, das außerhalb der Kontrolle von MIM liegt. 

  1. 7.2. MIM haftet nicht für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die für Kryptowährungen oder das Mining von Kryptowährungen gelten. 

  1. 7.3. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haften weder die eine noch die andere Vertragspartei für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäftsverluste; (III) Umsatzeinbußen; (IV) Datenverluste, -unterbrechungen oder den Ausfall der Nutzung von Kundengeräten; (V) jegliche Folgeschäden oder indirekte Schäden; oder (VI) die Kosten für Ersatzleistungen, zusätzliche, besondere, Vertrauens-, Muster- oder Strafschäden (sofern anwendbar), selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Dies gilt jedoch nicht für Verluste oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verhalten oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Vertragspartei zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Ansprüche und Klagegründe, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen. 

  1. 7.4. Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen leitende Angestellte, Manager, Partner, Gesellschafter, Mitglieder, Bevollmächtigte, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Rechtsanwälte, Erben, Nachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (i) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (ii) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Kundenhardware durch einen Fehler des Kunden; (iii) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (iv) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag. 

  2.  

  1. 8. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL 

  1. 8.1. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Alle Inhalte dieses Vertrags sowie jegliche Informationen, die den Parteien während der Vertragsunterzeichnung und Vertragslaufzeit bekannt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, gelten gemäß diesem Vertrag als vertraulich. Keine der beiden Parteien darf vertrauliche Informationen verwenden oder vervielfältigen, es sei denn, dies ist in begrenztem Umfang erforderlich, um die Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Vertrauliche Informationen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden, außer an Mitarbeiter, die für die Kenntnis der vertraulichen Informationen erforderlich sind. Beide Parteien sind verpflichtet, angemessene Schutzmaßnahmen für vertrauliche und proprietäre Informationen zu ergreifen. 

  1. 8.2. Sollte eine der Parteien gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen, ist sie verpflichtet, alle entstandenen Schäden der anderen Partei zu ersetzen. Darüber hinaus behält sich die geschädigte Partei das Recht vor, in einem solchen Fall den Vertrag zu kündigen. 

  1. 8.3. Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen. 

  2.  

  1. 9. HÖHERE GEWALT 

Der Begriff “höhere Gewalt” bezeichnet ein Ereignis oder eine Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer der Vertragsparteien liegt, nicht auf Fahrlässigkeit oder Verschulden einer der Parteien zurückzuführen ist und tatsächlich unvermeidbar ist oder durch Untersuchung und Überprüfung der Ursache oder des Ereignisses bewältigt werden kann. Hierzu zählen unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf: Unfähigkeit lokaler Stromversorgungs-Unternehmen, die Hosting-Einrichtung mit ausreichend Strom zu versorgen, das Versagen des Internetanbieters bei der Bereitstellung des Netzwerks, Schäden an Minern aufgrund unzureichender oder unangemessener Stromversorgung, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Tornados, Hurrikane, Eisstürme oder andere außergewöhnlich schwere Stürme, Blitzeinschläge, Erdbeben, Brände, Explosionen, Handlungen von Staatsfeinden, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Blockade, Sabotage, Terrorismus, staatliche Willkür, zivile Unruhen, Kriegsmobilisierung, staatliche oder nationale Notstände, anwendbare Gesetze oder staatliche Behörden, Beschränkungen oder Einschränkungen durch Politik, einschließlich Einschränkungen beim Mining digitaler Währungen oder der Verwendung von Elektrizität für diesen Zweck, sowie unangemessene Verzögerungen oder Unterlassungen von staatlichen Behörden, die nicht mit angemessener Sorgfalt und Einhaltung der anwendbaren Gesetze vermieden werden können. 

 

  1. 10. Rechtliche Auseinandersetzungen 

  1. 10.1. Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien, zunächst in gutem Glauben Bemühungen zu unternehmen, das Problem durch Kommunikation und Verhandlungen zu lösen. 

  1. 10.2. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Dieser Vertrag wird gemäß den Gesetzen von Georgien ausgelegt, durchgesetzt und geregelt. Die Parteien stimmen einvernehmlich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Tiflis, Georgien, für alle rechtlichen Maßnahmen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu, falls die primäre Option zur Streitbeilegung, die Mediation, erfolglos bleibt. 

  1. 10.3. Allgemeine Vorgehensweise im Falle von Streitigkeiten, welche aus diesem Vertrag hervorkommen: 

  1. 10.3.1. Die Parteien werden miteinander über die Streitigkeit sprechen. 

  1. 10.3.2. Falls die Parteien die Streitigkeit nicht lösen können, werden sie innerhalb von zehn (14) Werktagen schriftliche Zusammenfassungen ihrer jeweiligen Standpunkte austauschen, die Informationen und/oder Vorschläge enthalten, die sie nach ihrem alleinigen Ermessen bestimmen können, und danach zusammenkommen oder telefonisch sprechen, um die Streitigkeit zu lösen. Solche Zusammenfassungen gelten als Art von Vergleichsgesprächen und sind in weiteren Verfahren nicht zulässig. 

  1. 10.3.3. Falls die Parteien die Streitigkeit immer noch nicht lösen können, können sie, sind jedoch nicht verpflichtet, an einer unverbindlichen Mediation durch einen neutralen Mediator teilnehmen, den die Parteien gemeinsam wählen. 

  1. Falls die Parteien sich entscheiden, nicht an der Mediation teilzunehmen oder die Streitigkeit in der Mediation nicht lösen können, können sie eine Klage einreichen. 

  1. 10.4. Die in Abschnitt 10.3. genannte allgemeine Vorgehensweise findet keine Anwendung auf (i) Situationen, in denen das Versäumnis, unverzüglich Klage zu erheben, die Interessen einer der Parteien wesentlich beeinträchtigen würde, oder (ii) auf Streitigkeiten, die sich aus der Unfähigkeit der Parteien ergeben, eine vorherige Streitigkeit durch Einhaltung solcher Verfahren zu lösen. 

 

  1. 11. SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.  

 

  1. 12. UNTERSCHRIFTEN 

Dieser Hosting-Service-Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden. 

Anhang I: Zahlungs- und Kontaktinformationen 

 

Munich International Mining LLC 

Kontaktinformationen 

Kundensupport 

vip@mim.farm 

Accounting 

info@mim.farm 

Bankinformationen 

Zahlungen in EUR (SEPA) 

Name der Bank 

UAB Pervesk 

Adresse der Bank 

Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Litauen 

IBAN 

LT92 3550 0200 0001 9593 

BIC/SWIFT 

UAPELT22XXX 

Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) 

Name der Bank 

TBC Bank 

Adresse der Bank 

7 Marjanishvili St., 0102 Tiflis, Georgien 

IBAN 

GE77 TB70 9403 6120 1000 09 

BIC/SWIFT 

TBCBGE22XXX 

Wallets für Zahlungen in Kryptowährungen 

USDT-Adresse (ERC-20 Netzwerk) 

0x8fA8f9ab969BAC688edc230015EAf481834af9de 

USDT-Adresse (TRC-20 Netzwerk) 

TVLFCV3oDAiWC4w3V8yowTATUWNPPmxNog 

BTC-Adresse (Bitcoin Netzwerk) 

1EZBkC22GR6mQrrZNie25JTuqWWsD6LktS 

 

Wichtige Hinweise: 

  1. Bei Transaktionen mittels USDT oder BTC ist ein Nachweis über die Transaktion durch Zusendung der Transaktion-ID (bspw. Screenshot) per E-Mail an MIM erforderlich, um die Zahlung zuordnen zu können. 

  1. Bei größeren Transaktionen mittels USDT oder BTC empfehlen wir, zunächst eine Test-Überweisung an die jeweilige Wallet-Adresse vorzunehmen.