AGBs & Hosting Service Contract
GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Stand: März 2025
1. scope of application
All offers, orders, deliveries and services of Munich International Mining LLC are based exclusively on the
following General Terms and Conditions. These General Terms and Conditions shall therefore also apply to all
future business relations with the customer, even if they are not agreed again. Any deviations,
additional or contradictory terms and conditions of the customer shall be deemed not to have been agreed, even if Munich International Mining
LLC does not expressly object to them. Deviations from these terms and conditions must be made in writing to be effective.
2. offers
1. All offers made by Munich International Mining LLC are subject to change and non-binding. A contract shall only come into existence upon
written order confirmation by Munich International Mining LLC or upon execution (including partial deliveries)
of an order placed by the customer. Employees, sales representatives and agents of Munich International Mining LLC are
not authorized to accept orders from the customer with binding effect for Munich International Mining LLC.
2. All information on units of measurement, weights, quality, design and material are determined in accordance with the applicable
norms and technical standards, but are only approximate and not binding on Munich International Mining
LLC. This also applies to the information provided by Munich International Mining LLC's suppliers.
3. Section 312i(1) (1), (2) and 312i(1) of the German Civil Code (BGB), which provide for certain legal consequences for contracts concluded in electronic commerce
, shall not apply.
3. prices and terms of payment
1. Prices are ex warehouse or ex works (EXW according to Incoterms 2010), excluding packaging, freight and other
ancillary costs, plus statutory VAT and customs duties. Prices depend on the agreed delivery quantity,
delivery time and availability.
2. Unless otherwise agreed - this must be in writing - invoices are due for payment immediately and without deduction to
and payable within 14 calendar days of the invoice date at the latest. In the event of default, Munich
International Mining LLC shall be entitled to demand interest on arrears at a rate of 9 percentage points above the respective base interest rate at
. The customer shall also be liable for all costs incurred by Munich International Mining LLC as a result of the default,
including the costs of dunning proceedings. Irrespective of any provisions to the contrary made by the customer, all
payments shall be applied first to the oldest claim, namely to the costs, then to the interest and finally to the
principal balance.
3.If the customer is unable to meet its payment obligations to the contractual extent or for other reasons
to guarantee the payment claims to which Munich International Mining LLC is entitled, and if Munich
International Mining LLC's payment claims are jeopardized as a result, Munich International Mining LLC shall be entitled to perform
further deliveries and services only against advance payment, to make further services subject to the
provision of securities and/or to suspend services until all due
payment claims have been settled in full.
4. time of delivery or performance
1. Delivery dates shall only be binding if they are designated in writing by Munich International Mining LLC as binding
delivery dates and if all documents required for the execution of the order
are provided by the customer in good time. All delivery dates, including binding delivery dates, are
dependent on Munich International Mining LLC itself as well as on the respective supplier of Munich International Mining
LLC. Munich International Mining LLC is not responsible for the deliveries to be made by Munich International
Mining LLC's suppliers. The time of the transfer of risk pursuant to clause 6 shall be decisive for compliance with the
delivery dates.
2. Delays in delivery and performance due to force majeure or other unforeseeable circumstances for which Munich International Mining LLC is not
responsible and which make performance considerably more difficult or impossible
, in particular difficulties in procuring materials, strikes, lawful lockouts, disruptions
of operational processes, official orders, etc., even if they occur at suppliers or subcontractors, even if they occur at suppliers or subcontractors,
shall entitle Munich International Mining LLC to suspend delivery or performance for the duration of the
impediment including a reasonable start-up period. Munich International Mining LLC shall not be liable for the aforementioned circumstances
even if they occur during an already existing delay. Munich International Mining LLC shall inform the
customer of the circumstances of the impediment and the expected duration of the delay.
3. If an impediment persists for three months or more in accordance with clause 4.2, Munich International Mining LLC shall be entitled to terminate
the contract with regard to the unperformed part of the service.
4
With the exception of firmly agreed delivery dates, Munich International Mining LLC shall only be in default if (i) the customer has set
a reasonable grace period in writing after expiry of the non-binding delivery period and (ii) this deadline has not been met.
5Should Munich International Mining LLC be in default, its liability for damages resulting from the breach of
obligations other than a slightly negligent breach of primary obligations shall be limited to an amount of 0.5% for each
full calendar day of delay, but not exceeding a total amount of 50% of the invoice amount of the delivery affected
by the delay. Any further liability is excluded unless it is based on intent or
gross negligence. The customer is entitled to withdraw from the
contract after a reasonable period of time to remedy the delay if the delay has lasted more than three months.
6. Partial deliveries and partial services are permitted if they are reasonable for the customer.
5. transfer of risk and receipt of the products
1. The risk is transferred to the customer when the shipment is handed over to the carrier or when it arrives at a Munich International Mining
LLC Data Center (data/computer center). This shall also apply if the goods are delivered directly to the customer by a third party (supplier
of Munich International Mining LLC). If delivery by a third party is delayed
or impossible due to circumstances for which Munich International Mining LLC is not responsible, the
risk shall pass to the customer as soon as Munich International Mining LLC informs the customer that the goods are ready for dispatch.
2Insurance against loss or damage to the goods in transit shall only be taken out at the express request of the
customer and at the customer's expense.
3. The customer shall notify Munich International Mining LLC immediately in writing
of any defect resulting from transportation and any deviation in quantity and demand that the defect be rectified. He shall secure all evidence suitable to substantiate
the complaint.
4. In the event of defects in products manufactured by third parties and for which Munich International Mining LLC merely acts as
distributor, the customer shall be obliged to assert claims against the respective manufacturer (in particular on the basis of
a possible manufacturer's warranty) as a matter of priority. Only if the
claims asserted against the manufacturer of the product are not successful and this failure is not attributable to the customer shall the customer be entitled to a claim against Munich International Mining LLC based on
defects in the purchased item. If the customer's limitation period vis-à-vis the manufacturer
of the product is suspended, this suspension shall also apply to the claims between the customer and Munich International Mining
LLC.
6. liability
1. Munich International Mining LLC shall only be liable for damages, regardless of the legal grounds, in the event of a breach of a
material contractual obligation (cardinal obligation) or a cardinal obligation, the fulfillment of which is essential for the proper performance
of the contract and on the observance of which the customer may regularly rely, or in the event of a grossly
negligent or intentional breach of duty by Munich International Mining LLC or in the event of a culpable breach of a
material contractual duty or a cardinal duty by a person acting with intent or gross negligence who is authorized to
perform the contract.
2
Munich International Mining LLC shall only be liable for breach of material contractual obligations or for breach of
obligations the fulfillment of which is essential for the proper performance of the contract, or for
culpable injury to life, limb or health, or for the assumption of a guarantee for the quality of the goods
or for the properties of the material, insofar as the breach of duty or the damage is based on a negligent breach
of material contractual obligations or on a negligent breach of obligations the fulfillment of which is essential for the proper performance of the contract.
3In the cases mentioned in clause 6.2, there is no liability for indirect damage, consequential damage or
financial loss.
4. The limitation period for customer claims for damages arising from the events mentioned in clause 6.2 is
two years from the time at which the customer becomes aware of the damage or the risk of damage or,
irrespective of knowledge, three years from the damaging act.
7. reservation of title
1. Munich International Mining LLC reserves title to the delivered products until full payment
of all claims arising from the entire current business relationship with the customer ("Reserved Products").
8. general
1. The place of performance shall be Munich International Mining LLC in Tbilisi, Georgia.
2. The place of jurisdiction for all disputes arising from or in connection with the contractual relationship shall be the registered office of Munich
International Mining LLC in Tbilisi, Georgia. This shall not apply to judicial foreclosure and other judicial
proceedings which cannot be excluded by contractual provisions. Munich International Mining LLC shall also
be entitled to bring an action before the court having jurisdiction over the customer's registered office.
3. The language of the contract shall be German. If no other language is agreed, the German
version shall be authoritative for the conclusion of the contract.
4. Should one or more provisions of these General Terms and Conditions or a provision within the scope of
other agreements be or become invalid or prove to be invalid, this shall not affect the validity
of the remaining provisions or agreements. Invalid or missing provisions shall be replaced by such
provisions that come closest to the intended purpose
HOSTING–SERVICE VERTRAG
between
SERVICE PROVIDER:
Munich International Mining LLC
ID No.: 402 190 696
Archil Kereselidze St. 9
0119 Tbilisi, Georgia
and
CUSTOMER:
Customer Name as provided in the webshop order
Customer Address as provided in the webshop order
SUBJECT MATTER OF THE CONTRACT
Hosting service fee: As ordered in the webshop
Contract term: 12 months
Erfüllungsort: Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop
Datum des Vertragsbeginns: Bei Abschluss der Bestellung im Webshop
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- 1.1. Diese Vereinbarung (nachfolgend als „Hosting-Vertrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend als „MIM“ oder „Dienstleister“ bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als „Hosting-Service“ bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
- 1.2. Definitionen:
- 1.2.1. Der Begriff „Miner“ bezieht sich auf die ASIC-Miner (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen) des Kunden, die von MIM im Rahmen des Vertrages betrieben werden.
- 1.2.2. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrages Hosting- Services von MIM in Anspruch nimmt.
- 1.2.3. Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIMDashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT, USDC oder BTC eingezahlt hat.
- 1.2.4. Die „Hosting-Einrichtung“ ist der Erfüllungsort, wie auf Seite 1 unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem die Hosting-Services für die Miner gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden.
- 1.2.5. Der „Hosting-Service“ umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als „Hosting-Gebühr“ bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service.
- 1.3. Der Kunde beabsichtigt, den von MIM betriebenen Hosting-Service zu nutzen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde MIM mit dem Hosting seiner Miner.
- TERM OF THE CONTRACT AND TERMINATION
- 2.1. Die Vertragslaufzeit ist auf Seite 1 unter „Vertragslaufzeit“ festgelegt und beginnt mit dem auf Seite 1 unter „Datum des Vertragsbeginn“ definierten Vertragsbeginn.
- 2.2. Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung verhindert die automatische Verlängerung des Vertrags, beendet jedoch nicht die bereits laufende Vertragsperiode. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch am 1. Januar um weitere zwölf (12) Monate.
- 2.3. MIM kann den Vertrag außerordentlich unverzüglich kündigen, wenn:
- 2.3.1. höhere Gewalt gemäß Abschnitt 11 vorliegt;
- 2.3.2. eine gesetzliche oder regulatorische Änderung eine Fortführung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar macht;
- 2.3.3. der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch MIM behebt;
- 2.3.4. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung zehn (10) Kalendertage im Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann MIM die Miner zurückbehalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Vertragsende, ist MIM berechtigt, die
Miner zu verwerten oder zu entsorgen. - 2.4. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIM, wobei MIM nicht verpflichtet ist, einer solchen Anfrage stattzugeben. Bei Genehmigung der vorzeitigen Kündigung wird die Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Im Falle einer genehmigten vorzeitigen Kündigung ist MIM berechtigt, die hinterlegte Kaution als Entschädigung einzubehalten. Der Einbehalt der Kaution erfolgt unbeschadet sämtlicher noch ausstehender Hosting- Gebühren, Reparaturkosten oder sonstiger zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung offener Forderungen gegenüber MIM.
- 2.5. Nach Vertragsende hat der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen die Entfernung seiner Miner aus der Hosting-Einrichtung zu veranlassen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Auf Wunsch organisiert MIM den Versand gegen eine Gebühr, die sämtliche Aufwands- und Transportkosten umfasst. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Miner die Hosting-Einrichtung verlassen. Befinden sich die Miner nach Ablauf der fünfzehn (15) Kalendertage weiterhin in der Hosting-Einrichtung, ist MIM berechtigt, eine Rack- Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu berechnen. Diese Gebühr fällt an, bis die Miner entweder entfernt oder durch MIM verwertet werden. Verbleiben die Miner nach Ablauf von fünfundvierzig (45) Kalendertagen weiterhin in der Hosting-Einrichtung oder wurden keine Maßnahmen zur Entfernung getroffen, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
- VERPFLICHTUNGEN
- 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und sich nicht in irreführender Weise gegenüber MIM darzustellen. Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann MIM den Vertrag außerordentlich kündigen.
- 3.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Deklaration und ordnungsgemäße Versteuerung der durch die Miner generierten Kryptowährungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. MIM übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche, regulatorische oder buchhalterische Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt MIM von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Strafen oder sonstigen Schäden frei, die aus einer Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch den Kunden oder aus behördlichen Forderungen in diesem Zusammenhang resultieren.
- 3.3. MIM ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte oder Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
- 3.4. MIM wird alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Miner zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Miner aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Miner (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.) und Fällen von höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11.
- HOSTING-SERVICE
- 4.1. MIM übernimmt die Bereitstellung und Durchführung des Hosting- Services für die Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Die hierfür anfallende Hosting-Gebühr wird in Abschnitt 5 geregelt. Der Hosting-Service umfasst:
- 4.1.1. Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting- Einrichtung;
- 4.1.2. Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort- Personal) und kontinuierliche Wartung der Miner;
- 4.1.3. Wartung und Aktualisierung von Software und Firmware;
- 4.1.4. Kundensupport via E-Mail durch das MIM-Team;
- 4.1.5. Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, aber Transportkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
- 4.2. Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren.
- 4.3. Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.2. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
- 4.3.1. Der Kunde muss diese Option schriftlich bei MIM per E-Mail
oder per Dashboard beantragen. - 4.3.2. Der Kunde muss die erforderlichen Mining-Pool-Daten für jeden Miner eigenständig im Dashboard eintragen und deren Richtigkeit sicherstellen. Zudem obliegt ihm die Auswahl des Mining-Pools sowie die kontinuierliche Überwachung der Pool- Performance.
- 4.3.3. MIM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben, die Funktionalität der hinterlegten Daten oder die Erreichbarkeit des Mining-Pools. Der Kunde trägt das volle Risiko für daraus resultierende Ertragsausfälle.
- 4.3.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung dieser Option eine Vorauszahlung in Höhe der monatlichen Hosting-Gebühr zu leisten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass sein Hosting-Guthaben vor Beginn eines jeden Abrechnungsmonats mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht. Andernfalls ist MIM berechtigt, die Hosting-Dienstleistung gemäß Abschnitt 7 mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die monatliche Hosting-Gebühr berechnet sich wie folgt: monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch x 24 Stunden x 30,4 Tage
4.3.5. Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden.
- 4.4. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebsbereitschaft von 95% angestrebt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MIM liegen. Hierzu gehören, jedoch nicht beschränkt auf Wartungsarbeiten am Stromnetz durch den Stromversorger, Strombegrenzungen (Power Curtailment), generelle Unfähigkeit des Stromversorgers, die Hosting- Einrichtung mit ausreichender Energie zu versorgen, Ausfälle oder Störungen der Internetverbindung, die auf das Versagen von Internetanbietern zurückzuführen, Unterbrechungen aufgrund von Reparaturen oder Ausfällen der Miner, Betriebsunterbrechungen der Hosting-Einrichtung oder des Stromnetzes infolge höherer Gewalt.
- 4.5. Falls Miner irreparabel defekt sind, wird MIM den Kunden schriftlich benachrichtigen. Falls der Kunde innerhalb von zehn (10) Kalendertagen keine Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise gibt, ist MIM berechtigt, die Geräte auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten.
- ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- 5.1. MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit.
- 5.2. Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter „Hosting-Servicegebühr“ angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind.
- 5.3. Die Hosting-Gebühren basieren auf dem tatsächlichen Stromverbrauch der Miner und werden entsprechend der gewählten Mining-Pool- Konfiguration abgerechnet:
- 5.3.1. Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.2.): Die Hosting-Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen. Falls dieses nicht ausreicht, erfolgt der Abzug aus den Mining-Einnahmen des Kunden.
- 5.3.2. Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die Hosting- Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
- 5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto- Transfers, Krypto zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-FiatÜberweisungen.
- 5.5. MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung unter folgenden Bedingungen zu ändern:
- 5.5.1. Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Strompreiserhöhungen, Anpassungen der Grundstücksmiete oder gestiegenen Nebenkosten resultieren, die direkt mit der Hosting-Einrichtung verbunden sind. Zusätzlich im Falle einer mehr als 7.5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM.
- 5.5.2. Regulatorische Änderungen, wie bspw., jedoch nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Einschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen. Auf Anfrage wird MIM Nachweise über Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit vorlegen.
- HOSTING DEPOSIT
- 6.1. Die Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und wird in den Rechnungen jeder Miner-Bestellung ausgewiesen, sofern von MIM verlangt.
- 6.2. MIM behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung offener Forderungen des Kunden zu verwenden. Wird die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung von MIM wieder aufzufüllen. Unterbleibt dies, können weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.4. ergriffen werden.
- 6.3. Nach Vertragsende wird MIM den ungenutzten Teil der Kaution innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen an den Kunden zurückerstatten, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Eine Rückerstattung der Kaution erfolgt nicht, wenn der Vertrag durch MIM aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden außerordentlich gekündigt wurde.
- ZAHLUNGSVERZUG UND AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES
- 7.1. MIM ist berechtigt, den Hosting-Service eines Kunden, dessen Miner auf einen von ihm ausgewählten Mining-Pool laufen (Abschnitt 4.3.), mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:
- 7.1.1. das Hosting-Guthaben vor Beginn eines Abrechnungsmonats nicht mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht, oder
- 7.1.2. das Hosting-Guthaben aufgebraucht oder negativ ist.
- 7.2. Eine Wiederaufnahme des Hosting-Services erfolgt erst, wenn sämtliche ausstehenden Hosting-Gebühren vollständig beglichen wurden und das Hosting-Guthaben mindestens den erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren entspricht.
- 7.3. Während einer Aussetzung des Hosting-Services ist MIM berechtigt, eine Rack-Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu erheben. Diese Gebühr fällt bis zur Wiederaufnahme des Hosting-Services an.
- 7.4. Verbleiben offene Forderungen trotz einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von MIM an den Kunden über einen Zeitraum von zehn (10) Kalendertagen unbeglichen, ist MIM berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen, jedoch nicht ausschließlich:
- 7.4.1. Ab Kalendertag 10: Die Nutzung der Miner des Kunden für Selfmining, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
- 7.4.2. Ab Kalendertag 30: Die Übernahme des Eigentums an den Minern zur Begleichung der offenen Forderungen.
- POWER CURTAILMENT AND EMERGENCY
- 8.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM verpflichtet ist, an einer Strombegrenzung (Power Curtailment) teilzunehmen, wenn dies vom Energieversorger oder dem lokalen Netzbetreiber für den Erfüllungsort gefordert wird. Dadurch kann die Stromversorgung reduziert oder abgeschaltet werden, um auf Notfälle oder Lastspitzen zu reagieren. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden infolge solcher Maßnahmen. Bei einer Abschaltung der Hosting-Einrichtung informiert MIM den Kunden unverzüglich.
- 8.2. MIM kann Notfälle nach eigenem Ermessen feststellen und erforderliche Maßnahmen einleiten, wobei der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Maßnahmen wie Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung der Ausrüstung erfordern die schriftliche Zustimmung des Kunden. Falls dieser innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nicht reagiert, darf MIM eigenständig handeln, um die Infrastruktur und Miner zu sichern. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden durch Notfälle, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- 8.3. Nach Behebung eines Notfalls informiert MIM den Kunden über den Status der Hosting-Dienste. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind Sache des Kunden.
- 8.4. Falls MIM aufgrund behördlicher Anordnungen gezwungen ist, den Betrieb einzuschränken, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
- LIMITATION OF LIABILITY
- 9.1. MIM übernimmt keine Garantie für die Rentabilität oder Leistung der Miner. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
- 9.2. MIM haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, regulatorische Änderungen sowie Fälle höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11. Dies gilt auch für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die Kryptowährungen oder das Mining betreffen.
- 9.3. MIM haftet nicht für Schäden oder Verluste der Miner durch Umweltbedingungen, Cyberangriffe, IT-Sicherheitsvorfälle, Geräteausfälle, unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Diebstahl, Transportschäden oder äußere Einflüsse, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von MIM zurückzuführen. Ebenfalls haftet MIM nicht für Schäden, die durch Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden verursacht werden.
- 9.4. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet MIM nicht für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäfts-, Umsatz- oder Produktionsverluste; (III) Datenverluste, -unterbrechungen oder den
Ausfall der Nutzung von Minern; (IV) den Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten; (V) Reputationsschäden oder den Verlust von Goodwill. - 9.5. Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen verbundene Personen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (I) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (II) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Miner durch einen Fehler des Kunden; (III) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (IV) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag
- CONFIDENTIALITY CLAUSE
- 10.1. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Sämtliche Inhalte dieses Vertrags sowie alle während der Vertragsverhandlungen, bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit erlangten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen nutzen, vervielfältigen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dem für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Umfang ausdrücklich gestattet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist untersagt, es sei denn, sie erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder an Mitarbeiter und Beauftragte, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung des Vertrags benötigen. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Schutz proprietärer Informationen zu gewährleisten. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist. In diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich zu benachrichtigen und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.
- 10.2. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung berechtigt die geschädigte Partei zur Geltendmachung von Schadensersatz für direkt und indirekt entstandene Schäden. Darüber hinaus hat die geschädigte Partei das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- 10.3. Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Vertragsende sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von
zehn (10) Kalendertagen an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen
- HIGHER VIOLENCE
- 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, allgemeine Stromausfälle, Streiks, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, behördliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Mining) und alle Verzögerungen oder Unterlassungen durch staatliche Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze nicht vermieden werden können.
- 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
- STREITBEILEGUNG UND ANSPRUCHSREGELUNG
- 12.1. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird durch das Fehlen schriftlicher Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Ende eines Monats bestätigt. Falls der Kunde Beanstandungen zur Qualität oder zum Umfang der erbrachten Leistungen geltend machen möchte, muss er diese ausschließlich schriftlich innerhalb dieser Frist mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig akzeptiert, und spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- 12.2. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunächst durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen.
- 12.3. Schriftliche Beanstandungen werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang geprüft. Falls für die Beurteilung externe Sachverständige oder technische Prüfungen erforderlich sind, kann die Frist entsprechend verlängert werden.
- 12.4. Falls sich im Zuge der Prüfung herausstellt, dass eine Beanstandung unbegründet ist, hat die einreichende Partei sämtliche tatsächlichen Kosten der Prüfung und Streitbeilegung zu tragen. Dies umfasst insbesondere Gutachterkosten, Anwaltsgebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Prüfung entstandene Ausgaben.
- 12.5. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Eingang der ersten schriftlichen Beanstandung durch Verhandlungen beigelegt werden können, wird sie durch ein bindendes Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Diese Regeln sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Der ausschließliche Schiedsort ist Tiflis, Georgien und die Verfahrenssprache ist Englisch.
- 12.6. Alle Bestimmungen dieses Vertrags und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind gemäß den Gesetzen Georgiens auszulegen.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- 13.1. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Absprachen, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden sowie sonstige Zusagen oder Erklärungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, sind unwirksam und haben keine rechtliche Gültigkeit.
- 13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
- 13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.
- 13.4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIM weder ganz noch
teilweise abtreten oder übertragen. MIM ist berechtigt, diesen Vertrag an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, die die Vertragsbedingungen einhalten. - 13.5. MIM ist berechtigt, sämtliche ihm gegen den Kunden aus diesem Vertrag Ansprüche mit Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag aufzurechnen.
- 13.6. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie alle zugehörigen Dokumente, Ergänzungen oder Änderungen elektronisch unterzeichnet werden können. Elektronische Unterschriften, einschließlich digitaler Signaturen, haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften.
- 13.7. Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.
- SIGNATURES
This hosting service contract is valid and legally binding even without the customer's signature. By placing an order via our website or webshop, the customer accepts our General Terms and Conditions (GTC) and the provisions of this contract in full. Acceptance of our GTC and this contract is given by the execution of the order and no further written confirmation or signature by the customer is required.
Appendix I: Payment and contact information
Munich International Mining LLC | |
Kontaktinformationen | |
Kundensupport: | vip@mim.farm |
Bank information | |
Zahlungen in EUR (SEPA), USD (SWIFT) | |
Empfänger: | Munich International Mining LLC |
Name der Bank: | UAB Pervesk |
Adresse der Bank: | Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Lithuania |
IBAN | LT92 3550 0200 0001 9593 |
BIC/SWIFT | UAPELT22XXX |
Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) | |
Empfänger: | Munich International Mining LLC |
Name der Bank: | TBC Bank |
Adresse der Bank: | 7 Marjanishvili St., 0102 Tbilisi, Georgia |
IBAN | GE77 TB70 9403 6120 1000 09 |
BIC/SWIFT | TBCBGE22XXX |
Important notes:
- Bei Transaktionen mittels USDT oder BTC ist ein Nachweis über die Transaktion durch
Zusendung der Transaktion-ID (bspw. Screenshot) per E-Mail an MIM erforderlich, um die
Zahlung zuordnen zu können. - Bei größeren Transaktionen mittels USDT oder BTC empfehlen wir, zunächst eine TestÜberweisung
an die jeweilige Wallet-Adresse vorzunehmen.USDT/USDC-Adresse (ERC-20 Netzwerk):