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AGBs & Hosting Service Vertrag

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Januar 2026

  1. Geltungsbereich, B2B-Ausrichtung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Mining-Hardware und Zubehör (zusammen „Produkte“) durch die Munich International Mining LLC, mit Sitz in Tiflis, Georgien („MIM“), an Kunden („Kunde“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verkauf an Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Mit Abgabe einer Bestellung erklärt und versichert der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher. MIM ist berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID, Gewerbenachweis) anzufordern.

1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MIM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.

1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MIM und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  1. Verhältnis zum Hosting-Dienstleistungsvertrag

2.1 Diese AGB regeln ausschließlich den Verkauf und die Lieferung von Produkten (Mining-Hardware und Zubehör). Sie begründen keine Verpflichtung von MIM zur Erbringung von Hosting-Dienstleistungen.

2.2 Hostingleistungen (Installation, Betrieb, Wartung, Stromversorgung, SLA etc.) werden ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Hosting-Dienstleistungsvertrags („Hosting-Vertrag“) erbracht. Der Hosting-Vertrag ist im Webshop oder in einem Angebot gesondert einsehbar und vom Kunden separat zu akzeptieren.

2.3 Soweit der Kunde einen Hosting-Vertrag mit MIM abschließt, gelten für alle Sachverhalte, die dort geregelt sind, insbesondere Lieferung in die Hosting-Anlage, Import- und Zollabwicklung, Standardinstallation, Risikoübergang, Eigentumsübergang und Betrieb der Hardware ausschließlich die Bestimmungen des Hosting-Vertrags.

2.4 Diese AGB gelten für Hardware, die im Rahmen eines Hosting-Vertrags geliefert und betrieben wird, nur ergänzend, soweit der Hosting-Vertrag keine abschließende oder abweichende Regelung enthält. Im Fall eines Widerspruchs gehen die Bestimmungen des Hosting-Vertrags stets vor.

2.5 Für reine Hardwarebestellungen, bei denen die Produkte an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert werden und nicht in einer Hosting-Anlage von MIM betrieben werden, gelten ausschließlich diese AGB.

  1. Angebote, Webshop, Vertragsschluss

3.1 Produktdarstellungen im Webshop, in Preislisten oder sonstigen Unterlagen von MIM sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

3.2 Der Kunde gibt durch das Absenden einer Bestellung im Webshop oder durch Übermittlung einer schriftlichen Bestellung (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • ausdrückliche Auftragsbestätigung von MIM in Text- oder Schriftform, oder
  • Beginn der Ausführung der Lieferung durch MIM.

3.4 MIM ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft oder der Bonität des Kunden bestehen.

3.5 Der Kunde ist an sein Angebot 7 Kalendertage gebunden. Geht innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung von MIM zu, gilt das Angebot als abgelehnt.

  1. Preise, Steuern, Zölle und Zahlungsbedingungen

4.1 Diese Ziffer regelt ausschließlich Preise, Steuern, Zölle und Zahlungsbedingungen für reine Hardwarebestellungen. Soweit Mining-Hardware im Rahmen eines Hosting-Vertrags geliefert und betrieben wird, gelten für sämtliche Preisbestandteile im Zusammenhang mit Import, Zollabwicklung, Transport zur Hosting-Anlage, Standardinstallation und Inbetriebnahme ausschließlich die Bestimmungen des Hosting-Vertrags.

4.2 Soweit die Mining-Hardware nicht im Rahmen eines Hosting-Vertrags betrieben wird, verstehen sich die Preise, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, wie folgt:

 

  • einschließlich Kosten für Verpackung, Exportabfertigung, Transport und Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungsort;
  • auf Basis von CIP – benannter Bestimmungsort.

Nicht enthalten im Kaufpreis sind:

  • Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle
  • sonstige hoheitliche Abgaben im Bestimmungsland

Diese Kosten trägt der Kunde.

4.3 Der Kunde trägt seine steuerlichen Verpflichtungen im Empfängerland selbst. Soweit nicht anders angegeben, sind Preise in EUR ausgewiesen. Bankgebühren, Wechselkursrisiken und Transaktionskosten trägt der Kunde.

4.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse. Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

4.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

4.6 Im Fall des Zahlungsverzugs ist MIM berechtigt,

  • Verzugszinsen in Höhe von 1 % des offenen Betrags pro angefangenem Kalendermonat zu verlangen, sowie
  • dem Kunden die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen und
  • vom Vertrag zurückzutreten.

4.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  1. Preisanpassungen, Vorbestellungen

5.1 Bei Lagerware gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Webshop ausgewiesenen Preise.

5.2 Bei Bestellungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 30 Tagen oder ausdrücklich als „Vorbestellung“ bzw. „Future“ gekennzeichneten Produkten behält sich MIM vor, die Preise anzupassen, falls sich Herstellerpreise, Lieferkonditionen oder Nebenkosten erhöhen.

5.3 MIM informiert den Kunden über eine Preisänderung. Übersteigt die Erhöhung 15 % des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Produkte innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu stornieren. Erfolgt keine fristgerechte Stornierung, gilt der angepasste Preis als vereinbart.

  1. Lieferbedingungen, Lieferzeit, höhere Gewalt

6.1 Lieferung an eine Lieferadresse des Kunden

Soweit die Produkte an eine vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert werden und nicht im Rahmen eines Hosting-Vertrags in einer Hosting-Anlage von MIM betrieben werden, erfolgt die Lieferung – sofern in Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt ist gemäß
CIP – benannter Bestimmungsort (Incoterms® 2020). Der benannte Bestimmungsort ist die Lieferadresse des Kunden oder ein in Angebot/Auftragsbestätigung ausdrücklich genannter Ort. Die physische Auslieferung erfolgt in der Regel direkt ab Werk oder Lager des Herstellers oder Zulieferers.

6.2 Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags
Soweit die Mining-Hardware unmittelbar an eine Hosting-Anlage von MIM geliefert und dort betrieben wird, richten sich die Lieferbedingungen primär nach dem jeweiligen Hosting-Vertrag. Incoterms-Klauseln werden in diesem Fall im Innenverhältnis zwischen MIM und dem Zulieferer vereinbart und sind für den Kunden im Außenverhältnis insbesondere nur hinsichtlich der Kosten relevant. Der Gefahrübergang bestimmt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Regelungen des Hosting-Vertrags.

6.3 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von MIM ausdrücklich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Anderenfalls sind sie unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Lieferprognose dar. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Liefertermine Prognosen darstellen und keine Beschaffenheitsmerkmale oder Garantien sind.

6.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von MIM nicht zu vertretende Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen MIM, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf:

  • Produktions- oder Lieferengpässe beim Hersteller,
  • Chip-Shortages, Werksschließungen,
  • Export-/Importbeschränkungen, Zollverzögerungen,
  • Streiks, Aussperrungen, Transportstörungen,
  • Naturkatastrophen, politische Unruhen, Krieg, Pandemien.

6.5 Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Rücktritt, Minderung oder sonstige Ausgleichszahlungen sind im Falle von Ziffer 6.4 ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ein Rücktrittsrecht des Kunden aufgrund von Lieferverzögerungen infolge der in Ziffer 6.4 genannten Umstände ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  1. Gefahrübergang, Transport, Versicherung

7.1 Lieferung an die Lieferadresse des Kunden
Bei Lieferungen gemäß CIP geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über, sobald die Produkte dem ersten Frachtführer/Spediteur übergeben wurden. MIM stellt sicher, dass für den Transport eine übliche Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungsort zugunsten des Kunden abgeschlossen wird. Etwaige Ansprüche aus der Transportversicherung oder gegen den Frachtführer stehen primär dem Kunden zu; MIM unterstützt den Kunden auf dessen Anfrage angemessen bei der Geltendmachung solcher Ansprüche.

7.2 Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags
Soweit die Mining-Hardware unmittelbar an eine Hosting-Anlage von MIM geliefert und dort betrieben wird, richtet sich der Gefahrübergang ausschließlich nach dem jeweiligen Hosting-Vertrag.

7.3 Verlangt der Kunde abweichend, dass MIM ausnahmsweise den Transport in eigenem Namen organisiert, ohne dass die Lieferung CIP zum Bestimmungsort vereinbart ist, erfolgt dies, sofern nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden. MIM schuldet in diesem Fall keine bestimmte Transportdauer oder einen bestimmten Transportweg.

7.4 Eine weitergehende Transportversicherung als die unter CIP übliche Mindestdeckung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

7.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Spediteur oder Frachtführer (bzw. bei Ankunft am benannten Bestimmungsort) auf äußerlich erkennbare Transportschäden und Mengenabweichungen zu prüfen, entsprechende Vorbehalte direkt beim Frachtführer zu vermerken und MIM unverzüglich schriftlich zu informieren.

  1. Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt

8.1 MIM liefert Produkte grundsätzlich nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. In diesen Fällen geht das Eigentum an den Produkten mit der Übergabe an den ersten Frachtführer oder Spediteur gemäß den vereinbarten Incoterms über. Erfolgt die Lieferung im Rahmen eines Hosting-Vertrags, richtet sich der Eigentumsübergang ausschließlich nach den dort vorgesehenen Bestimmungen.

8.2 Eine Lieferung vor vollständiger Zahlung erfolgt ausschließlich, wenn dies in einer individuellen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich so festgelegt wurde. Nur in diesen vereinbarten Ausnahmefällen behält sich MIM das Eigentum an sämtlichen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen vor („Vorbehaltsware“).

8.3 In Fällen, in denen Vorbehaltsware vorliegt, darf der Kunde diese im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle ihm aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an MIM ab; MIM nimmt diese Abtretung an.

8.4 Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden ist MIM berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder die abgetretenen Forderungen direkt beim Drittkäufer einzuziehen.

  1. Mängelanzeige, Gewährleistung, DOA

9.1 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind MIM innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

9.2 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige gemäß 9.1, gilt die Lieferung als genehmigt; sämtliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

 

9.3 Dead-on-Arrival (DOA): 

Defekte, die sich unmittelbar bei der ersten Inbetriebnahme zeigen („DOA“), sind MIM innerhalb von 72 Stunden nach Zustellung schriftlich mitzuteilen, unter Beifügung aussagekräftiger Nachweise (z. B. Fotos, Videos, Seriennummern). In diesen Fällen verweist MIM den Kunden auf den jeweiligen Herstellergarantie- oder RMA-Prozess. Die vollständige Verantwortung für die Durchführung, Kommunikation und Abwicklung des Garantie- oder RMA-Verfahrens liegt beim Kunden. MIM kann den Kunden hierbei auf Anfrage in zumutbarem Umfang unterstützen, übernimmt jedoch keinerlei Gewähr, keine Verantwortung und keine Haftung für Herstellergarantieprozesse, deren Ergebnis oder deren Dauer.

9.4 MIM übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine eigene Gewährleistung und keine Garantien für die gelieferten Produkte. Etwaige Ansprüche des Kunden bestehen ausschließlich im Rahmen der vom Hersteller gewährten Garantiebedingungen. Eine Nacherfüllung durch MIM erfolgt nur freiwillig und ausschließlich nach eigenem Ermessen; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausschließlich nach Ziffer 12 zulässig.

9.5 Für gebrauchte, „refurbished“ oder entsprechend gekennzeichnete Produkte wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Sachmängelhaftung übernommen, vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MIM.

  1. Herstellergarantie, keine zusätzliche Garantie

10.1 Sofern der Hersteller eine eigene Garantie gewährt, wird MIM diese, soweit technisch und organisatorisch möglich, an den Kunden weiterreichen oder den Kunden bei der Abwicklung unterstützen. Inhalt, Voraussetzungen und Umfang einer solchen Herstellergarantie ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

10.2 Unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten für physische Mängel übernimmt MIM keine Garantie für die betriebliche oder wirtschaftliche Performance der Produkte. Insbesondere garantiert MIM nicht:

  • das Erreichen oder Halten bestimmter Hashrate-Werte über einen bestimmten Zeitraum,
  • das Erzielen bestimmter Energieeffizienzwerte im Dauerbetrieb,
  • das Erreichen bestimmter Mining-Erträge, Renditen (ROI) oder Amortisationszeiträume.
  1. Spezielle Regelungen für Mining-Hardware

11.1 Mining-Hardware (ASICs, GPUs, Netzteile, Lüfter, Steuerplatinen, Immersionskomponenten etc.) ist Hochleistungs- und Verschleißhardware, deren Lebensdauer von Umgebungsbedingungen, Stromqualität, Wartung und Betriebsart abhängt.

11.2 Angaben zu Hashrate, Effizienz und Performance sind Herstellerangaben unter Laborbedingungen und stellen keine garantierten Eigenschaften dar. Abweichungen im Realbetrieb sind üblich und kein Mangel.

  1. Haftung

12.1 MIM haftet nach Maßgabe des anwendbaren Rechts für Schäden des Kunden nur:

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MIM ausschließlich für unmittelbare physische Schäden am Produkt, die im Verantwortungsbereich von MIM liegen. Für Betriebs-, Nutzungs-, Ertrags- oder Transportausfälle, Verzögerungen des Herstellers oder Logistikpartners sowie für jegliche wirtschaftliche oder miningbezogene Schäden haftet MIM nicht.

12.4 Ausgeschlossen sind:

  • entgangener Gewinn,
  • Produktions- oder Betriebsunterbrechung,
  • entgangene Mining-Erträge oder Blockrewards,
  • indirekte und Folgeschäden.

12.5 Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

  1. Kein Widerrufsrecht, Stornierungen

13.1 Da MIM ausschließlich an Unternehmer verkauft, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

13.2 Eine einseitige Stornierung oder Änderung einer Bestellung nach Vertragsschluss ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MIM möglich. MIM kann die Zustimmung von der Zahlung einer angemessenen Stornogebühr abhängig machen.

13.3 Bereits ausgelieferte oder zum Versand bereitgestellte Ware ist grundsätzlich von der Stornierung ausgeschlossen.

  1. Compliance, Sanktionen

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Import-, Zoll- und Sanktionsvorschriften zu beachten und MIM von jeglicher Haftung freizustellen, die aus Verstößen des Kunden resultiert.

14.2 MIM ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder Verträge zu kündigen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass eine Lieferung gegen nationale oder internationale Sanktions- oder Exportkontrollbestimmungen verstößt.

  1. Datenschutz

15.1 MIM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der im Webshop abrufbaren Datenschutzerklärung.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter oder sonstige betroffene Personen zu informieren, soweit gesetzlich erforderlich.

  1. Anwendbares Recht, Schiedsgerichtsbarkeit, Vertragssprache

16.1 Diese AGB und alle unter ihrer Geltung geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht Georgiens. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

16.2 Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder hierunter geschlossenen Verträgen ergeben, werden endgültig durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Die GIAC-Schiedsregeln sind Bestandteil dieser Klausel.

16.3 Schiedsort ist Tiflis (Georgien).
Die Verfahrenssprache ist Englisch.

  1. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.

17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

HOSTINGSERVICE VERTRAG

zwischen

 

DIENSTLEISTER:                                                                       

Munich International Mining LLC
ID Nr.: 402 190 696
Archil Kereselidze St. 9
0119 Tbilisi, Georgia 

und

 

KUNDE:
Kundenname gemäß Bestellung im Webshop
Adresse gemäß Bestellung im Webshop

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Hosting-Servicegebühr:                             Gemäß Bestellung im Webshop

Vertragslaufzeit:                                         12 Monate

Erfüllungsort:                                               Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop

Datum des Vertragsbeginns:                  Bei Abschluss der Bestellung im Webshop

 

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    • 1.1. Diese Vereinbarung (nachfolgend als „Hosting-Vertrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend als „MIM“ oder „Dienstleister“ bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als „Hosting-Service“ bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
    • 1.2. Definitionen:
    • 1.2.1. Der Begriff „Miner“ bezieht sich auf die ASIC-Miner (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen) des Kunden, die von MIM im Rahmen des Vertrages betrieben werden.
    • 1.2.2. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrages Hosting- Services von MIM in Anspruch nimmt.
    • 1.2.3. Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIMDashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT, USDC oder BTC eingezahlt hat.
    • 1.2.4. Die „Hosting-Einrichtung“ ist der Erfüllungsort, wie auf Seite 1 unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem die Hosting-Services für die Miner gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden.
    • 1.2.5. Der „Hosting-Service“ umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als „Hosting-Gebühr“ bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service.
    • 1.3. Der Kunde beabsichtigt, den von MIM betriebenen Hosting-Service zu nutzen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde MIM mit dem Hosting seiner Miner.
  2. LAUFZEIT DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG
    • 2.1. Die Vertragslaufzeit ist auf Seite 1 unter „Vertragslaufzeit“ festgelegt und beginnt mit dem auf Seite 1 unter „Datum des Vertragsbeginn“ definierten Vertragsbeginn.
    • 2.2. Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung verhindert die automatische Verlängerung des Vertrags, beendet jedoch nicht die bereits laufende Vertragsperiode. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch am 1. Januar um weitere zwölf (12) Monate.
    • 2.3. MIM kann den Vertrag außerordentlich unverzüglich kündigen, wenn:
    • 2.3.1. höhere Gewalt gemäß Abschnitt 11 vorliegt;
    • 2.3.2. eine gesetzliche oder regulatorische Änderung eine Fortführung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar macht;
    • 2.3.3. der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch MIM behebt;
    • 2.3.4. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung zehn (10) Kalendertage im Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann MIM die Miner zurückbehalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Vertragsende, ist MIM berechtigt, die
      Miner zu verwerten oder zu entsorgen.
    • 2.4. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIM, wobei MIM nicht verpflichtet ist, einer solchen Anfrage stattzugeben. Bei Genehmigung der vorzeitigen Kündigung wird die Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Im Falle einer genehmigten vorzeitigen Kündigung ist MIM berechtigt, die hinterlegte Kaution als Entschädigung einzubehalten. Der Einbehalt der Kaution erfolgt unbeschadet sämtlicher noch ausstehender Hosting- Gebühren, Reparaturkosten oder sonstiger zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung offener Forderungen gegenüber MIM.
    • 2.5. Nach Vertragsende hat der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen die Entfernung seiner Miner aus der Hosting-Einrichtung zu veranlassen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Auf Wunsch organisiert MIM den Versand gegen eine Gebühr, die sämtliche Aufwands- und Transportkosten umfasst. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Miner die Hosting-Einrichtung verlassen. Befinden sich die Miner nach Ablauf der fünfzehn (15) Kalendertage weiterhin in der Hosting-Einrichtung, ist MIM berechtigt, eine Rack- Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu berechnen. Diese Gebühr fällt an, bis die Miner entweder entfernt oder durch MIM verwertet werden. Verbleiben die Miner nach Ablauf von fünfundvierzig (45) Kalendertagen weiterhin in der Hosting-Einrichtung oder wurden keine Maßnahmen zur Entfernung getroffen, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
  3. VERPFLICHTUNGEN
    • 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und sich nicht in irreführender Weise gegenüber MIM darzustellen. Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann MIM den Vertrag außerordentlich kündigen.
    • 3.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Deklaration und ordnungsgemäße Versteuerung der durch die Miner generierten Kryptowährungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. MIM übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche, regulatorische oder buchhalterische Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt MIM von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Strafen oder sonstigen Schäden frei, die aus einer Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch den Kunden oder aus behördlichen Forderungen in diesem Zusammenhang resultieren.
    • 3.3. MIM ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte oder Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
    • 3.4. MIM wird alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Miner zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Miner aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Miner (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.) und Fällen von höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11.

  4. HOSTING-SERVICE
    • 4.1. MIM übernimmt die Bereitstellung und Durchführung des Hosting- Services für die Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Die hierfür anfallende Hosting-Gebühr wird in Abschnitt 5 geregelt. Der Hosting-Service umfasst:
    • 4.1.1. Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting- Einrichtung;
    • 4.1.2. Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort- Personal) und kontinuierliche Wartung der Miner;
    • 4.1.3. Wartung und Aktualisierung von Software und Firmware;
    • 4.1.4. Kundensupport via E-Mail durch das MIM-Team;
    • 4.1.5. Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, aber Transportkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
    • 4.2. Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren.
    • 4.3. Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.2. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
    • 4.3.1. Der Kunde muss diese Option schriftlich bei MIM per E-Mail
      oder per Dashboard beantragen.
    • 4.3.2. Der Kunde muss die erforderlichen Mining-Pool-Daten für jeden Miner eigenständig im Dashboard eintragen und deren Richtigkeit sicherstellen. Zudem obliegt ihm die Auswahl des Mining-Pools sowie die kontinuierliche Überwachung der Pool- Performance.
    • 4.3.3. MIM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben, die Funktionalität der hinterlegten Daten oder die Erreichbarkeit des Mining-Pools. Der Kunde trägt das volle Risiko für daraus resultierende Ertragsausfälle.
    • 4.3.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung dieser Option eine Vorauszahlung in Höhe der monatlichen Hosting-Gebühr zu leisten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass sein Hosting-Guthaben vor Beginn eines jeden Abrechnungsmonats mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht. Andernfalls ist MIM berechtigt, die Hosting-Dienstleistung gemäß Abschnitt 7 mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die monatliche Hosting-Gebühr berechnet sich wie folgt: monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch x 24 Stunden x 30,4 Tage

      4.3.5. Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden.

    • 4.4. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebsbereitschaft von 95% angestrebt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MIM liegen. Hierzu gehören, jedoch nicht beschränkt auf Wartungsarbeiten am Stromnetz durch den Stromversorger, Strombegrenzungen (Power Curtailment), generelle Unfähigkeit des Stromversorgers, die Hosting- Einrichtung mit ausreichender Energie zu versorgen, Ausfälle oder Störungen der Internetverbindung, die auf das Versagen von Internetanbietern zurückzuführen, Unterbrechungen aufgrund von Reparaturen oder Ausfällen der Miner, Betriebsunterbrechungen der Hosting-Einrichtung oder des Stromnetzes infolge höherer Gewalt.
    • 4.5. Falls Miner irreparabel defekt sind, wird MIM den Kunden schriftlich benachrichtigen. Falls der Kunde innerhalb von zehn (10) Kalendertagen keine Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise gibt, ist MIM berechtigt, die Geräte auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten.
  1. ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • 5.1. MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit.
    • 5.2. Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter „Hosting-Servicegebühr“ angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind.
    • 5.3. Die Hosting-Gebühren basieren auf dem tatsächlichen Stromverbrauch der Miner und werden entsprechend der gewählten Mining-Pool- Konfiguration abgerechnet:
    • 5.3.1. Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.2.): Die Hosting-Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen. Falls dieses nicht ausreicht, erfolgt der Abzug aus den Mining-Einnahmen des Kunden.
    • 5.3.2. Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die Hosting- Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
    • 5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto- Transfers, Krypto zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-FiatÜberweisungen.
    • 5.5. MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren während der  Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung unter folgenden Bedingungen zu ändern:
    • 5.5.1. Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Strompreiserhöhungen, Anpassungen der Grundstücksmiete oder gestiegenen Nebenkosten resultieren, die direkt mit der Hosting-Einrichtung verbunden sind. Zusätzlich im Falle einer mehr als 7.5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM.
    • 5.5.2. Regulatorische Änderungen, wie bspw., jedoch nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Einschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen. Auf Anfrage wird MIM Nachweise über Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit vorlegen.
  1. HOSTING KAUTION
    • 6.1. Die Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und wird in den Rechnungen jeder Miner-Bestellung ausgewiesen, sofern von MIM verlangt.
    • 6.2. MIM behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung offener Forderungen des Kunden zu verwenden. Wird die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung von MIM wieder aufzufüllen. Unterbleibt dies, können weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.4. ergriffen werden.
    • 6.3. Nach Vertragsende wird MIM den ungenutzten Teil der Kaution innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen an den Kunden zurückerstatten, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Eine Rückerstattung der Kaution erfolgt nicht, wenn der Vertrag durch MIM aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden außerordentlich gekündigt wurde.

  2. ZAHLUNGSVERZUG UND AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES
    • 7.1. MIM ist berechtigt, den Hosting-Service eines Kunden, dessen Miner auf einen von ihm ausgewählten Mining-Pool laufen (Abschnitt 4.3.), mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:
    • 7.1.1. das Hosting-Guthaben vor Beginn eines Abrechnungsmonats nicht mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht, oder
    • 7.1.2. das Hosting-Guthaben aufgebraucht oder negativ ist.
    • 7.2. Eine Wiederaufnahme des Hosting-Services erfolgt erst, wenn sämtliche ausstehenden Hosting-Gebühren vollständig beglichen wurden und das Hosting-Guthaben mindestens den erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren entspricht.
    • 7.3. Während einer Aussetzung des Hosting-Services ist MIM berechtigt, eine Rack-Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu erheben. Diese Gebühr fällt bis zur Wiederaufnahme des Hosting-Services an.
    • 7.4. Verbleiben offene Forderungen trotz einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von MIM an den Kunden über einen Zeitraum von zehn (10) Kalendertagen unbeglichen, ist MIM berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen, jedoch nicht ausschließlich:
    • 7.4.1. Ab Kalendertag 10: Die Nutzung der Miner des Kunden für Selfmining, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
    • 7.4.2. Ab Kalendertag 30: Die Übernahme des Eigentums an den Minern zur Begleichung der offenen Forderungen.
  3. STROMBEGRENZUNG UND NOTFÄLLE
    • 8.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM verpflichtet ist, an einer Strombegrenzung (Power Curtailment) teilzunehmen, wenn dies vom Energieversorger oder dem lokalen Netzbetreiber für den Erfüllungsort gefordert wird. Dadurch kann die Stromversorgung reduziert oder abgeschaltet werden, um auf Notfälle oder Lastspitzen zu reagieren. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden infolge solcher Maßnahmen. Bei einer Abschaltung der Hosting-Einrichtung informiert MIM den Kunden unverzüglich.
    • 8.2. MIM kann Notfälle nach eigenem Ermessen feststellen und erforderliche Maßnahmen einleiten, wobei der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Maßnahmen wie Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung der Ausrüstung erfordern die schriftliche Zustimmung des Kunden. Falls dieser innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nicht reagiert, darf MIM eigenständig handeln, um die Infrastruktur und Miner zu sichern. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden durch Notfälle, außer bei grober Fahrlässigkeit.
    • 8.3. Nach Behebung eines Notfalls informiert MIM den Kunden über den Status der Hosting-Dienste. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind Sache des Kunden.
    • 8.4. Falls MIM aufgrund behördlicher Anordnungen gezwungen ist, den Betrieb einzuschränken, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.

  4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    • 9.1. MIM übernimmt keine Garantie für die Rentabilität oder Leistung der Miner. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
    • 9.2. MIM haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, regulatorische Änderungen sowie Fälle höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11. Dies gilt auch für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die Kryptowährungen oder das Mining betreffen.
    • 9.3. MIM haftet nicht für Schäden oder Verluste der Miner durch Umweltbedingungen, Cyberangriffe, IT-Sicherheitsvorfälle, Geräteausfälle, unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Diebstahl, Transportschäden oder äußere Einflüsse, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von MIM zurückzuführen. Ebenfalls haftet MIM nicht für Schäden, die durch Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden verursacht werden.
    • 9.4. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet MIM nicht für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäfts-, Umsatz- oder Produktionsverluste; (III) Datenverluste, -unterbrechungen oder den
      Ausfall der Nutzung von Minern; (IV) den Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten; (V) Reputationsschäden oder den Verlust von Goodwill.
    • 9.5. Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen verbundene Personen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (I) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (II) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Miner durch einen Fehler des Kunden; (III) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (IV) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag

  5. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
    • 10.1. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Sämtliche Inhalte dieses Vertrags sowie alle während der Vertragsverhandlungen, bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit erlangten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen nutzen, vervielfältigen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dem für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Umfang ausdrücklich gestattet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist untersagt, es sei denn, sie erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder an Mitarbeiter und Beauftragte, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung des Vertrags benötigen. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Schutz proprietärer Informationen zu gewährleisten. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist. In diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich zu benachrichtigen und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.
    • 10.2. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung berechtigt die geschädigte Partei zur Geltendmachung von Schadensersatz für direkt und indirekt entstandene Schäden. Darüber hinaus hat die geschädigte Partei das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    • 10.3. Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Vertragsende sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von
      zehn (10) Kalendertagen an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen

  6. HÖHERE GEWALT
    • 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
      Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, allgemeine Stromausfälle, Streiks, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, behördliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Mining) und alle Verzögerungen oder Unterlassungen durch staatliche Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze nicht vermieden werden können.
  •  
  1. STREITBEILEGUNG UND ANSPRUCHSREGELUNG
    • 12.1. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird durch das Fehlen schriftlicher Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Ende eines Monats bestätigt. Falls der Kunde Beanstandungen zur Qualität oder zum Umfang der erbrachten Leistungen geltend machen möchte, muss er diese ausschließlich schriftlich innerhalb dieser Frist mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig akzeptiert, und spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    • 12.2. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunächst durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen.
    • 12.3. Schriftliche Beanstandungen werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang geprüft. Falls für die Beurteilung externe Sachverständige oder technische Prüfungen erforderlich sind, kann die Frist entsprechend verlängert werden.
    • 12.4. Falls sich im Zuge der Prüfung herausstellt, dass eine Beanstandung unbegründet ist, hat die einreichende Partei sämtliche tatsächlichen Kosten der Prüfung und Streitbeilegung zu tragen. Dies umfasst insbesondere Gutachterkosten, Anwaltsgebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Prüfung entstandene Ausgaben.
    • 12.5. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Eingang der ersten schriftlichen Beanstandung durch Verhandlungen beigelegt werden können, wird sie durch ein bindendes Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Diese Regeln sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Der ausschließliche Schiedsort ist Tiflis, Georgien und die Verfahrenssprache ist Englisch.
    • 12.6. Alle Bestimmungen dieses Vertrags und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind gemäß den Gesetzen Georgiens auszulegen.

  2. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
    • 13.1. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Absprachen, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden sowie sonstige Zusagen oder Erklärungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, sind unwirksam und haben keine rechtliche Gültigkeit.
    • 13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
    • 13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.
    • 13.4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIM weder ganz noch
      teilweise abtreten oder übertragen. MIM ist berechtigt, diesen Vertrag an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, die die Vertragsbedingungen einhalten.
    • 13.5. MIM ist berechtigt, sämtliche ihm gegen den Kunden aus diesem Vertrag Ansprüche mit Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag aufzurechnen.
    • 13.6. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie alle zugehörigen Dokumente, Ergänzungen oder Änderungen elektronisch unterzeichnet werden können. Elektronische Unterschriften, einschließlich digitaler Signaturen, haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften.
    • 13.7. Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.

  1. UNTERSCHRIFTEN

Dieser Hosting-Service-Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.

Anhang I: Zahlungs- und Kontaktinformationen

Munich International Mining LLC 
Kontaktinformationen 
Kundensupport: vip@mim.farm 
Bankinformationen 
Zahlungen in EUR (SEPA), USD (SWIFT) 
Empfänger: Munich International Mining LLC 
Name der Bank: UAB Pervesk 
Adresse der Bank: Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Litauen 
IBAN LT92 3550 0200 0001 9593 
BIC/SWIFT UAPELT22XXX 
Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) 
Empfänger: Munich International Mining LLC 
Name der Bank: TBC Bank 
Adresse der Bank: 7 Marjanishvili St., 0102 Tiflis, Georgien 
IBAN GE77 TB70 9403 6120 1000 09 
BIC/SWIFT TBCBGE22XXX 
 

Wichtige Hinweise:

  1. Bei Transaktionen mittels USDT oder BTC ist ein Nachweis über die Transaktion durch
    Zusendung der Transaktion-ID (bspw. Screenshot) per E-Mail an MIM erforderlich, um die
    Zahlung zuordnen zu können.
  2. Bei größeren Transaktionen mittels USDT oder BTC empfehlen wir, zunächst eine TestÜberweisung
    an die jeweilige Wallet-Adresse vorzunehmen.USDT/USDC-Adresse (ERC-20 Netzwerk):