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AGBs и договор на оказание услуг хостинга

 

ОБЩИЕ ПОЛОЖЕНИЯ И УСЛОВИЯ

Stand: März 2025



1. Сфера применения Все предложения, заказы, поставки и услуги ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" основываются исключительно на следующих Общих условиях.
Таким образом, данные Общие положения и условия распространяются на все будущие деловые отношения с клиентом, даже если они не были согласованы вновь.

Любые отклонения, дополнительные или противоречащие условия заказчика считаются не согласованными, даже если ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" не выражает явного несогласия с ними. Отклонения от настоящих условий должны быть оформлены в письменном виде, чтобы иметь силу.


2. предложения 1. Все предложения, сделанные компанией Munich International Mining LLC, могут быть изменены и не являются обязательными.

Договор заключается только при наличии письменного подтверждения заказа от ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" или при выполнении (включая частичные поставки) заказа, размещенного клиентом.



Сотрудники, торговые представители и агенты компании Munich International Mining LLC не уполномочены принимать заказы от заказчика, имеющие обязательную силу для Munich International Mining LLC. 2. Вся информация о единицах измерения, весе, качестве, дизайне и материале определяется с учетом действующих норм и технических стандартов, но является только приблизительной и не обязательной для Munich International Mining LLC. Это также относится к информации, предоставляемой поставщиками.

Это также относится к информации, предоставляемой поставщиками компании Munich International Mining LLC. 3. Раздел 312i(1) (1), (2) и 312i(1) Гражданского кодекса Германии (BGB), предусматривающий определенные правовые последствия для договоров, заключенных в электронной торговле, не применяется.


3. цены и условия оплаты 1.
Цены указаны без учета упаковки, фрахта и других дополнительных расходов, а также НДС и таможенных пошлин.


Цены зависят от согласованного количества поставки, сроков поставки и наличия товара. 2. Если не оговорено иное - это должно быть оформлено в письменном виде - счета подлежат немедленной оплате без вычетов и оплачиваются не позднее 14 календарных дней с даты выставления счета.

В случае невыполнения обязательств ООО "Мюнхен Интернэшнл Майнинг" имеет право потребовать уплаты процентов за просрочку по ставке на 9 процентных пунктов выше соответствующей базовой процентной ставки в .
Заказчик также несет ответственность за все расходы, понесенные ООО "Мюнхен Интернэшнл Майнинг" в результате неисполнения обязательств, включая расходы на процедуру доначисления.


Независимо от положений клиента об отклонении, все платежи зачисляются сначала на самое старое требование, а именно на расходы, затем на проценты и, наконец, на основной остаток. 3.




Если заказчик не в состоянии выполнить свои платежные обязательства в установленном договором объеме или по другим причинам гарантировать платежные требования, на которые имеет право компания Munich International Mining LLC, и если в результате этого платежные требования Munich International Mining LLC оказываются под угрозой, компания Munich International Mining LLC имеет право осуществлять дальнейшие поставки и услуги только по предоплате, оказывать дальнейшие услуги при условии предоставления ценных бумаг и/или приостановить оказание услуг до полного погашения всех причитающихся платежных требований.


4. срок поставки или исполнения 1.

Сроки поставки являются обязательными только в том случае, если они определены ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" в письменном виде как обязательные сроки поставки и если все документы, необходимые для выполнения заказа, предоставлены заказчиком своевременно.

Все сроки поставки, включая обязательные сроки поставки, зависят как от самой компании Munich International Mining LLC, так и от соответствующего поставщика компании Munich International Mining LLC.
Munich International Mining LLC не несет ответственности за поставки, которые должны быть осуществлены поставщиками Munich International Mining LLC.




Решающим для соблюдения сроков поставки является момент перехода риска в соответствии с п. 6. 2. Задержки в поставке и исполнении обязательств вследствие форс-мажорных или иных непредвиденных обстоятельств, за которые ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" не несет ответственности и которые значительно затрудняют или делают невозможным выполнение, в частности, трудности в закупке материалов, забастовки, законные локауты, нарушения производственных процессов, официальные распоряжения и т.д., даже если они происходят у поставщиков или субподрядчиков,

даже если они происходят у поставщиков или субподрядчиков, дают право компании Munich International Mining LLC приостановить поставку или исполнение на время возникновения препятствий, включая разумный период запуска.
ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" не несет ответственности за вышеупомянутые обстоятельства, даже если они возникли во время уже существующей задержки.



ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" информирует заказчика об обстоятельствах препятствия и ожидаемой продолжительности задержки. 3. Если препятствие продолжается в течение трех месяцев или более в соответствии с пунктом 4.2, ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" имеет право расторгнуть договор в отношении невыполненной части услуги. 4.


За исключением твердо согласованных сроков поставки, ООО "Мюнхен Интернэшнл Майнинг" будет не исполнять свои обязательства только в том случае, если (i) заказчик в письменной форме установил разумный льготный период после истечения необязательного срока поставки и (ii) этот срок не был соблюден. 5.


Если ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" не выполнит свои обязательства, его ответственность за ущерб, возникший в результате нарушения обязательств, за исключением незначительного небрежного нарушения основных обязательств, ограничивается суммой в 0,5 % за каждый полный календарный день задержки, но не более 50 % от суммы счета-фактуры поставки, на которую повлияла задержка.
Любая другая ответственность исключается, если только она не основана на умысле или грубой халатности.

Заказчик имеет право расторгнуть договор по истечении разумного срока для устранения задержки, если задержка длится более трех месяцев. 6. Частичные поставки и частичные услуги допускаются, если они являются разумными для заказчика.


5. переход риска и получение продукции 1.
Риск переходит к заказчику в момент передачи груза перевозчику или его прибытия в центр обработки данных ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг".
Это также относится к случаям, когда товар доставляется непосредственно заказчику третьим лицом (поставщиком ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг").


Если доставка третьей стороной задерживается или невозможна по обстоятельствам, за которые ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" не несет ответственности, риск переходит к клиенту, как только ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" сообщит клиенту, что товар готов к отправке. 2


Страхование от потери или повреждения товара в пути осуществляется только по прямому требованию заказчика и за его счет. 3. Заказчик обязан немедленно письменно уведомить ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" о любом дефекте, возникшем в результате транспортировки, и о любом отклонении в количестве и потребовать устранения дефекта.



4. В случае обнаружения дефектов в продукции, произведенной третьими лицами, в отношении которой ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" выступает лишь в качестве дистрибьютора, заказчик обязан в первоочередном порядке предъявить претензии соответствующему производителю (в частности, на основании возможной гарантии производителя).

Только в том случае, если претензии, предъявленные производителю продукта, не увенчались успехом, и эта неудача произошла не по вине заказчика, заказчик имеет право предъявить претензии к компании Munich International Mining LLC на основании дефектов приобретенного товара.

Если срок исковой давности заказчика по отношению к изготовителю изделия приостановлен, это приостановление также распространяется на претензии между заказчиком и ООО "Мюнхен Интернэшнл Майнинг".


6 Ответственность 1.

ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" несет ответственность за ущерб, независимо от правовых оснований, только в случае нарушения существенного договорного обязательства (кардинального обязательства) или кардинального обязательства, выполнение которого необходимо для надлежащего исполнения договора и на соблюдение которого заказчик может регулярно рассчитывать,


или в случае грубого небрежного или преднамеренного нарушения обязательств со стороны ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг", или в случае виновного нарушения существенного договорного обязательства или кардинального обязательства лицом, действующим с умыслом или грубой небрежностью, которое уполномочено исполнять договор.
2





ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" несет ответственность за нарушение существенных договорных обязательств или за нарушение обязательств, выполнение которых необходимо для надлежащего исполнения договора, или за виновное причинение вреда жизни, конечностям или здоровью, или за принятие на себя гарантии качества товара или свойств материала только в том случае, если нарушение обязательств или ущерб основаны на небрежном нарушении существенных договорных обязательств или на небрежном нарушении обязательств, выполнение которых необходимо для надлежащего исполнения договора. 3.



В случаях, указанных в пункте 6.2, ответственность за косвенный ущерб, последующий ущерб или финансовые потери не наступает. 4. Срок исковой давности по требованиям заказчика о возмещении ущерба, возникшего в результате событий, указанных в пункте 6.2, составляет два года с момента, когда заказчику стало известно об ущербе или риске ущерба, или, независимо от знания, три года с момента совершения действия, повлекшего ущерб.


7. оговорка о праве собственности 1.
Компания Munich International Mining LLC сохраняет за собой право собственности на поставленную продукцию до полной оплаты всех требований, вытекающих из всех текущих деловых отношений с клиентом ("Зарезервированная продукция").


8. общие положения 1.

Местом исполнения обязательств является ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" в Тбилиси, Грузия. 2. Местом юрисдикции для всех споров, возникающих из договорных отношений или в связи с ними, является зарегистрированный офис ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" в Тбилиси, Грузия.
Это не распространяется на судебное взыскание и другие судебные разбирательства, которые не могут быть исключены положениями договора.

ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг" также имеет право подать иск в суд, имеющий юрисдикцию по юридическому адресу клиента. 3. Языком договора является немецкий.



Если не согласован другой язык, то для заключения договора авторитетной является немецкая версия. 4. Если одно или несколько положений настоящих Общих условий или положений в рамках других соглашений окажутся недействительными или окажутся недействительными, это не повлияет на действительность остальных положений или соглашений.
Недействительные или отсутствующие положения должны быть заменены такими положениями, которые наиболее полно соответствуют их назначению

HOSTINGSERVICE VERTRAG

zwischen

 

DIENSTLEISTER:                                                                       

Munich International Mining LLC
ID Nr.: 402 190 696
Archil Kereselidze St. 9
0119 Tbilisi, Georgia 

und

 

KUNDE:
Kundenname gemäß Bestellung im Webshop
Adresse gemäß Bestellung im Webshop

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Hosting-Servicegebühr:                             Gemäß Bestellung im Webshop

Vertragslaufzeit:                                         12 Monate

Erfüllungsort:                                               Rechenzentrum gemäß Bestellung im Webshop

Datum des Vertragsbeginns:                  Bei Abschluss der Bestellung im Webshop

 

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    • 1.1. Diese Vereinbarung (nachfolgend als „Hosting-Vertrag“ oder „Vertrag“ bezeichnet) begründet ein rechtliches Verhältnis zwischen der Munich International Mining LLC (nachfolgend als „MIM“ oder „Dienstleister“ bezeichnet) und dem unterzeichnenden Kunden (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) der MIM beauftragt, Hosting-Dienstleistungen (nachfolgend auch als „Hosting-Service“ bezeichnet) zu erbringen und diese Bedingungen akzeptiert. Der Kunde und MIM werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
    • 1.2. Definitionen:
    • 1.2.1. Der Begriff „Miner“ bezieht sich auf die ASIC-Miner (anwendungsspezifische integrierte Schaltungen) des Kunden, die von MIM im Rahmen des Vertrages betrieben werden.
    • 1.2.2. Der Begriff „Kunde“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Vertrages Hosting- Services von MIM in Anspruch nimmt.
    • 1.2.3. Der Begriff „Hosting-Guthaben“ bezieht sich auf das Guthaben des Kunden bei MIM, welches er über sein persönliches MIMDashboard (www.mim.farm) mit EUR, USD, USDT, USDC oder BTC eingezahlt hat.
    • 1.2.4. Die „Hosting-Einrichtung“ ist der Erfüllungsort, wie auf Seite 1 unter „Erfüllungsort“ angegeben, an dem die Hosting-Services für die Miner gemäß den Bestimmungen des Vertrags von MIM durchgeführt werden.
    • 1.2.5. Der „Hosting-Service“ umfasst alle von MIM ausgeführten Tätigkeiten, die zur Erfüllung des Hosting-Vertrags erforderlich sind. MIM erhebt eine Hosting-Servicegebühr (nachfolgend auch als „Hosting-Gebühr“ bezeichnet) für den bereitgestellten Hosting-Service.
    • 1.3. Der Kunde beabsichtigt, den von MIM betriebenen Hosting-Service zu nutzen. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde MIM mit dem Hosting seiner Miner.
  2. LAUFZEIT DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG
    • 2.1. Die Vertragslaufzeit ist auf Seite 1 unter „Vertragslaufzeit“ festgelegt und beginnt mit dem auf Seite 1 unter „Datum des Vertragsbeginn“ definierten Vertragsbeginn.
    • 2.2. Sowohl der Kunde als auch MIM haben das Recht, den Vertrag bis zum 30. November eines jeden Jahres schriftlich zu kündigen. Eine fristgerechte Kündigung verhindert die automatische Verlängerung des Vertrags, beendet jedoch nicht die bereits laufende Vertragsperiode. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch am 1. Januar um weitere zwölf (12) Monate.
    • 2.3. MIM kann den Vertrag außerordentlich unverzüglich kündigen, wenn:
    • 2.3.1. höhere Gewalt gemäß Abschnitt 11 vorliegt;
    • 2.3.2. eine gesetzliche oder regulatorische Änderung eine Fortführung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar macht;
    • 2.3.3. der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch MIM behebt;
    • 2.3.4. der Kunde trotz schriftlicher Mahnung zehn (10) Kalendertage im Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann MIM die Miner zurückbehalten, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünfundvierzig (45) Kalendertagen nach Vertragsende, ist MIM berechtigt, die
      Miner zu verwerten oder zu entsorgen.
    • 2.4. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MIM, wobei MIM nicht verpflichtet ist, einer solchen Anfrage stattzugeben. Bei Genehmigung der vorzeitigen Kündigung wird die Kaution von MIM als Entschädigung einbehalten. Im Falle einer genehmigten vorzeitigen Kündigung ist MIM berechtigt, die hinterlegte Kaution als Entschädigung einzubehalten. Der Einbehalt der Kaution erfolgt unbeschadet sämtlicher noch ausstehender Hosting- Gebühren, Reparaturkosten oder sonstiger zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung offener Forderungen gegenüber MIM.
    • 2.5. Nach Vertragsende hat der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen die Entfernung seiner Miner aus der Hosting-Einrichtung zu veranlassen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Auf Wunsch organisiert MIM den Versand gegen eine Gebühr, die sämtliche Aufwands- und Transportkosten umfasst. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Miner die Hosting-Einrichtung verlassen. Befinden sich die Miner nach Ablauf der fünfzehn (15) Kalendertage weiterhin in der Hosting-Einrichtung, ist MIM berechtigt, eine Rack- Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu berechnen. Diese Gebühr fällt an, bis die Miner entweder entfernt oder durch MIM verwertet werden. Verbleiben die Miner nach Ablauf von fünfundvierzig (45) Kalendertagen weiterhin in der Hosting-Einrichtung oder wurden keine Maßnahmen zur Entfernung getroffen, ist MIM berechtigt, die Miner nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen.
  3. VERPFLICHTUNGEN
    • 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und sich nicht in irreführender Weise gegenüber MIM darzustellen. Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann MIM den Vertrag außerordentlich kündigen.
    • 3.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Erfassung, Deklaration und ordnungsgemäße Versteuerung der durch die Miner generierten Kryptowährungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. MIM übernimmt keinerlei Haftung für steuerliche, regulatorische oder buchhalterische Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde stellt MIM von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Strafen oder sonstigen Schäden frei, die aus einer Nichteinhaltung steuerlicher Vorschriften durch den Kunden oder aus behördlichen Forderungen in diesem Zusammenhang resultieren.
    • 3.3. MIM ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte oder Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
    • 3.4. MIM wird alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb der Miner zum erwarteten Onlinezeitpunkt aufzunehmen. MIM übernimmt jedoch keine Verantwortung für Verzögerungen beim Betrieb der Miner aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen, einschließlich Verzögerungen beim Erhalt der Miner (Bsp.: Lieferengpässe der Hersteller und Lieferanten, Feiertage, Engpässe bei der Verzollung, etc.) und Fällen von höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11.

  4. HOSTING-SERVICE
    • 4.1. MIM übernimmt die Bereitstellung und Durchführung des Hosting- Services für die Miner des Kunden in der Hosting-Einrichtung. Die hierfür anfallende Hosting-Gebühr wird in Abschnitt 5 geregelt. Der Hosting-Service umfasst:
    • 4.1.1. Bereitstellen von Regal- bzw. Rackplätzen in der Hosting- Einrichtung;
    • 4.1.2. Überwachung (sowohl systemseitig als auch durch Vor-Ort- Personal) und kontinuierliche Wartung der Miner;
    • 4.1.3. Wartung und Aktualisierung von Software und Firmware;
    • 4.1.4. Kundensupport via E-Mail durch das MIM-Team;
    • 4.1.5. Garantiefälle werden von MIM abgewickelt, aber Transportkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, werden in Absprache mit dem Kunden durchgeführt, wobei die Kosten separat in Rechnung gestellt werden.
    • 4.2. Standard: MIM wird die Miner des Kunden auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool konfigurieren.
    • 4.3. Optional: Der Kunde hat die Option, seine Miner auf einen Mining-Pool seiner Wahl mit entsprechender Konfiguration laufen zu lassen. In diesem Fall entfällt Abschnitt 4.2. Für diese Option gelten folgende Bedingungen:
    • 4.3.1. Der Kunde muss diese Option schriftlich bei MIM per E-Mail
      oder per Dashboard beantragen.
    • 4.3.2. Der Kunde muss die erforderlichen Mining-Pool-Daten für jeden Miner eigenständig im Dashboard eintragen und deren Richtigkeit sicherstellen. Zudem obliegt ihm die Auswahl des Mining-Pools sowie die kontinuierliche Überwachung der Pool- Performance.
    • 4.3.3. MIM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Eingaben, die Funktionalität der hinterlegten Daten oder die Erreichbarkeit des Mining-Pools. Der Kunde trägt das volle Risiko für daraus resultierende Ertragsausfälle.
    • 4.3.4. Der Kunde ist verpflichtet, vor Aktivierung dieser Option eine Vorauszahlung in Höhe der monatlichen Hosting-Gebühr zu leisten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass sein Hosting-Guthaben vor Beginn eines jeden Abrechnungsmonats mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht. Andernfalls ist MIM berechtigt, die Hosting-Dienstleistung gemäß Abschnitt 7 mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die monatliche Hosting-Gebühr berechnet sich wie folgt: monatliche Hosting-Gebühr = Hosting-Gebühr x Anzahl der Miner x Stromverbrauch x 24 Stunden x 30,4 Tage

      4.3.5. Zu jeder Zeit behält der Kunde die Kontrolle und die Verantwortung über die geschürften Mining-Rewards seiner Miner. MIM hat zu keiner Zeit Zugriff auf die geschürften Bitcoins oder Kryptowährungen des Kunden.

    • 4.4. MIM wird alle Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden einen angemessenen Hosting-Service für die Dauer der Vertragslaufzeit zu bieten. In der Hosting-Einrichtung wird eine durchschnittliche jährliche Betriebsbereitschaft von 95% angestrebt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MIM liegen. Hierzu gehören, jedoch nicht beschränkt auf Wartungsarbeiten am Stromnetz durch den Stromversorger, Strombegrenzungen (Power Curtailment), generelle Unfähigkeit des Stromversorgers, die Hosting- Einrichtung mit ausreichender Energie zu versorgen, Ausfälle oder Störungen der Internetverbindung, die auf das Versagen von Internetanbietern zurückzuführen, Unterbrechungen aufgrund von Reparaturen oder Ausfällen der Miner, Betriebsunterbrechungen der Hosting-Einrichtung oder des Stromnetzes infolge höherer Gewalt.
    • 4.5. Falls Miner irreparabel defekt sind, wird MIM den Kunden schriftlich benachrichtigen. Falls der Kunde innerhalb von zehn (10) Kalendertagen keine Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise gibt, ist MIM berechtigt, die Geräte auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten.
  1. ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • 5.1. MIM stellt dem Kunden einen Hosting-Service zur Verfügung. Im Gegenzug berechnet MIM dem Kunden Hosting-Gebühren während der Vertragslaufzeit.
    • 5.2. Der Preis für die Hosting-Gebühren entspricht dem Betrag, der auf Seite 1 des Vertrags unter „Hosting-Servicegebühr“ angegeben ist. Die Gebühren beziehen sich auf von MIM erbrachte Leistungen und schließen Gebühren für ergänzende Leistungen aus, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind.
    • 5.3. Die Hosting-Gebühren basieren auf dem tatsächlichen Stromverbrauch der Miner und werden entsprechend der gewählten Mining-Pool- Konfiguration abgerechnet:
    • 5.3.1. Die Miner des Kunden laufen auf einen von MIM ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.2.): Die Hosting-Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen. Falls dieses nicht ausreicht, erfolgt der Abzug aus den Mining-Einnahmen des Kunden.
    • 5.3.2. Die Miner des Kunden laufen auf einen vom Kunden ausgewählten Mining-Pool (Abschnitt 4.3.): Die Hosting- Gebühren werden fortlaufend in kurzen Intervallen vom Hosting-Guthaben des Kunden bei MIM abgezogen.
    • 5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Transaktionsgebühren für Zahlungen an MIM zu übernehmen. Dies umfasst Gebühren für Krypto-zu-Krypto- Transfers, Krypto zu-Fiat-Umrechnungen sowie Fiat-zu-FiatÜberweisungen.
    • 5.5. MIM behält sich das Recht vor, die Hosting-Gebühren während der  Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung unter folgenden Bedingungen zu ändern:
    • 5.5.1. Erhöhte Betriebskosten, die ausschließlich aus Strompreiserhöhungen, Anpassungen der Grundstücksmiete oder gestiegenen Nebenkosten resultieren, die direkt mit der Hosting-Einrichtung verbunden sind. Zusätzlich im Falle einer mehr als 7.5%igen Verschlechterung des Wechselkurses des Euros (EUR) gegenüber dem US-Dollar (USD) zu Ungunsten von MIM.
    • 5.5.2. Regulatorische Änderungen, wie bspw., jedoch nicht beschränkt auf neue Gesetze, Steuern oder Einschränkungen, die zu höheren Betriebskosten führen. Auf Anfrage wird MIM Nachweise über Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit vorlegen.
  1. HOSTING KAUTION
    • 6.1. Die Kaution dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag und wird in den Rechnungen jeder Miner-Bestellung ausgewiesen, sofern von MIM verlangt.
    • 6.2. MIM behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung offener Forderungen des Kunden zu verwenden. Wird die Kaution ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Benachrichtigung von MIM wieder aufzufüllen. Unterbleibt dies, können weitere Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.4. ergriffen werden.
    • 6.3. Nach Vertragsende wird MIM den ungenutzten Teil der Kaution innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen an den Kunden zurückerstatten, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Eine Rückerstattung der Kaution erfolgt nicht, wenn der Vertrag durch MIM aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden außerordentlich gekündigt wurde.

  2. ZAHLUNGSVERZUG UND AUSSETZUNG DES HOSTING-SERVICES
    • 7.1. MIM ist berechtigt, den Hosting-Service eines Kunden, dessen Miner auf einen von ihm ausgewählten Mining-Pool laufen (Abschnitt 4.3.), mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:
    • 7.1.1. das Hosting-Guthaben vor Beginn eines Abrechnungsmonats nicht mindestens der monatlichen Hosting-Gebühr entspricht, oder
    • 7.1.2. das Hosting-Guthaben aufgebraucht oder negativ ist.
    • 7.2. Eine Wiederaufnahme des Hosting-Services erfolgt erst, wenn sämtliche ausstehenden Hosting-Gebühren vollständig beglichen wurden und das Hosting-Guthaben mindestens den erwarteten monatlichen Hosting-Gebühren entspricht.
    • 7.3. Während einer Aussetzung des Hosting-Services ist MIM berechtigt, eine Rack-Mietgebühr von 1 € pro Miner und Tag zu erheben. Diese Gebühr fällt bis zur Wiederaufnahme des Hosting-Services an.
    • 7.4. Verbleiben offene Forderungen trotz einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von MIM an den Kunden über einen Zeitraum von zehn (10) Kalendertagen unbeglichen, ist MIM berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese umfassen, jedoch nicht ausschließlich:
    • 7.4.1. Ab Kalendertag 10: Die Nutzung der Miner des Kunden für Selfmining, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
    • 7.4.2. Ab Kalendertag 30: Die Übernahme des Eigentums an den Minern zur Begleichung der offenen Forderungen.
  3. STROMBEGRENZUNG UND NOTFÄLLE
    • 8.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass MIM verpflichtet ist, an einer Strombegrenzung (Power Curtailment) teilzunehmen, wenn dies vom Energieversorger oder dem lokalen Netzbetreiber für den Erfüllungsort gefordert wird. Dadurch kann die Stromversorgung reduziert oder abgeschaltet werden, um auf Notfälle oder Lastspitzen zu reagieren. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden infolge solcher Maßnahmen. Bei einer Abschaltung der Hosting-Einrichtung informiert MIM den Kunden unverzüglich.
    • 8.2. MIM kann Notfälle nach eigenem Ermessen feststellen und erforderliche Maßnahmen einleiten, wobei der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Maßnahmen wie Umorganisation, Entfernung oder Verlagerung der Ausrüstung erfordern die schriftliche Zustimmung des Kunden. Falls dieser innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nicht reagiert, darf MIM eigenständig handeln, um die Infrastruktur und Miner zu sichern. MIM haftet nicht für Verluste oder Schäden durch Notfälle, außer bei grober Fahrlässigkeit.
    • 8.3. Nach Behebung eines Notfalls informiert MIM den Kunden über den Status der Hosting-Dienste. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind Sache des Kunden.
    • 8.4. Falls MIM aufgrund behördlicher Anordnungen gezwungen ist, den Betrieb einzuschränken, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.

  4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    • 9.1. MIM übernimmt keine Garantie für die Rentabilität oder Leistung der Miner. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
    • 9.2. MIM haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von MIM liegen. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Stromausfälle, regulatorische Änderungen sowie Fälle höherer Gewalt gemäß Abschnitt 11. Dies gilt auch für Änderungen in der regulatorischen, rechtlichen oder technischen Umgebung, die Kryptowährungen oder das Mining betreffen.
    • 9.3. MIM haftet nicht für Schäden oder Verluste der Miner durch Umweltbedingungen, Cyberangriffe, IT-Sicherheitsvorfälle, Geräteausfälle, unsachgemäße Handhabung durch den Kunden, Diebstahl, Transportschäden oder äußere Einflüsse, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von MIM zurückzuführen. Ebenfalls haftet MIM nicht für Schäden, die durch Herstellungsfehler oder Fehlfunktionen in der Hardware des Kunden verursacht werden.
    • 9.4. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet MIM nicht für (I) entgangene Gewinne; (II) Geschäfts-, Umsatz- oder Produktionsverluste; (III) Datenverluste, -unterbrechungen oder den
      Ausfall der Nutzung von Minern; (IV) den Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten; (V) Reputationsschäden oder den Verlust von Goodwill.
    • 9.5. Der Kunde verpflichtet sich, MIM sowie dessen verbundene Personen von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren und Verlusten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit folgenden Punkten ergeben: (I) rechtlichen, behördlichen oder staatlichen Maßnahmen gegen den Kunden oder unter Beteiligung des Kunden; (II) der Instandhaltung oder dem Betrieb der Miner durch einen Fehler des Kunden; (III) Verlusten durch den Kunden, dessen leitende Angestellte, Manager oder Partner; und (IV) jeglichem Verstoß oder Nichterfüllung durch den Kunden einer Bestimmung oder Vereinbarung gemäß diesem Vertrag

  5. VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
    • 10.1. Beide Vertragsparteien erkennen an, dass sie und ihre Mitarbeiter oder Vertreter im Rahmen der Vertragserfüllung Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben können. Sämtliche Inhalte dieses Vertrags sowie alle während der Vertragsverhandlungen, bei Vertragsabschluss oder während der Vertragslaufzeit erlangten Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gelten als vertraulich. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen nutzen, vervielfältigen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dem für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Umfang ausdrücklich gestattet. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist untersagt, es sei denn, sie erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder an Mitarbeiter und Beauftragte, die diese Informationen zwingend zur Erfüllung des Vertrags benötigen. Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Schutz proprietärer Informationen zu gewährleisten. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur dann zulässig, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist. In diesem Fall hat die offenlegende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich zu benachrichtigen und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Umfang der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.
    • 10.2. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung berechtigt die geschädigte Partei zur Geltendmachung von Schadensersatz für direkt und indirekt entstandene Schäden. Darüber hinaus hat die geschädigte Partei das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    • 10.3. Beide Parteien verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen auch nach Beendigung dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Nach Vertragsende sind beide Parteien auf schriftliche Anfrage verpflichtet, alle vertraulichen Informationen sowie sämtliche Kopien davon, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, innerhalb von
      zehn (10) Kalendertagen an die anfragende Partei zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen

  6. HÖHERE GEWALT
    • 11.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht wird. Höhere Gewalt bezieht sich auf jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegt, nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Parteien verursacht wurde und unvermeidbar ist.
      Dies umfasst unter anderem, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme), Blitzeinschläge, Brände, Explosionen, allgemeine Stromausfälle, Streiks, Kriegshandlungen, zivile Unruhen, Terrorismus, Epidemien, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, behördliche Beschränkungen oder Einschränkungen (einschließlich Beschränkungen des Kryptowährungs-Mining) und alle Verzögerungen oder Unterlassungen durch staatliche Behörden, die trotz angemessener Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Gesetze nicht vermieden werden können.
  •  
  1. STREITBEILEGUNG UND ANSPRUCHSREGELUNG
    • 12.1. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird durch das Fehlen schriftlicher Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach dem Ende eines Monats bestätigt. Falls der Kunde Beanstandungen zur Qualität oder zum Umfang der erbrachten Leistungen geltend machen möchte, muss er diese ausschließlich schriftlich innerhalb dieser Frist mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vollständig akzeptiert, und spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    • 12.2. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind zunächst durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen.
    • 12.3. Schriftliche Beanstandungen werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang geprüft. Falls für die Beurteilung externe Sachverständige oder technische Prüfungen erforderlich sind, kann die Frist entsprechend verlängert werden.
    • 12.4. Falls sich im Zuge der Prüfung herausstellt, dass eine Beanstandung unbegründet ist, hat die einreichende Partei sämtliche tatsächlichen Kosten der Prüfung und Streitbeilegung zu tragen. Dies umfasst insbesondere Gutachterkosten, Anwaltsgebühren und sonstige im Zusammenhang mit der Prüfung entstandene Ausgaben.
    • 12.5. Sollte eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach Eingang der ersten schriftlichen Beanstandung durch Verhandlungen beigelegt werden können, wird sie durch ein bindendes Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Georgian International Arbitration Centre (GIAC) entschieden. Diese Regeln sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Der ausschließliche Schiedsort ist Tiflis, Georgien und die Verfahrenssprache ist Englisch.
    • 12.6. Alle Bestimmungen dieses Vertrags und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind gemäß den Gesetzen Georgiens auszulegen.

  2. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
    • 13.1. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Alle vorherigen Absprachen, mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden sowie sonstige Zusagen oder Erklärungen, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind, sind unwirksam und haben keine rechtliche Gültigkeit.
    • 13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
    • 13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchsetzbar oder rechtswidrig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken oder im Falle, dass der Vertrag Regelungen enthalten sollte, die sich als undurchführbar erweisen.
    • 13.4. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MIM weder ganz noch
      teilweise abtreten oder übertragen. MIM ist berechtigt, diesen Vertrag an verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen, die die Vertragsbedingungen einhalten.
    • 13.5. MIM ist berechtigt, sämtliche ihm gegen den Kunden aus diesem Vertrag Ansprüche mit Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag aufzurechnen.
    • 13.6. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag sowie alle zugehörigen Dokumente, Ergänzungen oder Änderungen elektronisch unterzeichnet werden können. Elektronische Unterschriften, einschließlich digitaler Signaturen, haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften.
    • 13.7. Dieser Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.

  1. UNTERSCHRIFTEN

Dieser Hosting-Service-Vertrag ist auch ohne Unterschrift des Kunden gültig und rechtsverbindlich. Mit der Bestellung über unsere Website bzw. den Webshop akzeptiert der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang. Die Zustimmung zu unseren AGB und diesem Vertrag erfolgt durch die Durchführung der Bestellung, und es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift durch den Kunden.

Anhang I: Zahlungs- und Kontaktinformationen

Munich International Mining LLC 
Kontaktinformationen 
Kundensupport: vip@mim.farm 
Bankinformationen 
Zahlungen in EUR (SEPA), USD (SWIFT) 
Empfänger: ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг 
Name der Bank: UAB Pervesk 
Adresse der Bank: Gedimino pr. 5-3, LT-01103 Vilnius, Litauen 
IBAN LT92 3550 0200 0001 9593 
BIC/SWIFT UAPELT22XXX 
Zahlungen in EUR, USD (SWIFT) 
Empfänger: ООО "Мюнхен Интернешнл Майнинг 
Name der Bank: TBC Bank 
Adresse der Bank: 7 Marjanishvili St., 0102 Tiflis, Georgien 
IBAN GE77 TB70 9403 6120 1000 09 
BIC/SWIFT TBCBGE22XXX 
 

Wichtige Hinweise:

  1. Bei Transaktionen mittels USDT oder BTC ist ein Nachweis über die Transaktion durch
    Zusendung der Transaktion-ID (bspw. Screenshot) per E-Mail an MIM erforderlich, um die
    Zahlung zuordnen zu können.
  2. Bei größeren Transaktionen mittels USDT oder BTC empfehlen wir, zunächst eine TestÜberweisung
    an die jeweilige Wallet-Adresse vorzunehmen.USDT/USDC-Adresse (ERC-20 Netzwerk):