AGBs & Hosting Service Contract
GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Stand: Januar 2026
- Geltungsbereich, B2B-Ausrichtung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Mining-Hardware und Zubehör (zusammen „Produkte“) durch die Munich International Mining LLC, mit Sitz in Tiflis, Georgien („MIM“), an Kunden („Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verkauf an Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Mit Abgabe einer Bestellung erklärt und versichert der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher. MIM ist berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID, Gewerbenachweis) anzufordern.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MIM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MIM und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Verhältnis zum Hosting-Dienstleistungsvertrag
2.1 Diese AGB regeln ausschließlich den Verkauf und die Lieferung von Produkten (Mining-Hardware und Zubehör). Sie begründen keine Verpflichtung von MIM zur Erbringung von Hosting-Dienstleistungen.
2.2 Hostingleistungen (Installation, Betrieb, Wartung, Stromversorgung, SLA etc.) werden ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Hosting-Dienstleistungsvertrags („Hosting-Vertrag“) erbracht. Der Hosting-Vertrag ist im Webshop oder in einem Angebot gesondert einsehbar und vom Kunden separat zu akzeptieren.
2.3 Soweit der Kunde einen Hosting-Vertrag mit MIM abschließt, gelten für alle Sachverhalte, die dort geregelt sind, insbesondere Lieferung in die Hosting-Anlage, Import- und Zollabwicklung, Standardinstallation, Risikoübergang, Eigentumsübergang und Betrieb der Hardware ausschließlich die Bestimmungen des Hosting-Vertrags.
2.4 Diese AGB gelten für Hardware, die im Rahmen eines Hosting-Vertrags geliefert und betrieben wird, nur ergänzend, soweit der Hosting-Vertrag keine abschließende oder abweichende Regelung enthält. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Bestimmungen des Hosting-Vertrags stets vor.
2.5 Für reine Hardwarebestellungen, bei denen die Produkte an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert werden und nicht in einer Hosting-Anlage von MIM betrieben werden, gelten ausschließlich diese AGB.
- Angebote, Webshop, Vertragsschluss
3.1 Produktdarstellungen im Webshop, in Preislisten oder sonstigen Unterlagen von MIM sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde gibt durch das Absenden einer Bestellung im Webshop oder durch Übermittlung einer schriftlichen Bestellung (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- ausdrückliche Auftragsbestätigung von MIM in Text- oder Schriftform, oder
- Beginn der Ausführung der Lieferung durch MIM.
3.4 MIM ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft oder der Bonität des Kunden bestehen.
3.5 Der Kunde ist an sein Angebot 7 Kalendertage gebunden. Geht innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung von MIM zu, gilt das Angebot als abgelehnt.
- Preise, Steuern, Zölle und Zahlungsbedingungen
4.1 Diese Ziffer regelt ausschließlich Preise, Steuern, Zölle und Zahlungsbedingungen für reine Hardwarebestellungen. Soweit Mining-Hardware im Rahmen eines Hosting-Vertrags geliefert und betrieben wird, gelten für sämtliche Preisbestandteile im Zusammenhang mit Import, Zollabwicklung, Transport zur Hosting-Anlage, Standardinstallation und Inbetriebnahme ausschließlich die Bestimmungen des Hosting-Vertrags.
4.2 Soweit die Mining-Hardware nicht im Rahmen eines Hosting-Vertrags betrieben wird, verstehen sich die Preise, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, wie folgt:
- einschließlich Kosten für Verpackung, Exportabfertigung, Transport und Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungsort;
- auf Basis von CIP – benannter Bestimmungsort.
Nicht enthalten im Kaufpreis sind:
- Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle
- sonstige hoheitliche Abgaben im Bestimmungsland
Diese Kosten trägt der Kunde.
4.3 Der Kunde trägt seine steuerlichen Verpflichtungen im Empfängerland selbst. Soweit nicht anders angegeben, sind Preise in EUR ausgewiesen. Bankgebühren, Wechselkursrisiken und Transaktionskosten trägt der Kunde.
4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4.6 Im Fall des Zahlungsverzugs ist MIM berechtigt,
- Verzugszinsen in Höhe von 1 % des offenen Betrags pro angefangenem Kalendermonat zu verlangen, sowie
- dem Kunden die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen und
- vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Preisanpassungen, Vorbestellungen
5.1 Bei Lagerware gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Webshop ausgewiesenen Preise.
5.2 Bei Bestellungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 30 Tagen oder ausdrücklich als „Vorbestellung“ bzw. „Future“ gekennzeichneten Produkten behält sich MIM vor, die Preise anzupassen, falls sich Herstellerpreise, Lieferkonditionen oder Nebenkosten erhöhen.
5.3 MIM informiert den Kunden über eine Preisänderung. Übersteigt die Erhöhung 15 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Produkte innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu stornieren. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, gilt der angepasste Preis als vereinbart.
- Lieferbedingungen, Lieferzeit, höhere Gewalt
6.1 Lieferung an eine Lieferadresse des Kunden
Soweit die Produkte an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert werden und nicht im Rahmen eines Hosting-Vertrags in einer Hosting-Anlage von MIM betrieben werden, erfolgt die Lieferung – sofern in Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist gemäß
CIP – benannter Bestimmungsort (Incoterms® 2020). Der benannte Bestimmungsort ist die Lieferadresse des Kunden oder ein in Angebot/Auftragsbestätigung ausdrücklich genannter Ort. Die physische Auslieferung erfolgt in der Regel direkt ab Werk oder Lager des Herstellers oder Zulieferers.
6.2 Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags
Soweit die Mining-Hardware unmittelbar an eine Hosting-Anlage von MIM geliefert und dort betrieben wird, richten sich die Lieferbedingungen primär nach dem jeweiligen Hosting-Vertrag. Incoterms-Klauseln werden in diesem Fall im Innenverhältnis zwischen MIM und dem Zulieferer vereinbart und sind für den Kunden im Außenverhältnis insbesondere nur hinsichtlich der Kosten relevant. Der Gefahrübergang bestimmt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Regelungen des Hosting-Vertrags.
6.3 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von MIM ausdrücklich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Anderenfalls sind sie unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Lieferprognose dar. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Liefertermine Prognosen darstellen und keine Beschaffenheitsmerkmale oder Garantien sind.
6.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von MIM nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen MIM, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf:
- Produktions- oder Lieferengpässe beim Hersteller,
- Chip-Shortages, Werksschließungen,
- Export-/Importbeschränkungen, Zollverzögerungen,
- Streiks, Aussperrungen, Transportstörungen,
- Naturkatastrophen, politische Unruhen, Krieg, Pandemien.
6.5 Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Rücktritt, Minderung oder sonstige Ausgleichszahlungen sind im Falle von Ziffer 6.4 ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ein Rücktrittsrecht des Kunden aufgrund von Lieferverzögerungen infolge der in Ziffer 6.4 genannten Umstände ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Gefahrübergang, Transport, Versicherung
7.1 Lieferung an die Lieferadresse des Kunden
Bei Lieferungen gemäß CIP geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über, sobald die Produkte dem ersten Frachtführer/Spediteur übergeben wurden. MIM stellt sicher, dass für den Transport eine übliche Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungsort zugunsten des Kunden abgeschlossen wird. Etwaige Ansprüche aus der Transportversicherung oder gegen den Frachtführer stehen primär dem Kunden zu; MIM unterstützt den Kunden auf dessen Anfrage angemessen bei der Geltendmachung solcher Ansprüche.
7.2 Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags
Soweit die Mining-Hardware unmittelbar an eine Hosting-Anlage von MIM geliefert und dort betrieben wird, richtet sich der Gefahrübergang ausschließlich nach dem jeweiligen Hosting-Vertrag.
7.3 Verlangt der Kunde abweichend, dass MIM ausnahmsweise den Transport in eigenem Namen organisiert, ohne dass die Lieferung CIP zum Bestimmungsort vereinbart ist, erfolgt dies, sofern nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden. MIM schuldet in diesem Fall keine bestimmte Transportdauer oder einen bestimmten Transportweg.
7.4 Eine weitergehende Transportversicherung als die unter CIP übliche Mindestdeckung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
7.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Spediteur oder Frachtführer (bzw. bei Ankunft am benannten Bestimmungsort) auf äußerlich erkennbare Transportschäden und Mengenabweichungen zu prüfen, entsprechende Vorbehalte direkt beim Frachtführer zu vermerken und MIM unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt
8.1 MIM liefert Produkte grundsätzlich nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. In diesen Fällen geht das Eigentum an den Produkten mit der Übergabe an den ersten Frachtführer oder Spediteur gemäß den vereinbarten Incoterms über. Erfolgt die Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags, richtet sich der Eigentumsübergang ausschließlich nach den dort vorgesehenen Bestimmungen.
8.2 Eine Lieferung vor vollständiger Zahlung erfolgt ausschließlich, wenn dies in einer individuellen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich so festgelegt wurde. Nur in diesen vereinbarten Ausnahmefällen behält sich MIM das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen vor („Vorbehaltsware“).
8.3 In Fällen, in denen Vorbehaltsware vorliegt, darf der Kunde diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle ihm aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an MIM ab; MIM nimmt diese Abtretung an.
8.4 Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden ist MIM berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder die abgetretenen Forderungen direkt beim Drittkäufer einzuziehen.
- Mängelanzeige, Gewährleistung, DOA
9.1 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind MIM innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
9.2 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige gemäß 9.1, gilt die Lieferung als genehmigt; sämtliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9.3 Dead-on-Arrival (DOA):
Defekte, die sich unmittelbar bei der ersten Inbetriebnahme zeigen („DOA“), sind MIM innerhalb von 72 Stunden nach Zustellung schriftlich mitzuteilen, unter Beifügung aussagekräftiger Nachweise (z. B. Fotos, Videos, Seriennummern). In diesen Fällen verweist MIM den Kunden auf den jeweiligen Herstellergarantie- oder RMA-Prozess. Die vollständige Verantwortung für die Durchführung, Kommunikation und Abwicklung des Garantie- oder RMA-Verfahrens liegt beim Kunden. MIM kann den Kunden hierbei auf Anfrage in zumutbarem Umfang unterstützen, übernimmt jedoch keinerlei Gewähr, keine Verantwortung und keine Haftung für Herstellergarantieprozesse, deren Ergebnis oder deren Dauer.
9.4 MIM übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine eigene Gewährleistung und keine Garantien für die gelieferten Produkte. Etwaige Ansprüche des Kunden bestehen ausschließlich im Rahmen der vom Hersteller gewährten Garantiebedingungen. Eine Nacherfüllung durch MIM erfolgt nur freiwillig und ausschließlich nach eigenem Ermessen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausschließlich nach Ziffer 12 zulässig.
9.5 Für gebrauchte, „refurbished“ oder entsprechend gekennzeichnete Produkte wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Sachmängelhaftung übernommen, vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MIM.
- Herstellergarantie, keine zusätzliche Garantie
10.1 Sofern der Hersteller eine eigene Garantie gewährt, wird MIM diese, soweit technisch und organisatorisch möglich, an den Kunden weiterreichen oder den Kunden bei der Abwicklung unterstützen. Inhalt, Voraussetzungen und Umfang einer solchen Herstellergarantie ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
10.2 Unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten für physische Mängel übernimmt MIM keine Garantie für die betriebliche oder wirtschaftliche Performance der Produkte. Insbesondere garantiert MIM nicht:
- das Erreichen oder Halten bestimmter Hashrate-Werte über einen bestimmten Zeitraum,
- das Erzielen bestimmter Energieeffizienzwerte im Dauerbetrieb,
- das Erreichen bestimmter Mining-Erträge, Renditen (ROI) oder Amortisationszeiträume.
- Spezielle Regelungen für Mining-Hardware
11.1 Mining-Hardware (ASICs, GPUs, Netzteile, Lüfter, Steuerplatinen, Immersionskomponenten etc.) ist Hochleistungs- und Verschleißhardware, deren Lebensdauer von Umgebungsbedingungen, Stromqualität, Wartung und Betriebsart abhängt.
11.2 Angaben zu Hashrate, Effizienz und Performance sind Herstellerangaben unter Laborbedingungen und stellen keine garantierten Eigenschaften dar. Abweichungen im Realbetrieb sind üblich und kein Mangel.
- Haftung
12.1 MIM haftet nach Maßgabe des anwendbaren Rechts für Schäden des Kunden nur:
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MIM ausschließlich für unmittelbare physische Schäden am Produkt, die im Verantwortungsbereich von MIM liegen. Für Betriebs-, Nutzungs-, Ertrags- oder Transportausfälle, Verzögerungen des Herstellers oder Logistikpartners sowie für jegliche wirtschaftliche oder miningbezogene Schäden haftet MIM nicht.
12.4 Ausgeschlossen sind:
- entgangener Gewinn,
- Produktions- oder Betriebsunterbrechung,
- entgangene Mining-Erträge oder Blockrewards,
- indirekte und Folgeschäden.
12.5 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
- Kein Widerrufsrecht, Stornierungen
13.1 Da MIM ausschließlich an Unternehmer verkauft, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
13.2 Eine einseitige Stornierung oder Änderung einer Bestellung nach Vertragsschluss ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MIM möglich. MIM kann die Zustimmung von der Zahlung einer angemessenen Stornogebühr abhängig machen.
13.3 Bereits ausgelieferte oder zum Versand bereitgestellte Ware ist grundsätzlich von der Stornierung ausgeschlossen.
- Compliance, Sanktionen
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Import-, Zoll- und Sanktionsvorschriften zu beachten und MIM von jeglicher Haftung freizustellen, die aus Verstößen des Kunden resultiert.
14.2 MIM ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Verträge zu kündigen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass eine Lieferung gegen nationale oder internationale Sanktions- oder Exportkontrollbestimmungen verstößt.
- Data protection
15.1 MIM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der im Webshop abrufbaren Datenschutzerklärung.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter oder sonstige betroffene Personen zu informieren, soweit gesetzlich erforderlich.
- Anwendbares Recht, Schiedsgerichtsbarkeit, Vertragssprache
16.1 Diese AGB und alle unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht Georgiens. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
16.2 Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder hierunter geschlossenen Verträgen ergeben, werden endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Die GIAC-Schiedsregeln sind Bestandteil dieser Klausel.
16.3 Schiedsort ist Tiflis (Georgien).
Die Verfahrenssprache ist Englisch.
- Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
HOSTING SERVICE VERTRAG
Hosting-Service-Gebühr: Gemäß der im Webshop aufgegebenen Bestellung
Vertragsdauer: 12 Monate
Erfüllungsort: Gemäß der im Webshop aufgegebenen Bestellung
Vertragsbeginn: das Datum der Ausführung durch den Kunden oder die fingierte Annahme gemäß Abschnitt 14.8, je nachdem, was zuerst eintritt.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Hosting-Service-Vereinbarung (nachfolgend der „Vertrag“) begründet ein Rechtsverhältnis zwischen Munich International Mining LLC (nachfolgend „MIM“ oder der „Dienstleister“) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend der „Kunde“), der MIM mit der Erbringung von Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend ebenfalls als der „Hosting-Service“ bezeichnet) beauftragt und die hierin festgelegten Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
1.2 Definitionen:
1.2.1 „Mining-Hardware“ oder „Miner“ bezeichnet die ASIC-Mining-Geräte des Kunden, die von MIM erworben und von MIM im Rahmen dieses Vertrags gehostet werden.
1.2.2 „Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Hosting-Services von MIM im Rahmen dieses Vertrags nutzt.
1.2.3 „Kaufpreis“ bezeichnet den vom Kunden für die Mining-Hardware zu zahlenden Preis.
1.2.4 „Hosting-Guthaben“ bezeichnet das Guthaben des Kunden bei MIM, das über das MIM-Dashboard (https://app.mim.farm/dashboard) unter Verwendung von EUR, USD, USDT, USDC oder BTC eingezahlt wird.
1.2.5 „Hosting-Service“ umfasst alle von MIM durchgeführten Tätigkeiten, die für die Installation, den Betrieb, die Wartung, die Überwachung und den Support der Mining-Hardware erforderlich sind. MIM berechnet für die Erbringung des Hosting-Services eine Hosting-Service-Gebühr (die „Hosting-Service-Gebühr“).
1.2.6 „Hosting-Einrichtung“ bezeichnet den Erfüllungsort, wie auf Seite 1 unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem der Hosting-Service für die Miner von MIM gemäß diesem Vertrag erbracht wird.
1.2.7 „Dashboard“ bezeichnet die Online-Oberfläche, über die der Kunde den Status der Mining-Hardware, die Betriebszeit und die Erträge überwacht und das Hosting-Guthaben verwaltet.
1.2.8 „Mining-Pool“ bezeichnet einen von Dritten betriebenen Pool, mit dem die Mining-Hardware verbunden ist; die Mining-Erträge werden direkt vom Pool an den Kunden ausgezahlt.
1.3 Der Kunde beabsichtigt, den von MIM betriebenen Hosting-Service zu nutzen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde MIM, seine Miner gemäß diesem Vertrag zu hosten.
1.4 Die Hosting-Service-Gebühr, die Vertragsdauer, der Erfüllungsort und der Vertragsbeginn, wie auf der ersten Seite („Vertragsgegenstand“) festgelegt, werden hiermit durch Bezugnahme einbezogen und sind für diese Vereinbarung verbindlich. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsgegenstand und dem übrigen Inhalt dieser Vereinbarung hat der Vertragsgegenstand Vorrang.
2. HARDWAREKAUF UND EIGENTUMSVORBEHALT
2.1 Der Kunde kann Mining-Hardware entweder direkt über den Webshop von MIM unter https://mim.farm/mining-hardware erwerben, wobei die von MIM ausgestellte Bestellbestätigung die Annahme darstellt und einen verbindlichen Kaufvertrag begründet, oder auf Grundlage eines individuellen Kaufangebots von MIM, das mit Unterzeichnung durch den Kunden verbindlich wird.
2.2 Der Kaufpreis für die Mining-Hardware ist im Voraus zu zahlen, wie während des Bestellvorgangs oder im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Bestellbestätigung angegeben. Akzeptierte Zahlungswährungen sind EUR, BTC, USDC und USDT. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Kaufpreises auf das von MIM bezeichnete Bankkonto oder die digitale Wallet zu dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Wechselkurs. MIM ist nicht verpflichtet, die Mining-Hardware zu liefern, zu installieren oder Hosting-Services bereitzustellen, bevor der Kaufpreis vollständig eingegangen ist.
2.3 Sofern in der Bestellbestätigung nichts anderes angegeben ist, umfasst der Kaufpreis eine angemessene Logistik zu einer von MIM bestimmten Hosting-Einrichtung, einschließlich Import-/Zollabwicklung und Standardinstallation.
2.4 Das Eigentum an der Mining-Hardware verbleibt bei MIM, bis der Kaufpreis vollständig eingegangen ist. Danach geht das Eigentum auf den Kunden über. Ungeachtet des Eigentumsübergangs darf der Kunde die Mining-Hardware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIM weder verkaufen, übertragen, abtreten, verpfänden, belasten noch in sonstiger Weise darüber verfügen, die die Rechte von MIM oder die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beeinträchtigt. Der Kunde bleibt im Rahmen dieses Vertrags der alleinige Vertragspartner von MIM, und kein Verkauf, keine Übertragung, keine wirtschaftliche Verwertung oder sonstige Vereinbarung in Bezug auf die Mining-Hardware mit Dritten entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen gegenüber MIM, mindert diese oder wirkt sich anderweitig auf sie aus.
2.5 Das Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder der Zerstörung der Mining-Hardware geht auf den Kunden über mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Übergabe der Mining-Hardware an einen für den Transport eingesetzten Logistikdienstleister, Frachtführer oder Spediteur oder (ii) Installation oder Aufstellung der Mining-Hardware am Mining-Standort oder in der Hosting-Einrichtung, je nachdem, was zuerst eintritt. Ab diesem Zeitpunkt haftet MIM nicht für Verlust oder Beschädigung der Mining-Hardware, außer soweit diese unmittelbar durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von MIM verursacht wurde.
2.6 Zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger offener Beträge, die der Kunde MIM aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Mining-Hardware und den Hosting-Services schuldet, ist MIM berechtigt, den Besitz an sämtlichen Minern zurückzubehalten, die sich bei, in oder anderweitig im Besitz, in der Verwahrung oder unter der Kontrolle von MIM oder der Hosting-Einrichtung befinden, bis alle offenen Beträge vollständig bezahlt sind. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder anderer Vollstreckungsumstände gemäß Abschnitt 8 ermächtigt der Kunde MIM ausdrücklich, die in Abschnitt 8 in Bezug auf die Miner festgelegten Rechte und Rechtsbehelfe auszuüben.
3. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
3.1 Die Vertragslaufzeit ist auf Seite 1 unter „Vertragsdauer“ festgelegt und beginnt mit dem Vertragsbeginn, wie auf Seite 1 unter „Vertragsbeginn“ definiert. Die Hosting-Services beginnen mit der Installation der Mining-Hardware.
3.2 Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag schriftlich bis zum 30. November eines jeden Jahres zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung verhindert die automatische Verlängerung des Vertrags, hat jedoch keine Auswirkungen auf die laufende Vertragsperiode. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate zum 1. Januar.
3.3 MIM kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen im Falle von:
3.3.1 Höherer Gewalt im Sinne von Abschnitt 12;
3.3.2 einer gesetzlichen oder regulatorischen Änderung, die die Fortsetzung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar macht;
3.3.3 wenn ein Betreiber eines Rechenzentrums seinen Vertrag mit MIM kündigt oder nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen gegenüber MIM zu erbringen;
3.3.4 einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, die nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung durch MIM behoben wird;
3.3.5 eines Zahlungsverzugs des Kunden, der zehn (10) Kalendertage nach schriftlicher Mahnung durch MIM fortbesteht. In diesem Fall kann MIM diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, und die in Abschnitt 8 festgelegten Rechtsbehelfe finden Anwendung. Zur Klarstellung: MIM ist berechtigt, die Miner des Kunden zurückzubehalten, bis alle offenen Beträge beglichen und/oder gemäß Abschnitt 8 durchgesetzt wurden.
3.4 Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIM, zu deren Erteilung MIM nicht verpflichtet ist. Wenn MIM einer vorzeitigen Kündigung zustimmt, wird die Hosting-Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Die Einbehaltung der Hosting-Kaution erfolgt unbeschadet etwaiger offener Hosting-Service-Gebühren, Reparaturkosten oder sonstiger Forderungen, die MIM zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zustehen.
3.5 Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen für die Entfernung seiner Miner aus der Hosting-Einrichtung zu sorgen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Auf Anfrage kann MIM gegen eine Gebühr, die sämtliche damit verbundenen Handhabungs- und Transportkosten abdeckt, den Versand veranlassen. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Miner die Hosting-Einrichtung verlassen. Verbleiben die Miner länger als fünfzehn (15) Kalendertage in der Hosting-Einrichtung, ist MIM berechtigt, eine Rack-Mietgebühr in Höhe von 3 € pro Miner und Tag (die „Rack-Mietgebühr“) zu berechnen. Diese Gebühr fällt an, bis die Miner entweder entfernt oder von MIM verwertet werden. Befinden sich die Miner nach fünfundvierzig (45) Kalendertagen noch immer in der Hosting-Einrichtung oder wurden keine Maßnahmen zu ihrer Entfernung ergriffen, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
4. VERPFLICHTUNGEN
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und darf sich gegenüber MIM nicht in irreführender Weise falsch darstellen. Wird festgestellt, dass der Kunde falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, stellt ein solches Verhalten eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar. In diesem Fall ist MIM berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 3.3.4 zu kündigen.
4.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Erklärung und ordnungsgemäße Besteuerung jeglicher von den Minern erzeugten Kryptowährungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. MIM übernimmt keine Haftung für die steuerlichen, regulatorischen oder buchhalterischen Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt MIM von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Strafen oder sonstigen Schäden frei und hält MIM schadlos, die aus der Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch den Kunden oder aus damit verbundenen behördlichen Forderungen entstehen.
4.3 Der Kunde hat mit MIM hinsichtlich Reparatur-, Austausch- und Wartungsanfragen sowie Genehmigungen gemäß Abschnitt 5 zusammenzuarbeiten und auf diese zu reagieren.
4.4 MIM ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte oder Subunternehmer mit der Erbringung vertraglicher Leistungen oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu beauftragen, sofern eine solche Beauftragung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
4.5 MIM wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, den Betrieb der Miner bis zum voraussichtlichen Online-Datum aufzunehmen. MIM ist jedoch nicht verantwortlich für Verzögerungen beim Betrieb der Miner aufgrund von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen beim Erhalt der Miner (z. B. Lieferengpässe bei Herstellern und Lieferanten, Feiertage, Verzögerungen bei der Zollabfertigung usw.) sowie Ereignisse höherer Gewalt gemäß Abschnitt 12.
4.6 MIM erbringt keine Verwahrung oder Verwaltung von Krypto-Assets für den Kunden, hat keinen Zugriff auf die privaten Schlüssel des Kunden und hält, kontrolliert, vermittelt oder intermediäriert keine Krypto-Assets.
5. HOSTING-SERVICE
5.1 MIM wird den Hosting-Service für die Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung erbringen und durchführen. Die anwendbare Hosting-Service-Gebühr richtet sich nach Abschnitt 6. Der Hosting-Service umfasst:
5.1.1 Bereitstellung von Regal- oder Rack-Fläche in der Hosting-Einrichtung;
5.1.2 Überwachung (sowohl systembasiert als auch durch Personal vor Ort) und laufende Wartung der Miner;
5.1.3 Wartung und Aktualisierung von Software und Firmware;
5.1.4 Kundensupport per E-Mail durch das MIM-Team;
5.1.5 Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, jedoch können die Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, werden in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.2 Standard: MIM konfiguriert die Miner des Kunden für den Betrieb in einem von MIM ausgewählten Mining-Pool.
5.3 Optional: Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Miner für den Betrieb in einem Mining-Pool seiner Wahl zu konfigurieren. In diesem Fall findet Abschnitt 5.2 keine Anwendung. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
5.3.1 Der Kunde muss MIM einen schriftlichen Antrag für diese Option per E-Mail oder über das Dashboard übermitteln.
5.3.2 Der Kunde muss die erforderlichen Mining-Pool-Daten für jeden Miner eigenständig im Dashboard eingeben und für deren Richtigkeit sorgen. Der Kunde ist außerdem für die Auswahl des Mining-Pools und die laufende Überwachung seiner Leistung verantwortlich.
5.3.3 MIM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben, die Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Daten oder die Verfügbarkeit des ausgewählten Mining-Pools. Der Kunde trägt das volle Risiko für daraus resultierende Verluste von Mining-Erträgen.
5.3.4 Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung dieser Option eine Vorauszahlung in Höhe der monatlichen Hosting-Service-Gebühr zu leisten. Darüber hinaus muss der Kunde sicherstellen, dass sein Hosting-Guthaben zu Beginn jedes Abrechnungsmonats mindestens die monatliche Hosting-Service-Gebühr abdeckt. Andernfalls ist MIM berechtigt, den Hosting-Service mit sofortiger Wirkung gemäß Abschnitt 8 auszusetzen.
Berechnung der monatlichen Hosting-Service-Gebühr: Monatliche Hosting-Service-Gebühr = Hosting-Service-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch pro Miner x 24 Stunden x 30,4 Tage.
5.3.5 Der Kunde behält jederzeit die vollständige Kontrolle und Verantwortung über die von seinen Minern erzeugten Mining-Erträge. MIM hat keinen Zugriff auf die vom Kunden geminten Bitcoins oder sonstigen Kryptowährungen.
5.4 MIM wird sich nach kaufmännisch angemessenen Kräften bemühen, während der Vertragsdauer zuverlässige Hosting-Services bereitzustellen und Serviceunterbrechungen innerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MIM zu minimieren. MIM garantiert keinen ununterbrochenen Betrieb, und die Parteien erkennen eine erwartete durchschnittliche jährliche Betriebszeit von ungefähr fünfundneunzig Prozent (95 %) an. Serviceunterbrechungen, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MIM verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Netzwartung, Leistungsbegrenzungen oder Abschaltungen durch den Stromversorger, unzureichende Energieversorgung der Hosting-Einrichtung, Ausfälle des Internetdienstanbieters, Ausfälle oder Reparaturen von Minern sowie höhere Gewalt, sind MIM nicht zuzurechnen.
5.5 Während der Vertragsdauer hat der Kunde kaufmännisch angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Betriebsfähigkeit der Mining-Hardware zu erhalten, wobei anerkannt wird, dass MIM gesicherte und finanziell gebundene elektrische Kapazitäten für deren Betrieb vorhält. Der Kunde hat alle vernünftigerweise erforderlichen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Wartungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Mitteilung durch MIM zu genehmigen und zu finanzieren. Unterlässt der Kunde dies und wird ein Miner dadurch außer Betrieb, kann MIM für jeden betroffenen Miner für die Dauer der Nichtbetriebsfähigkeit die Rack-Mietgebühr berechnen.
5.6 Der Kunde erkennt ferner an, dass Mining-Hardware aufgrund von Alter, Verschleiß, Beschädigung oder technologischer Überholung wirtschaftlich nicht mehr reparabel werden kann („verschrottet“). Wenn MIM oder ein Reparaturzentrum vernünftigerweise feststellt, dass die Reparatur eines Geräts wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, gilt dieses als verschrottet, und MIM ist nicht weiter verpflichtet, es betriebsfähig zu halten. Wird ein Miner als verschrottet eingestuft, informiert MIM den Kunden schriftlich. Erteilt der Kunde innerhalb von zehn (10) Kalendertagen keine Anweisungen zum weiteren Vorgehen, ist MIM berechtigt, den Miner auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder anderweitig zu verwenden.
6. ABRECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 MIM wird dem Kunden den Hosting-Service während der Vertragsdauer bereitstellen und Hosting-Service-Gebühren berechnen. Die anwendbare Hosting-Service-Gebühr ist auf Seite 1 unter „Hosting-Service-Gebühr“ angegeben. Zusätzliche Leistungen oder Gebühren gelten nur, wenn sie ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt oder schriftlich vereinbart wurden.
6.2 Die Hosting-Service-Gebühren werden fortlaufend in kurzen, regelmäßigen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen, wie im Dashboard (https://app.mim.farm/dashboard) angezeigt.
6.3 Die Hosting-Service-Gebühren basieren auf dem tatsächlichen Stromverbrauch der Miner und werden entsprechend der gewählten Mining-Pool-Konfiguration berechnet:
6.3.1 Wenn die Miner des Kunden in einem von MIM ausgewählten Mining-Pool betrieben werden (Abschnitt 5.2.), werden die Hosting-Service-Gebühren fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
6.3.2 Wenn die Miner des Kunden in einem vom Kunden ausgewählten Mining-Pool betrieben werden (Abschnitt 5.3.), werden die Hosting-Service-Gebühren fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
6.4 Der Kunde trägt sämtliche Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren für Krypto-zu-Krypto-Transfers, Krypto-zu-Fiat-Umrechnungen und Fiat-zu-Fiat-Überweisungen.
6.5 MIM wird dem Kunden monatlich eine Abrechnung und Rechnung zur Verfügung stellen, in der alle Hosting-Service-Gebühren des vorherigen Kalendermonats zusammengefasst sind. Die Abrechnung und Rechnung werden dem Kunden spätestens am zwanzigsten (20.) Geschäftstag des Folgemonats über das Dashboard zur Verfügung gestellt. Etwaige Einwände oder Beschwerden bezüglich Rechnungen, Gebührenberechnungen oder Hosting-Services sind ausschließlich gemäß Abschnitt 13.1 geltend zu machen.
6.6 MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Service-Gebühren während der Vertragsdauer nach vorheriger schriftlicher Mitteilung unter folgenden Bedingungen anzupassen:
6.6.1 Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Steigerungen der Strompreise, Anpassungen der Pachtzahlungen für Grundstücke oder steigenden Nebenkosten resultieren, die unmittelbar mit der Hosting-Einrichtung zusammenhängen.
6.6.2 Eine Verschlechterung des Wechselkurses von EUR gegenüber USD um mehr als 7,5 % zum Nachteil von MIM im Vergleich zum EUR/USD-Wechselkurs am Vertragsbeginn.
6.6.3 Regulatorische Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Beschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen.
Auf Anfrage wird MIM Nachweise über die während der Vertragsdauer entstandenen Kostensteigerungen vorlegen.
7. HOSTING-KAUTION
7.1 Die Hosting-Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und wird in den jeweiligen Angeboten oder Rechnungen gesondert ausgewiesen.
7.2 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM die Hosting-Kaution ganz oder teilweise zur Finanzierung oder Vorfinanzierung von Kosten und Aufwendungen verwenden darf, die vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Erbringung der Hosting-Services entstehen, einschließlich Infrastruktur- und kapazitätsbezogener Zahlungen, Einrichtungs- und Installationskosten sowie ähnlicher hostingbezogener Aufwendungen.
7.3 MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Kaution auf etwaige offene Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Wird die Hosting-Kaution ganz oder teilweise angerechnet oder verwendet, hat der Kunde den Fehlbetrag innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung von MIM aufzufüllen. Die Nichtauffüllung kann zu weiteren Maßnahmen gemäß Abschnitt 8.4 und Abschnitt 8.5 führen.
7.4 Nach Beendigung dieses Vertrags wird MIM einen nicht verwendeten Teil der Hosting-Kaution innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen zurückerstatten, sofern (i) keine offenen Forderungen von MIM mehr bestehen und (ii) die Hosting-Kaution nach diesem Vertrag nicht als nicht erstattungsfähig bezeichnet ist. Zur Klarstellung: Eine Rückerstattung ist nicht geschuldet, (a) wenn MIM diesen Vertrag aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung des Kunden kündigt, oder (b) soweit die Hosting-Kaution von MIM gemäß Abschnitt 3.4 (Vorzeitige Kündigung) einbehalten wird.
8. ZAHLUNGSVERZUG UND AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES
8.1 Dieser Abschnitt 8 gilt für sämtliche Beträge, die MIM aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit den Minern und/oder den Hosting-Services zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hosting-Service-Gebühren, Rack-Mietgebühren, Reparaturkosten, Transport- und Handhabungskosten sowie alle sonstigen Rechnungen, Gebühren oder erstattungsfähigen Aufwendungen (zusammen die „offenen Beträge“).
8.2 MIM ist berechtigt, den Hosting-Service ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
8.2.1 Vom Kunden ausgewählter Pool (Abschnitt 5.3): Der Kunde hält die erforderliche Vorauszahlung und/oder Deckung des Hosting-Guthabens gemäß Abschnitt 5.3 nicht aufrecht, einschließlich der Fälle, in denen das Hosting-Guthaben vor Beginn eines Abrechnungsmonats nicht mindestens der monatlichen Hosting-Service-Gebühr entspricht oder wenn das Hosting-Guthaben aufgebraucht oder negativ ist; oder
8.2.2 Allgemeine Nichtzahlung: Offene Beträge werden bei Fälligkeit nicht bezahlt und bleiben auch zehn (10) Kalendertage nach schriftlicher Mahnung durch MIM unbezahlt.
8.3 Der Hosting-Service wird erst dann wieder aufgenommen, wenn sämtliche offenen Beträge vollständig beglichen wurden und, soweit anwendbar, der Kunde die gemäß Abschnitt 5.3 erforderliche Deckung des Hosting-Guthabens wiederhergestellt hat. MIM haftet nicht für Ausfallzeiten, den Verlust von Mining-Erträgen oder sonstige Folgen, die während des Aussetzungszeitraums entstehen.
8.4 Während der Aussetzung ist MIM berechtigt, für jeden betroffenen Miner die Rack-Mietgebühr zu berechnen. Diese Gebühr läuft an, bis der Hosting-Service wieder aufgenommen oder die Miner gemäß Abschnitt 8.6 verwertet werden.
8.5 Während der Aussetzung und ausschließlich zur Minderung und Einziehung offener Beträge ist MIM berechtigt, (i) die Miner auf einen von MIM bestimmten Mining-Pool und/oder Auszahlungs-Einstellungen umzukonfigurieren und/oder (ii) die Miner zum Nutzen von MIM zu betreiben („Self-Mining“), bis sämtliche offenen Beträge einschließlich aufgelaufener Rack-Mietgebühren sowie angemessener Vollstreckungs-/Handhabungskosten eingezogen sind.
8.6 Wenn nach dreißig (30) Kalendertagen ab Beginn der Aussetzung und nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die offenen Beträge weiterhin unbezahlt sind oder nicht vollständig durch Self-Mining gemäß Abschnitt 8.5 eingezogen wurden, kann MIM seine vertraglichen Vollstreckungsrechte gemäß Abschnitt 2.6 ausüben, indem es entweder:
8.6.1 die Miner nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden zu einem angemessenen Verkehrswert verkauft oder anderweitig verwertet; oder
8.6.2 das Eigentum an den Minern zum Verkehrswert für den eigenen Gebrauch übernimmt, wobei dieser Wert von MIM nach Treu und Glauben bestimmt wird.
Der festgestellte Wert wird auf sämtliche offenen Beträge und angemessenen Kosten angerechnet; ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden gutgeschrieben.
8.7 Die in diesem Abschnitt 8 vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und beschränken keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, die MIM aus diesem Vertrag oder nach anwendbarem Recht zustehen.
9. STROMDROSSELUNG UND NOTFÄLLE
9.1 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM die Stromversorgung und die Hosting-Services ganz oder teilweise, vorübergehend oder längerfristig reduzieren, unterbrechen oder aussetzen darf, wenn (i) dies vom Stromversorger, Netzbetreiber, Vermieter, Standortbetreiber oder einer zuständigen Behörde verlangt oder angeordnet wird oder (ii) MIM vernünftigerweise feststellt, dass eine solche Maßnahme für die Betriebsstabilität, Wartung, Sicherheit, den Schutz der Infrastruktur, das Energiemanagement, die Compliance oder den effizienten Betrieb der Hosting-Einrichtung notwendig oder angemessen ist. MIM haftet nicht für daraus resultierende Ausfallzeiten, den Verlust von Mining-Erträgen, verringerte Leistung oder sonstige Verluste, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens. MIM wird den Kunden unverzüglich informieren, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
9.2 MIM kann nach eigenem Ermessen das Vorliegen eines Notfalls feststellen und notwendige Maßnahmen ergreifen, wobei der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Maßnahmen wie die Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung von Geräten bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, ist MIM berechtigt, eigenständig zu handeln, um die Infrastruktur und die Miner zu schützen. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch Notfälle verursacht werden, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit.
9.3 Nach Behebung eines Notfalls wird MIM den Kunden über den Status der Hosting-Services informieren. Etwaige notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
9.4 Muss MIM den Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen einschränken, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 MIM übernimmt keine Garantien hinsichtlich der Rentabilität oder Leistung der Miner. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
10.2 MIM haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, regulatorische Änderungen und Ereignisse höherer Gewalt gemäß Abschnitt 12. Dies gilt auch für Änderungen der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen, die Kryptowährungen oder das Mining betreffen.
10.3 MIM haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Minern aufgrund von Umweltbedingungen, Cyberangriffen, IT-Sicherheitsvorfällen, Geräteausfällen, unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden, Diebstahl, Transportschäden oder äußeren Einflüssen, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit von MIM verursacht. MIM haftet ferner nicht für Schäden, die auf Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden zurückzuführen sind.
10.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags haftet MIM nicht für: (I) entgangenen Gewinn; (II) Geschäfts-, Umsatz- oder Produktionsverluste; (III) Datenverlust, Unterbrechungen oder die Unmöglichkeit, Miner zu nutzen; (IV) Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten; (V) Reputationsschäden oder Verlust von Goodwill.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich, MIM und seine verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren oder Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit: (I) rechtlichen, regulatorischen oder behördlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (II) der Wartung oder dem Betrieb der Miner aufgrund eines Fehlers des Kunden; (III) Verlusten, die durch den Kunden, seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer oder Partner verursacht wurden; und (IV) jeder Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung oder Verpflichtung dieses Vertrags durch den Kunden.
11. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
11.1 Beide Parteien erkennen an, dass sie sowie ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Verlauf der Durchführung dieses Vertrags Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei erlangen können. Sämtliche Inhalte dieses Vertrags sowie alle Informationen, die während der Vertragsverhandlungen, bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer erlangt werden und nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich. Keine Partei darf vertrauliche Informationen verwenden, vervielfältigen oder offenlegen, außer soweit dies ausdrücklich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich und zulässig ist. Die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten ist verboten, es sei denn, die andere Partei hat zuvor schriftlich zugestimmt oder die Informationen werden an Mitarbeiter oder Beauftragte weitergegeben, die für die Durchführung des Vertrags Zugang benötigen.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit geschützter Informationen zu gewährleisten. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich oder aufgrund regulatorischer Verpflichtungen erforderlich ist. In solchen Fällen wird die offenlegende Partei, soweit rechtlich zulässig, die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.
11.3 Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsklausel berechtigt die betroffene Partei, Ersatz für entstandene unmittelbare und mittelbare Schäden zu verlangen. Darüber hinaus hat die betroffene Partei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
11.4 Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit sämtlicher vertraulicher Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags zu wahren. Auf schriftliches Verlangen nach Beendigung des Vertrags sind beide Parteien verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen und alle davon angefertigten Kopien, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von zehn (10) Kalendertagen zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen.
12. HÖHERE GEWALT
12.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis außerhalb der Kontrolle einer der Parteien, das nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist. Dazu gehören insbesondere: Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzschlag, Brände, Explosionen, allgemeine Stromausfälle, Streiks, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, staatliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Minings) sowie Verzögerungen oder Unterlassungen staatlicher Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung des geltenden Rechts nicht vermieden werden können.
13. STREITBEILEGUNG UND ABWICKLUNG VON ANSPRÜCHEN
13.1 Der Kunde hat etwaige Einwände oder Beschwerden, gleich ob in Bezug auf (i) Rechnungen oder Gebührenberechnungen oder (ii) die Qualität, den Umfang oder die Verfügbarkeit des Hosting-Services, innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem späteren der folgenden Zeitpunkte geltend zu machen: (a) der Veröffentlichung der monatlichen Abrechnung und Rechnung im Dashboard oder (b) dem Ende des Monats, auf den sich die Abrechnung bezieht. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Rechnungen, Gebühren und Services für diesen Monat als vollständig akzeptiert, und spätere Ansprüche oder Einwände sind ausgeschlossen. Einwände müssen schriftlich unter Verwendung der nach diesem Vertrag zulässigen Mitteilungsmethoden eingereicht werden und angemessene unterstützende Einzelheiten enthalten.
13.2 Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sind zunächst durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen.
13.3 Schriftliche Beschwerden werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs geprüft. Sofern für die Beurteilung externe Sachverständige oder technische Bewertungen erforderlich sind, kann diese Frist entsprechend verlängert werden.
13.4 Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, trägt die einreichende Partei sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten der Prüfung und Beilegung der Streitigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachverständigenhonorare, Anwaltskosten und sonstige mit der Bewertung verbundene Ausgaben.
13.5 Kann eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab Eingang der ersten schriftlichen Beschwerde durch Verhandlungen beigelegt werden, wird sie durch bindendes Schiedsverfahren nach den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden, die integraler Bestandteil dieses Vertrags sind. Ausschließlicher Schiedsort ist Tiflis, Georgien, und die Verfahrenssprache ist Englisch.
13.6 Sämtliche Bestimmungen dieses Vertrags und die daraus entstehenden Verpflichtungen unterliegen dem Recht Georgiens und sind nach diesem auszulegen.
14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
14.1 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle früheren Vereinbarungen, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden sowie sonstigen Verpflichtungen oder Zusicherungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, sind nichtig und entfalten keine rechtliche Wirkung.
14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle von Vertragslücken oder wenn sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.
14.4 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MIM abtreten oder übertragen. MIM ist berechtigt, diesen Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, die die vertraglichen Bedingungen einhalten.
14.5 MIM ist berechtigt, sämtliche Forderungen, die MIM gegen den Kunden aus diesem Vertrag oder aus einer anderen vertraglichen Beziehung mit dem Kunden zustehen, mit Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag aufzurechnen.
14.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Mitteilungen und Kommunikationen im Rahmen dieses Vertrags schriftlich zu erfolgen. Eine Mitteilung gilt zum Zeitpunkt ihrer Absendung als zugegangen, wenn sie während der üblichen Geschäftszeiten des Empfängers übermittelt wird, andernfalls zu Beginn des nächsten Geschäftstags.
14.6.1 Von MIM an den Kunden: Mitteilungen können erfolgen (i) per E-Mail an die im Dashboard registrierte E-Mail-Adresse des Kunden, (ii) durch Veröffentlichungen oder Hinweise im Dashboard oder (iii) durch Veröffentlichungen oder Hinweise in der offiziellen MIM-Telegram-Gruppe „MIM Alerts“.
14.6.2 Vom Kunden an MIM: Mitteilungen sind ausschließlich per E-Mail an VIP@mim.farm zu senden, unter Verwendung des im Dashboard des Kunden registrierten E-Mail-Kontos.
14.7 Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie alle damit zusammenhängenden Dokumente, Änderungen oder Modifikationen elektronisch unterzeichnet werden können. Elektronische Signaturen, einschließlich digitaler Signaturen, haben dieselbe rechtliche Wirkung wie handschriftliche Unterschriften.
14.8 Dieser Vertrag wird mit der Annahme durch den Kunden rechtlich verbindlich. Die Annahme erfolgt durch (i) Aufgabe einer Bestellung über den Webshop, (ii) Unterzeichnung dieses Vertrags, (iii) jede vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags geleistete Zahlung oder (iv) die Nutzung oder Annahme der Hosting-Services durch den Kunden. Eine Gegenzeichnung durch MIM ist nicht erforderlich.